Verrückte Nachbarin was kann ich tun?

Hallo. Ich bin ratlos und weiss nicht was ich tun soll. Ich habe eine verrückte Nachbarin ca(50jahre alt) Ich habe das Gefühl, das sie geistig verwirrt ist und Hilfe braucht. Sie schreit oft Dinge durch das Treppenhaus. Mit ihr persönlich sprechen funktioniert nicht da sie sehr aggressiv wird und mich beleidigt Ich habe das schon mal versucht, daraufhin nahm sie mich in den "fokus" und stand vor meiner Tür, beleidigte mich und verfolgte mich beim Einkaufen und als ich spazieren ging, fast schon stalking. Andere Mieter in meinem Wohnhaus ignorieren sie ich kann das aber nicht da meine Wohnung sehr hellhörig ist.

Die Polizei kam auch schon oft, sie sagten aber das sie nicht viel machen können. Sobald sie mit behörden redet wird sie plötzlich "normal" und wirkt als würde sie nicht verrückt sein. Ich war auch schon mal am überlegen ob ich sie anzeige, aber habe angst das sie mich dann wieder in den Fokus nimmt und stalkt.

Der Vermieter sagt nur ich soll immer wieder die Polizei rufen, er kann da auch nichts tun. Ich soll alles dokumentieren.

Ich habe seit Monaten keine Ruhe zuhause, weil sie mich weckt morgens durch schreien im Treppenhaus. Sie bekommt auch oft besuch von verschiedenen Männern, immer wieder andere einmal habe ich die Polizei gerufen, weil einer dieser Männer sie zusammen geschlagen hat, was ich sehr deutlich hörte im Treppenhaus. Ich habe das Gefühl, das diese Frau nicht zurechnungsfähig ist und weiss nicht an wen ich mich wenden soll damit sie aufhört und mich in Ruhe lässt. Eine neue wohnung suche ich auch schon weil meine wohnung auch schimmelt aber der wohnungsmarkt ist zum kotzen. Vielleicht kann mir einer hier helfen und Tipps geben. Ich bin verzweifelt! :(

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Mietvertrag Klauseln?

Hallo Ihr Lieben.

Ich bräuchte mal Eure Meinung. Ich habe vor mit meinem Sohn eine Wohnung zu beziehen, jedoch trübt der Mietvertrag meine Freude. Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert? Ich weiß doch nicht, was in einem oder gar zwei Jahren ist und zum anderen was haltet ihr von folgenden Posten, die laut telefonischer Rücksprache vom Hausmeister übernommen werden. Warum werden sie dann dennoch im Mietvertrag festgehalten? Vertrag ist Vertrag, wenn es hart auf hart kommt. Ich meine, wir leben im Jahr 2024 und es dürfte ja das geringste Problem sein, solche Passagen aus dem Mietvertrag zu streichen bzw. zu entfernen (Word oder ähnliche Datei).

Es geht um folgende Paragraphen:

§ 22 Gartenpflege, Eigenleistung des Mieters

1. Der Mieter ist - ggfs. anteilig mit den anderen Mietern - zur regelmäßigen Gartenpflege verpflichtet, es sei denn, der Vermieter führt diese selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte durch. Zur ordnungsgemäßen Gartenpflege gehören insbesondere: Rasenmähen, Bewässern, Beete und Wege von Unkraut freihalten, Hecken schneiden (mindestens einmal jährlich), Laubbeseitigung sowie Reinigung der Lichtschächte.

2. Wird die Gartenpflege im Anwesen von den Mietern gemeinsam durchgeführt, hat sich der Mieter daran zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt im regelmäßigen Wechsel entsprechend der im Anwesen üblichen Handhabung. Bei Streitigkeiten unterd en Beteiligten entscheidet der Vermieter nach billigem Ermessen über den Wechsel, aber auch über die Art der auszuührenden Arbeiten

3. Der Mieter ist in dem Umfang, in dem er zur alleinigen Gartennutzung berechtigt ist, zur ordnungsgemäßen Pflege verpflichtet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die hierfür benotigten Gerate zur Verfügung zu stellen.

@§ 24 Haus- und Gehwegreinigung, Winterdienst, Abfallbeseitigung, Ersatzvornahme bei Nichterfüllung

Sofern nicht vom Vermieter oder durch dessen Beauftragte durchgeführt, gilt Folgendes:

1. Die Reinigung von Gehweg, Abfallbehälter, Hof, Keller, Waschküche und Speicher und der hierzu führenden Treppen und Zugänge, der Vorlachen zwischen Bürgersteig und Haustüre sowie der Hauseinfahrt ist vom Mieter durchzuführen. Diese Pflicht wechselt wöchentlich unter den Hausparteien

Die Beförderung von Abfall und dergleichen obliegt den Hausparteien entsprechend der Gemeindesatzung und untereinander im Wechsel,der sich nach den Leerungsterminen regelt. Falls die Hausparteien sich nicht über die Reihenfolge einigen setzt sie der Vermieter fest. Der Umfang der Gehwegreinigung ergibt sich aus der jeweils geltenden Gemeindesatzung.

Die EG-Hauspartei hat den Hausflur bis zur Kellertür einmal wöchentlich, im Bedarfsfall öfter, gründlich zu reinigen. Haus-, Hof- und Kellertüre sind monatlich einmal zu reinigen. Der Mieter hat die zu seinem Geschoss führende Treppe (mit Absatz) einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, im Bedarfsfall öfter, das Gangfenster monatlich. Befinden sich mehrere Wohnungen auf einem Geschoss, so wechseln die vorstehen-den Verpflichtungen wöchentlich, in den Fällen monatlicher Reinigung wechseln diese Verpflichtungen monatlich.

