nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?

Hallo

Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).

Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.

Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)

Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?

Badezimmer, Fenster, Brandschutz, Renovierung, Baden-Württemberg, Baurecht, Nachbarschaftsrecht
Fundament Garageneinfahrt reicht bis 15cm auf Nachbargrundstück. Entfernung?

Hallo zusammen, ich habe ein Problem, daß Fundament meiner Garageneninfahrt ( Pallisadeneinfassung der Pflastersteine ) reicht bis zu 15cm auf das Grundstück meiner Nachbarn. Die Einfahrt wurde vor ca. 7-8 Jahren errichtet, damals mit mündlicher Duldung der Nachbarn, daß das Fundament ihr Grundstück berühren darf. Damals stand dort eine Tujahecke im Beet als Grenze, mittlerweile sind wir mit den Nachbarn zerstritten, der Nachbar möchte nun eine Mauer als Grenzbebauung errichten. Nun hat er uns aufgefordert, dass Fundament zu entfernen, es reicht bis zu 15cm in sein Grundstück.Das Fundament würde ich eher als unterirdisch und normal nicht sichtbar bezeichnen. Der Nachbar pflastert zusätzlich sein Grundstück, hat seine Fläche dementsprechend tief ausgekoffert, würden wir das Fundament entfernen, besteht die Gefahr das die Pallisadeneinfassung umkippt, bzw. durch das auskoffern des Nachbarn würde unsere höher liegende Einfahrt evtl. absacken. Was kann ich, oder muß ich tun? Im Zweifel würde ich eine Reihe Pflaster entfernen, sodass die Pallisaden inkl. Fundament auf unserem Grundstück stehen, was die Einfahrt aber enger macht. Zur Zeit stehen die Pallisaden außen bündig zur Grenze, lediglich dessen Fudament ragt in das Nachbargrundstück mit max. 15cm. Bisher war es geduldet worden.

Für Tips währe ich sehr dankbar.

Herzlichen Dank aus NRW.

Baurecht, grenzbebauung, Nachbarschaftsrecht

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