2 Monate Miete doppelt zahlen

Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade etwas verzweifelt, aber denke, dass es für mein Problem keine wirkliche Lösung Seit einem Jahr wohne ich mit meinem Freund und einem Kumpel in einer WG (alle Studenten). Unser Mitbewohner musste jetzt ziemlich kurzfristig ausziehen, da er einen Praktikumsplatz zum 1.4. im Ausland bekommen hat. Wir haben also zum 30.3. die Wohnubg gekündigt mit einer normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dh wir könnten zum 1.7. raus (ich ziehe jetzt mit meinem Freund in eine eigene Wohnung). Wir konnten aber mit der Hausverwaltung aushandeln, dass wir früher raus können, wenn wir drei Nachmieter finden, von denen sie sich einen aussuchen können.

Sofort haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt (Immobilienscout, Ebay kleinanzeigen, Facebook, Flyer) um einen Nachmieter zu finden, damit unser Mitbewohner nicht doppelt Miete zahlen muss. Es haben sich sehr viele Leute gemeldet und wir sind aus den Besichtigungsterminen gar nicht mehr raus gekommen. Es haben sich bis heute 8 Leute (zumeist WGs, aber auch Familien) beworben. Da das alles so gut lief und die alle eine ähnliche Lebenssituation hatten wie wir (Studenten + Bafög + Minijob) oder sogar mit festem Einkommen (Familien) waren wir sehr zuversichtlich, dass das zügig was wird. Mitte März haben mein Freund und ich eine superschöne Wohnung gefunden, die zum 1.5. Vermietet werden soll. Da wir so zuversichtlich waren, haben wir den Mietvertrag unterschrieben.

Vor einer Woche haben wir dann mal bei der Hausverwaltung angerufen, wie es inzwischen aussieht und ob sie sich schon für jemanden entschieden haben. Sie haben gesagt sie haben bis jetzt alle abgelehnt. Die einen hatten zum Beispiel vergessen, die Hausnummer anzugeben, das war dann gleich ein Auschlussgrund. Die nächsten hatten ein Gehaltsnachweis nicht vollständig, aber statt nachzureichen wurde gleich abgelehnt. Da kam uns schon der Verdacht, dass sie das irgendwie aus Prinzip machen und uns einfach gar nicht früher raus lassen wollen. Bei unserem Einzug damals hatten sie sich nicht so kleinlich mit irgendwelchen unvollständigen Unterlagen.

Unter anderem hatte sich auch eine Familir beworben, die allerdings auch erst zum 1.7. aus ihrer Wohnung können, aber haben sich trotzdem beworben. Laut Hausverwaltung wollte die der Eigentümer nicht.

Heute bekam ich die Mail von besagter Familie, dass sie sich so sehr freuen die Wohnubg bekommen zu haben und dass es ihnen leid tut, dass wir nicht früher raus können.

Wir haben eigentlich nur der Hausverwaltung die Arbeit abgenommen, für den 1.7. jemanden zu finden. Trotz Nachfrage ob sie jemanden ausgesucht haben, haben sie uns dumm weiter suchen lassen. Wir haben zeit und Geld!! (50€ Immoscout, Flyer drucken) investiert und gewonnen hat NUR die Hausverwaltung. Natürlich war es gepokert, den Mietvertrag schon zu unterschreiben und deshalb sind wir auch rechtlich gesehen die Verlierer. Kann man irgendwas tun, was uns vor doppelt Miete bewahrt??

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Unvollständiger Mietvertrag?

Für eine Wohnung haben meine Frau und ich einen Mietvertrag vorliegen, der mir komisch erscheint. Er ist von "Haus und Grund" und eindeutig stark vermieterfreundlich.

1) Die qm-Anzahl wird nicht benannt. Es ist mir bekannt, dass dies nicht sein muss. Aber 2) dies ist doch notwendig, nämlich, da der Umlageschlüssel des Frischwassers nicht genannt wird. Somit gilt §556a Abs.1 BGB, nämlich die Umlage über die qm-Anzahl, die ja nichtmal im Vertrag steht!?!

3) Der Vertrag verlangt, dass wir die Wohnung so übernehmen, wie gesehen und, dass die Wohnung bezugsfertig und einwandfrei ist, obwohl eine Wohnungsübergabe noch nicht stattfand und erst nach Mietbeginn stattfinden kann, da die Vermieter im Urlaub sind.

4) Wir haben bisher keine NK-Abrechnung gesehen und finden es unverschämt, dass wir für die Gartenpflege zahlen sollen (lt. Vertrag), obwohl wir keinen Zugang zum Garten haben (Vermieter wohnen im EG und lassen sich offenbar von den Vermietern der Wohnung alles zahlen).

5) Der Mietbeginn soll ab dem 01.01 anfangen, obwohl die Wonungsübergabe erst aufgrund des Urlaubs der Vermieter am 05.01. stattfinden kann.

Die Wohnug ist sehr schön, allerdings sind uns Schäden am Parkett aufgefallen und wir wollen nicht im Vertrag den einwandfreien Zustand unterschreiben, bevor eine offizielle Übergabe stattfand. Das verlangt der Vertrag jedoch.

Was haltet ihr von den Punkten? Wir sind hin- und hergerissen, da die Wohnung sehr schön ist und ideal, die Vermieter allerdings irgendwie versuchen, uns zu übervorteilen..

Danke für Eure Anregungen!!

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Wie oft in der Woche Treppenhaus putzen?

