Mietminderung wie hoch, wie formulieren?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin echt verzweifelt.

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung und es bestehen diverse Mietmängel. Über die vergangenen bald 3 Jahre habe ich alle Mängel schriftlich meinem Vermieter angezeigt, dieser ist bislang jedoch nicht tätig geworden und stellt sich taub. Leider reagiert er weder Mails noch auf Anrufe (er geht nicht einmal dran).

Folgende gravierende Mietmängel bestehen:
- seit meinem Einzug im Februar 2021 ist die Wohnungseingangstür beschädigt und das Türblatt ist an mehreren Stellen gerissen (die Haftpflichtversicherungssumme hat er kassiert, auf die Umsetzung des seinerzeitigen Ankündigung des Austauschs warte ich bis heute)

- die Fenster sind extrem alt, mit nach außen unlackiertem Holzrahmen und undicht. Eins der Fenster ist blind (daher Feuchtigkeit in die Zwischenschicht gelangt). Eins der Fenster ist fürchterlich undicht. Bei jedem stärkeren Regen läuft es darunter her (besonders ärgerlich, wenn man nicht in der Wohnung ist), sodass sich dicke Pfützen auf der Fensterbank bilden. Neuerdings schimmelt der Holzrahmen und ist auch von innen durch Feuchtigkeit gerissen (das Holz ist klatschnass)

- nachts schalten sich auch bei Temperaturen unter null Grad die Heizungen zwischen 22:00 bis ca. 4:00 Uhr ab. Die Temperaturen in der Wohnung fallen dadurch z. T. bis auf unter 15 °C. Die Heizung lässt sich in diesem Zeitraum nicht hochregulieren.

Von allen Mietmängeln existieren Fotos.

Wieviel Mietminderung ist angemessen? Habt ihr ggf. Verweise dafür oder konkrete Formulierungsvorschläge?

Ich bin dankbar für jedes bisschen Hilfe!

Liebe Grüße
ElrasM

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Wie bekomme ich eine Wohnung?

Hallo, leider ist meine finanzielle Situation sehr schwer. Meine Eltern sind pflegebedürftig (Grad 3 und 4) und werde täglich von einem Pflegedienst betreut. Sie sind nicht arbeitsfähig und bekommen dementsprechend kein Lohn. Ich bin vor einigen Wochen 18 geworden und habe im 2023 mein Abitur gemacht. Seitdem habe ich verschiedene Projekte und Praktikas gemacht, um herauszufinden was ich in der Zukunft machen möchte. Ich habe mich dazu entschlossen, Pharmazie zu studieren. Mein Nc reicht dafür aus, gibt mir aber auch nicht die Sicherheit, von Anfang an einer Uni meiner Wahl zu studieren. So habe ich mich auch für Wintersemester 2023 beworben und an 2 Stellen eine Zulassung erhalten.

Das große Problem war jedoch die Wohnung. Meinen Eltern fehlt das Einkommen, um mich zu unterstützen. Ich selbst erhalte seit der 8. Klasse (Anfrag der Pflegebedürftigkeit der Eltern) Leistungen vom Amt. Da ich für die Beantragung von Bafög (wo ich vermutlich den Höchssatz erhalten werde) schon in einer Uni eingeschrieben sein muss, stand mir das zum Zeitpunkt der Zulassung auch nicht zur Verfügung. Schließlich musste ich den Platz aufgrund fehlender Wohnung und WG-Plätze leider absagen. Leider waren die WG-Plätze bereits ab 400€, weshalb auch da eine finanzielle Sicherheit erwartet wurde.

Nun habe ich seit Juni in Teilzeit gearbeitet und habe nebenbei viele Praktikas gemacht. Seit September arbeite ich Vollzeit und spare den Großteil vom Geld.

Meine Frage ist jetzt, wie ich in meiner derzeitigen Lage eine Wohnung oder WG Platz sichern kann. Ich habe vor, weiter bis zum Beginn des Sommersemesters am 01. April zu sparen. Dann möchte ich den Vermietern anbieten, neben der Kaution die Miete für ein Jahr bar bei Unterzeichnung des Vertrages zu zahlen. (Habe derzeit 4600€, da kommt noch Lohn von Januar, Februar und März darauf, insgesamt dann etwa 6000€). Wie findet ihr diese Idee?

