Nachbar belästigt mich - wie vorgehen?

Mein Nachbar begrüßte mich seitdem ich hier wohnte am Anfang ganz normal und schien auch nett zu sein. Nach zwei Monaten fing er bei mir an zu klingeln, weil die Tür nicht aufginge und ich mehrmals dann die Tür aufmachte.

Irgendwann bekam ich nur noch Klingelstürme und wusste nicht wer das war, da ich bei dem Zeitpunkt oft im Bad war oder nicht angemessen gekleidet war. Ich erzählte das meiner Freundin am Telefon an den folgenden Tagen, er war unten und bekam das mit - seitdem klingelt niemand mehr!

Mund vor kurzem genau 5 Tagen stand ich unten vor meinem Briefkasten. (Ich hab ihn jedesmal wenn er mich begrüßt hat jedesmal einfach ignoriert weil er mir aufdringlich wurde) .. stand ich an meinem Briefkasten und er nur ganz laut: UPSSS! Guten Morgen!

Darauf hab ich nicht reagiert wieder und dann passierte es. Er starrte mich an als ich meine Post durchschaute und streckte seinen Bauch in meine Richtung und kam mir so nah! Ich wusste nicht wie ich mich verhalten soll und schloss meinen Kasten und ging hoch.

Heute hab ich ihn abgefangen und ihm gesagt er soll mich bitte in Ruhe lassen und mich nicht begrüßen. Mir ist das unangenehm und ich bin nett und sage es ihm aber wiederholen werde ich mich nicht. Mehr als das es Höflichkeit sei bekam er nicht raus und wollte mit mir eine Diskussion starten, hätte ich ihn nicht da zurückgelassen. Muss ich sowas von einem Mann dulden der mir unangenehm ist nur weil er mein Nachbar ist? Mit jemandem über etwas diskutieren der 30 Jahre älter ist als ich? Ich bin höflich geblieben auch wenn ich Angst vor ihm habe und selber wie jeder andere auch Erlebnisse hatte die nicht toll waren! Danke im Voraus!

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Hat man Mitbestimmungsrecht beim Neubau des Nachbars?

Guten Tag,

Ich hoffe ihr könnt mir bisschen weiterhelfen.

Ich lebe etwas ausserhalb von Hannover und würde gerne auf mein Grundstück ein neues Haus bauen lassen. Das Grundstück ist nicht bebaut und es gibt auch kein Bebauungsplan in dem Gebiet. Das heisst ich müsste mich an die nähe Umgebung halten wie die gebaut haben. Alles soweit gut.

Nun habe ich meinen Architekten beauftragt die Pläne zu machen und dies beim Bauamt einzureichen. Da es ein hin und her war mit dem Bauamt und die meinten das das Objekt zu groß ist habe ich es deutlich kleiner Planen lassen. Das Bauamt hatte mir nun mitgeteilt, nachdem unser Architekt den neuen Plan eingereicht hatte, dass es so Genehmigungsfähig ist. Sie bräuchten nur noch die Zustimmung des Nachbarn da unsere Einfahrt und die Garage an der Grenzen des Nachbarn ist. Einfahrtslänge ist ca 17 Meter plus 9 Meter Garage.

Die Nachbarin wollte das nicht unterschreiben und hat einen Termin beim Bauamt gemacht und Sie hat jetzt eine Einsicht bekommen von den Bauplänen. Was dabei rausgekommen ist weiss ich noch nicht da der Termin erst nächste Woche ist. Klar könnte ich die Garage weg lassen oder umsetzen was ich aber nicht möchte da es dort perfekt passt.

Mein frage nun, hat die Nachbarin Mitspracherecht wie gross usw das Haus sein darf? Woher stand da ein etwas kleineres Haus was abgerissen wurde das neue Haus ist deutlich größer. Das Bauamt hatte ja den neuen Plan so gut wie genehmigt.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. danke

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Grenztermin / Grenzabmarkung / Grundstücksgrenze? Ich sehe keine.....?

Hallo!

Vor einem halben Monat war ein Grenztermin mit öffentlich bestelltem Vermessungsingeneur.

Die Helma Wohnungsbaugesellschaft hat sich ein großes Grundstück mehere 1000m² neben meinem gekauft und eine Grenzfeststellung bzw. Teilung Ihres in mehrere kleine in Auftrag gegeben. Die Firma möchte dort Einfamilienhäuser errichten und diese verkaufen. Es handelt sich bei meinem um ein leeres unbebautes Grundstück....

Leider konnte ich an besagtem Termin nicht teilnehmen habe mich aber später mal vor Ort umgeschaut.

In den Unterlagen welche mir zugeschickt wurden sollten mehrere Grenzsteine bzw. Eisenrohre gesetzt werden. Leider konnte ich vor Ort die Grenzsteine welche an meinem Grundstück grenzen nicht ausmachen - soll heissen die Unterlagen(das Kataster) und die Realität stimmen nicht überein.

Lediglich ein Stein war ersichtlich.

Laut Schreiben des Vermessungsingeneurs habe ich noch ein paar Tage Zeit für einen Widerspruch bis die Grenze rechtswirksam wird.

Gerne möchte ich Widerspruch einlegen mit der bitte um Aufklärung wo die Grenzsteine nun sein sollen. Was passiert da jetzt eigentlich?

Brauche ich einen Anwalt? In dem Schreiben steht wortwörtlich Sie können innerhalb eines Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.....

Es handelt sich um eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Können Kosten bei einem erfolglosen Widerspruch entstehen?

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