Hallo zusammen

Gemäss Vertrag muss jeder Mieter mal das Treppenhaus putzen. Mehr Informationen sind diesem Vertrag leider nicht zu entnehmen in Bezug aufs Treppenhaus.

Unter den Mietern wurde dies auf Wochen aufgeteilt. D.h. jeder ist mal von Mo-So dran. Mir ist dabei nicht klar, ob dies jeden Tag bzw. mehrmals passieren muss oder nur einmal während dieser Woche.

Sprich: Was wenn ich schon am Montag putze und die Treppen sind Donnerstag wieder "dreckig" (ein paar Blätter von draussen auf den Treppen). Muss ich dann nochmals putzen?

Ein älterer Herr (der motzt aber bekanntlich so ziemlich jeden Mieter wegen so ziemlich allem an was nicht seinem Empfinden von Ordnung entspricht) weist mich jedes Mal sehr unfreundlich darauf hin, dass ich mitTreppen putzen dran gewesen wäre und von wegen ich hätte sie nicht geputzt, was sicher schon mal zutraf, da man ja auch mal ferienhalber abwesend ist. Aber in der Regel putze ich immer 1x in der Woche wenn ich in dieser Woche dran bin, aber halt nie mehrmals. Und ganz ehrlich gesagt, hab ich mit einem 100% Job genug in meinem eigenen Haushalt zu tun als dass ich da jeden Tag die Treppen im Flur putzen gehe.

Bin halt nur etwas irritiert und rege mich ehrlich gesagt auch ziemlich auf über sowas, denn es ist ja wirklich nicht so, dass ich nicht putze. Wenn der trotzdem immer motzt, frage ich mich langsam, warum ich überhaupt noch 1x in der Woche putze.

Oder mach ichs wirklich falsch?

Wie ist das bei euch mit dem Treppenhaus? Was meint ihr dazu? Soll ich mal den Vermieter direkt anfragen?

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Mieter Abmahnung, weil Rolladen unten bzw. nur halb geöffnet sind rechtens?

Hallo liebe Community,

ich hätte eine Frage bezüglich einer formalen, in schriftlicher Form überreichten Abmahnung, vom Vermieter meiner Freundin an eben diese und ob ob die Abmahnung wirklich bestand hat, oder wie ich derzeit empfinde ein wahnsinns Gag ist.

Meine Freundin (20) wohnt seit einigen Monaten alleine in einer Einzimmerwohnung im Erdgeschoss. Über ihr wohnt jedoch zugleich der Vermieter und im vorderen unteren Teil des Hauses ist eine weitere kleine Mietpartei. Der Vermieter ist bereits in Rente und sehr sehr neugierig wie mir scheint, was jedoch auf den ersten Blick wie eine große Hilfsbereitschaft aussah.

Der Vermieter beschwert sich über die Tatsache, dass meine Freundin, den Tag über schon einmal wenn sie, was der Vermieter jedoch nicht wusste, weg war die Fensterladen ganz geschlossen, oder auf halber höhe gesetzt hat. Zuerst ging es um die geschlossenen Laden, als sie diese aber täglich entweder mal ganz, oder nur halb öffnete, reichte ihm das halb auch irgendwann nicht mehr aus und er bat sie, diese doch bitte immer ganz zu öffnen, da die Nachbarn ja wohl schon gucken würden.

Meine Freundin hielt sich, wie ich keines Falls nachvollziehen konnte, die erste Zeit an das Anliegen, jedoch öffnete sie später, einfach aus Sichtschutzgründen wieder öfter nur noch zur hälfte.

Vor ein paar Tagen dann, kam der Vermieter zu meiner Freundin runter und hielt ihr eine Abmahnung vor die Nase, welche beinhaltete das sie in Zukunft die Laden vollständig öffnen soll und eine halb oder zu drei viertel geöffnete Lade nicht mehr akzeptiert wird.

Ein paar Tage später, sagte der Vermieter noch einmal ausdrücklich, dass er sich das nun noch 14 Tage anschaue und wenn sich nichts ändere, würde er die Rollladen abbauen, zuvor jedoch, dass er meine Freundin fristlos kündige, da sie ja bereits eine Abmahnung wegen den Rollladen habe und sie auch mit einem Anwalt kommen könne, er würde einfach das Schloss austauschen.

Ich muss dazu sagen, ich denke, dass es sich dabei einfach um einen Kontrollzwang des Vermieters handelt, der so versucht, da meine Freundin die beiden besagten Fenster zum Hof hat und der Vermieter immer an diesen vorbei gehen muss um seine Wohnungstür zu erreichen, ich denke er somit immer etwas einblick in das Leben meiner Freundin und den Zustand der Wohnung nehmen will. Im Mietvertrag sind zudem keinerlei Angaben bezüglich der Nutzung der Rollladen angegeben oder wie diese geöffnet oder geschlossen zu sein haben.

Ich wollte Fragen ist die erste Abmahnung, da meine Freundin aus Unwissenheit und ich denke aus Angst, dort nachzufragen oder sich eine zweite Meinung einzuholen, die Annahme des Schriftstücks, welches die "Abmahnung" beinhaltete gegenzeichnete, aber wie ich denke, damit hinterlistig eine Annahme der Abmahnung als solche und nicht nur die Annahme des Schriftstücks, wie bei einem Einschreiben sich hat unterzeichnen lassen, nun gültig ist oder nicht.

Ahso sie hat derzeit noch keine Vorhänge.

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