Der Mieter hat in jedem Fall alle von ihm verursachten Verschmutzungen im Anwesen, auf dem Gehweg und auf der Straße unverzüglich zu beseitigen.

2. Der Mieter hat im wöchentlichen Wechsel den Schnee vom Gehweg und vom Hof zu entfernen und bei Glatteis zu streuen.

Der Vermieter stellt das erforderliche Gerät, der Mieter das Streumaterial. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der örtlichen

Straßenreinigungsordnung.

3. Kommt der Mieter trotz Abmahnung seinen obigen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, hat der Vermieter das Recht die entsprechenden Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen.

Was haltet ihr davon? Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen?

Ich habe noch nichts unterschrieben und hoffe auf Rat. Lieben Dank im Voraus.

Wohnung im Mehrfamilienhaus/Platte wie zu DDR Zeiten üblich

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Mietrecht Renovierung?

Hallo ihr lieben wir sind im Oktober 2023 in ein älteres stark renoviertes Bauernhaus gezogen. Und wir mussten dort den kompletten oberen Stock renovieren 6 Zimmer.
Tapete abreisen Putz drauf dämmen Löcher und Risse zu spachteln etc. Und streichen

sowie in jedem Zimmer Teppiche raus reisen und neue Böden rein machen.

dies hat alles ein Bekannter gemacht der im Bau arbeitet seit 40 Jahren und es sind erhebliche Unterschiede zu erkennen besser gesagt jeder Raum ist nicht mehr wiederzuerkennen wir haben ca 4000€ aus eigener Tasche dafür bezahlt.

( im Vertrag ist nichts aufgesetzt das der Vermieter sich nicht daran beteiligt aber auch nicht das er sich daran beteiligt ).
nun nach 7 monaten haben wir die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. Und das kann es ja nicht sein der Mietvertrag ist unbefristet und per email wurde auch vom Vermieter bestätigt das in den nächsten 10 Jahren keiner dort einzieht deswegen ist es langfristig…

jetzt möchten wir nachtrührlich die Kosten zurück die wir für das komplette Material bezahlen mussten sowie die Stunden für den bekannten.

allerdings war dies privat mit dem Bekannten er würde uns zwar seine Stunden nochmals aufschreiben bzw dies haben wir ja und auch was das Material gekostet hat aber genügt das auch wenn es nur privat war …?
und nicht mit einem Firmen Stempel …

Bitte um dringende Infos

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Keine Fensteröffnen in der Wohnung möglich?

Hallo Leute,

Ich habe mal eine Frage an euch.

Ich wohne in eine 1Zimmer Wohnung, der grad nicht billig ist. Die Wohnung an sich ist schön, allerding mit ein paar 'Macken'. (Wenn man das so sagen kann. Deutsch ist nicht meine Muttersprache.)

Das Bad hat keine Direkten Fenster nach Außen, nur eine kleine Lüftung der rein gar nichts bringt. Am Anfang als ich hier noch geduscht habe, hat es angefangen auch außerhalb das Bad zu schimmeln. Also so überall wo keine gute Luft Zirkulation war, hinter meinem KopfKissen, hinters Schrank, in den Ecken usw... ich habe dies alles selbst beseitigt und mit Anti-Schimmel Farbe gefärbt, leider mein Fehler war dies gemacht zu haben ohne es dem Vermieterin zu zeigen. Dann habe ich aufgehört hier zu Duschen, dusche jetzt nur noch in der FitnessStudio. Vermieterin sagt, ich soll ruhig weiterhin Duschen, das hängt nicht miteinander zusammen. Aber ich habe die Erfahrung, dass seitdem ich nicht mehr Dusche auch nicht mehr schimmelt.

Ist natürlich blöd in der Wohnung nicht duschen zu können.

Generell ist die Luft Feuchtigkeit in der Wohnung relativ hoch, meist nachts sogar bei 80 und mehr. Sonst immer zwischen 65-75

Da es ein 1Zimmer Wohnung ist, Wohn und Schlafbereich ist dasselbe.

Es gibt nicht genügend durchlüftungsmöglichkeiten, in der Küche ist ein grosses BogenFenster und ein relativ grosses GlasTür bereich wo es dann in den Garten rausgeht. Es ist eine Heizkörper in dem Zimmer vorhanden, dadurch ist im Winter in der Küche total kalt.

Jetzt meine eigentliche Frage;

Man kann weder Fenster noch Türen kippen. Die Fenster kann man nicht öffnen, die ist fest und immer geschlossen. Das einzige Möglichkeit zu lüften ist die Tür zur Garten zu öffnen. Ich schlafe gerne nachts mit Frische Luft, sonst ist zu stickig hier drinne, auch aufgrund der hohe Luftfeuchtigkeit.

In der Nacht die Türe offen zu lassen, möchte ich nicht aus verschiedenen Gründen.

Wenn es regnet, dann regnets rein. Da sind öfter Ratten und andere Tiere unterwegs, die man nicht in der Wohnung haben will und auch natürlich aus sicherheitsgründen.

Kann mir jemand sagen, was ich da für rechte habe und gegebenenfalls wo ich am besten beraten bin?

Vielen dank schonmal für eure Hilfe! :)

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung

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