Dann werde ich natürlich nach Einschreibung sofort Bafög beim zuständigen Amt beantragen.

Das Problem mit der Vollzeittätigkeit ist auch, dass ich sie in einem Dorf ausübe, in der ich nicht studieren werde. Die Universitäten wo ich eine Zulassung erwarte sind mindestens 5Stunden entfernt, weshalb ich davon ausgehe, dass meine Lohnabrechnungen mir nichts bringen werden. Oder irre ich mich?

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Heizkostenabrechnung "verjährt"?

Hallo, ich habe gestern in meinem Briefkasten ein besonderes Weihnachtsgeschenk erhalten :

meine Nebenkostenabrechnung.

Im Anhang war meine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 1.05.21-30.04.22 angeheftet. Ich muss 500,00 Heizkosten bis Ende dieses Monats nachzahlen.

Ich habe im Internet recherchiert und mehrfach gelesen, dass dem Mieter spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum die Heizkostenabrechnung zugegangen sein muss, sonst ist dieser nicht verpflichtet eine evtl Nachzahlung tätigen zu müssen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist meine Heizkostenabrechnung am 30.04.23 also verjährt?

Irritieren tut mich, dass die Heizkostenabrechnung am 12.12.23 erstellt wurde, macht das die Verjährung nichtig?

Zudem ist die Sache etwas kompliziert. Mein ursprünglicher Vermieter ist am 29.9 dieses Jahres plötzlich verstorben. Ich lebe in dieser Wohnung schon sechs Jahre und habe nie eine Heizkostenabrechnung erhalten. Er ist mir entgegen gekommen, da ich sehr marode Fenster habe, ist meine Wohnung sehr kalt, es zieht überall. Er wollte sich nach und nach darum kümmern mir neue Fenster einzubauen, solange das nicht geschehen hat er mir wohl die Heizkosten erspart. Nun hat sein Bruder das Erbe eingetreten und schon läuft es ganz anders. Ich weiß nicht,wie ich mich verhalten soll, möchte keinen Ärger mit dem neuen Vermieter haben, das Entgegenkommen meines alten Vermieters ist nur mündlich besprochen worden. Der neue Vermieter hat mich "freundlich" darauf hingewiesen, dass die Heizkosten gestiegen sind , und ich das für die weiteren Abrechnungen mitbedenken soll, aber wenn ich noch weniger heize, muss ich mit meinen Kindern in Jacken Abends auf dem Sofa sitzen und in der Wohnung machen sich Feuchtigkeit und Schimmel breit.

Wäre für jede fachmännische Beratung sehr sehr dankbar.

Schöne Weihnachten an alle

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Wie lange braucht ein Makler, um nach einer Besichtigung zu antworten?

Guten Abend.

Ich habe mich am vergangenen Dienstag um eine Wohnung beworben und 30 Minuten später einen Anruf erhalten, dass ich sie gerne am Donnerstag besichtigen kann. Die Wohnung ist scheinbar sehr begehrt, deswegen hat der Makler die Wohnung auch nach nicht einmal 2 Stunden wieder rausgenommen. Nach der Besichtigung, hat der Makler gefragt, wie wir verbleiben sollen. Ich meinte, dass mir die Wohnung super gefällt und daraufhin meinte er, dass ich doch am nächsten Morgen bescheid geben soll, ob ich prinzipiell die Wohnung mieten will.

Am nächsten Tag (Freitag) schrieb ich die Mail, da er telefonisch nicht erreichbar war, dass ich die Wohnung sehr gerne mieten möchte. Kurz darauf schickte er mir Unterlagen, die ich ausfüllen sollte, darunter auch eine Reservierungsvereinbarung, welche aber vom Makler selbst noch nicht unterschrieben war. All meine Dokumente sollte ich in per Mail ebenso abschicken. Dies habe ich Freitag abends gemacht. Nun haben wir Dienstag Abend und ich habe bisher noch nichts gehört. Da aber dazwischen Wochenende war, sind erst 2 Werktage vergangen.

Meint ihr, dass ich zu ungeduldig bin, oder sollte man einem Makler doch noch mehr Zeit lassen?

Vielen Dank! :)

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