Fahrkarten, konkret Einzelfahrten, bzw. 4-er Karten, die man vor Fahrtantritt kauft, wenn es eine Preiserhöhung gibt, für ungültig erklären, und dann, in der Regel nur mehr den EK-Preis auszahlen, aber keine gleichwertige Ersatzkarte ausgeben?
Ich meine, man hat doch für eine bestimmte Leistung bereits bezahlt, diese aber lediglich noch nicht in Anspruch genommen.
Für diese zeitlich erhebliche Vorrauszahlung wird man quasi bestraft, oder wahlweise "beklaut", wenn man diese Karten nicht irgendwie zwangsweise "totfährt".
(Wie) kann so ein Passus in den AGB der VU überhaupt Gültigkeit besitzen?
Nur um das mal vorwegzunehmen, es lohnt sich absolut nicht, selbst wenn man hunderte oder gar tausende Fahrkarten wegens der nächsten Preiserhöhung auf Vorrat kaufen würde, um das irgendwie auszunutzen, schon weil das Geld ab dem Moment, wo man die Karte kauft, selbst auch im Wert sinkt, (auch Inflation genannt) sonst wäre das System ganz fix an dem Punkt angelangt, wo gar keiner mehr Fahrpreise bezahlen kann.
Inzwischen lohnt es eh nicht mehr, wegens 49€ Ticket.