Nach einer Heirat darf bisher nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen. Heiraten also Person A und Person B, und beide möchten aus Verbundenheit zumindest teilweise den gleichen Familiennamen tragen, durfte bisher nur einer von beiden A-B heißen, während der andere weiterhin A heißen musste.
Nun gibt es aber einen geplanten Gesetzesentwurf, der das ändern soll: Beiden Ehepartnern sollen künftig möglich sein, den Nachnamen A-B zu tragen und diesen auch an gemeinsame Kinder weiterzugeben. Das könnte gerade Scheidungskindern später das Leben erleichtern.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/namensrecht-101.html
Ist der gemeinsam geführte Doppelname für Ehepartner eine sinnvolle Neuerung oder könnte er für Verwirrung sorgen? Und ist es allgemein überhaupt noch wichtig, dass Ehepartner den gleichen Nachnamen tragen?