Kann die Hausverwaltung verbieten, mein Rad auf der Terrasse abzustellen, weil sich eine Mieterin darüber beschwert, dass wir an ihrer Terrasse vorbei gehen?

Moin moin. Ich wohne mit meinem Lebenspartner in einem Mehrparteienhaus und wir haben eine sehr anstrengende Nachbarin, die sich über alles und jeden bei der Hausverwaltung (niemals persönlich) beschwert. Ich wohne im Erdgeschoss und habe eine Terrasse mit Schuppen, neben der ein gemeinsames Grünstück langführt. Auf der Terrasse stelle ich seit ca. 2 Jahren mein Fahrrad ab, da der gemeinsame Fahrradschuppen ständig offen war, dort Räder geklaut und umgeschmissen wurden, meine Klingel wurde kaputt gemacht, etc. Um mein Fahrrad abzustellen, fahre ich das kurze Stück über den Rasen.

Die Nachbarin hat nun bei der Hausverwaltung eine Beschwerde deswegen eingereicht und diese mich kontaktiert. Ich solle mein Rad doch in den Schuppen stellen, da dieser nun einen Türknauf von außen hat, der Diebstähle verhindert.

Aber es ist doch ein gemeinsames Grünstück und ich habe einen Schuppen, wo ich die Räder auch verstaue und es ist meine Terrasse? Dann werde ich doch wohl mein Fahrrad auf meiner Terrasse abstellen können, bzw. muss ich ja auch für Dinge, die im Schuppen verstaut werden, außen rum gehen.

Ich fühle mich durch diese Nachbarin echt eingeschränkt und es kann doch nicht sein, dass die Hausverwaltung sich ganz ihren Beschwerden gibt und sie deshalb immer wieder irgendwelche neuen Vereinbarungen einführen, nur weil EINE Person sich über alle anderen beschwert.

Edit:

In dem Telefonat mit der Hausverwaltung kam nun raus, dass diese sich um die Fahrradschuppensituation kümmern wird, sodass alle Räder, die entweder kaputt sind oder dort nicht hingehören, entsorgt werden und so der Platz für unsere Räder geschaffen werden.

Bezüglich der Nachbarin haben sie noch mal erwähnt, dass wir uns in ihre Lage reinversetzen sollen, wenn dort ständig Leute lang gehen (dass es nur maximal 8 Sekunden am Tag sind, hat die nicht interessiert). Wir stellen jetzt unsere Räder weiterhin auf der Terrasse ab, solange keine Lösung da ist und schieben sie halt durch die Hecke - mit Ankündigung.

Zufrieden bin ich mit der Lösung nicht.

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Ab wann sollte man einen Anwalt hinzuziehen?

Ich habe Schimmel, Feuchtigkeit und Salzausblühungen in der Wohnung, was nach dem Hochwasser alles aufgetreten ist. Dies betrifft lediglich eine Wand, welche unterhalb der Erdoberfläche liegt (Souterrainwohnung) Nachdem ich dies bemerkt habe, hatte ich alles per Fotos dokumentiert und meinem Vermieter eine Mängelanzeige per Post geschickt sowie ihn angerufen und eine Email geschrieben. Er hat sich jetzt über 1 1/2 Wochen später gemeldet und für Ende dieser Woche einen Termin mit einer Architektin gemacht. In dieser Zeit hat sich der Zustand der Wohnung enorm verschlechtert. An der betroffenen Wand ist die Tapete abgefault, überall kommt der schwarze Schimmel raus und der ganze Boden liegt voller Salz. Ich habe ihn darüber informiert, dass ich den schwarzen Schimmel bereits jetzt mit Ethanol vorbehandeln werde, aber da das ganze Mauerwerk betroffen ist, macht das wenig Sinn.

Am Telefon sagte er, dass meine Versicherung das zahlen muss. Wie gehe ich damit jetzt um? Und wieso holt er eine Architektin, die das Haus nicht mal gebaut hat? Wäre ein Gutachter da nicht angebracht? Oder kann eine Architektin ebenfalls ein Gutachten erstellen?

Wenn mein Vermieter sich weigert dagegen etwas zu unternehmen und die Kosten zu tragen, wäre es dann sinnvoll einen Anwalt einzuschalten? Was sind da meine rechtlichen Möglichkeiten?

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