Ich brauche Tipps,wie man sich gegen dreiste Mieter wehren kann.

Hallo,ich habe vor einigen Jahren eine Eigentumswohnung geerbt und hatten bis letztes Jahr sehr nette Mieter.Leider wurde ihnen die Wohnung zu klein und sie machten mich mit einem Nachmieter bekannt. DIeser schien sehr nett und ordentlich zu sein.Also nahmen ich ihn an.Jedoch kurz nach dem Umzug ging es los. Das von den Vormietern eingebaute große Waschbecken gefiel ihm nicht. Ich sagte, kein Problem,ich lasse das Originalwaschbecken wieder einbauen. Das stand dort im Keller tiptop in Ordnung. Ihm gefiel die Farbe aber nicht. Ich sagte, die passt aber zur Dusche und Wanne.Ließ mich nicht auf Diskussionen ein, blieb freundlich. Am nächten Tag schickte ich einen Handwerker hin, der rief mich dann an, dass Waschbecken wäre kaputt,großes Loch,Sprünge.Am Vortag war es noch 1a.Ich habe mir meinen Teil gedacht und ein anderes,neues,einbauen lassen.Als der Mieter die Wohnung nach seinen Wünschen renovierte,riss er ohne Absprache einen guten Teppich raus,verlegte Laminat, wollte das von mir bezahlt haben. Ich verweigerte dieses,da ich nicht verpflichtet bin das zu bezahlen und der Teppich ohne mein Wissen rausgemacht wurde.(er war noch neuwertig). Ok,Mieter akzeptierte das. Dann rief er an ,die Wände wären feucht u. überall Schimmel.Was vorher auch nicht war. Ich bin hin, nichts war,Wände trocken,kein Schimmel.Trotzdem etlich Anrufe vom Mieter.Daraufhin ging der Hausverwalter persönlich dort vorbei und machte dem Mieter klar,dass das nicht so wäre und alles ok sei.Danach war ein paar Monate Ruhe. Plötzlich waren dann 2 Rolladen defekt.Ich ließ 2 neue einbauen. Dann war ein Festergriff locker,auch den ließ ich reparieren.Wieder einige Wochen Ruhe.Jetzt geht es wieder los,eine Tür wäre defekt. Ich dahin,stimmt,sie schließt nicht richtig. Warum weiß ich nicht. Handwerker ist bestellt,wundert sich auch woher der Schaden kommt, aber wir werden es reparieren.Dabei wurde mir vom Mieter dann mitgeteilt, dass die Heizung auch nicht einwandfrei funktioniere. Ich sah jetzt keinen Fehler, werde aber wieder einen Handwerker hinschicken. So langsam bin ich mit den Nerven und auch finanziell am Ende. Ein Faß ohne Boden. Es sind immer so Defekte die so aussehen als würde zu brutal mit den Dingen umgegangen oder es würde was beschädigt um einfach was Neues zu bekommen.Beweisen kann ich nichts.Vorallem ist der Mieter auch immer extrem hysterisch wenn er anruft und setzt mich zeitlich unter Druck.Was kann ich nur machen, damit wieder Ruhe einkehrt.Loswerden wird wahrscheinlich schwiedrig, oder? Ich dachte schon an eine kleine Mieterhöhung.Hat irgendjemand Tipps. Ich möchte betonen, dass ich immer äußerst freundlich bleibe und ruhig, aber irgendwann kann man einfach nicht mehr. Ich habe auch noch andere Dinge außer mich um die Wohnung zu kümmern und kann auch nicht mein ganzes Geld darein stecken. Mittlerweile denke ich schon an Verkauf, aber der Markt ist im Moment nicht so gut und eigentlich sollte die Wohnung so in ca. 20 Jahren mein Altersruhesitz werden. Danke.

Mieter, Ärger
Vermieter verbietet mir Besuch. Mietrecht?!

Hallo, ich habe da ein Problem mit dem Vermieter. Der Sachverhalt ist folgender: Zur Zeit habe ich Besuch von meinem Freund aus Österreich. Mein Vermieter sprach mich heute nun darauf an das es ihm gar nicht gefällt das er da ist, zumal ich tagsüber sogar arbeiten bin und der Besuch somit alleine in der Wohnung ist. Mit der Begründung der war ja schon mal vor kurzem da: Ende Juli für 1 ½ Wochen und seit dem 24. August wieder bis zum 10. September. Laut Aussage meines Vermieters muss ich mit ihm austauschen wenn ich Besuch habe – weil es verboten sei - da es sich nur um ein Einfamilienhaus handelt. (Vermieter hätte sich angeblich schlau gemacht?!) Das Einfamilienhaus ist aber in 2 Wohnungen getrennt und beide Wohnungen sind separat abschließbar. Muss ich da wirklich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen ob ich Besuch da haben darf oder nicht? Dazu muss ich noch sagen, das mein Freund separat in seiner Wohnung in Österreich gemeldet ist und es sich bei mir wirklich nur um Besuche handelt und um keinen Einzug oder einer Untermietung. Nach dem 10. September wird er auch wieder erst einmal einige Wochen in seinem Heimatland sein bevor er wieder zu mir fährt. Ich habe im Internet nur recherchieren können das Besuche bis zu 6 Wochen am Stück „normal“ sind und somit nicht vom Vermieter verboten werden können. Ich könnte ihm sogar den Zweitschlüssel zu der Wohnung geben. Es sei denn der Besuch verletzt die Hausordnung. Solange sich die Person aber ruhig und normal verhält kann mir da doch keiner Verbote erteilen oder liege ich da falsch? Wenn ich in meinem Glauben richtig liege, wo kann ich den Nachweis für meinen wohl unwissenden Vermieter finden um ihm diesen vorlegen zu können? Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Mieter, Mietrecht
Wie lange dauert eine Zwangsvollstreckung?

Hallo.

Wir hatten ein Haus (mittlerweile verkauft), welches wir vermietet hatten. Die Mieter sind Anfang des Jahres ohne fristgerechte Kündigung einfach ausgezogen. Sie haben vom Tag ihres Auszuges an keine Miete mehr bezahlt, haben die Wohnung aber noch 2 weitere Monate belagert (ihre Sachen waren noch dort, Schlüssel wurden nicht zurück gegeben, etc.). Mittlerweile sind aber weg und wir haben das Haus verkauft.

Aufgrund der ausstehenden Mieten für die 2 Monate (insgesamt 900€) waren wir bei einem Anwalt und haben ein gerichtliches Mahnverfahren erwirkt. Das Verfahren ist jetzt soweit, dass wir eine Zwangsvollstreckung vornehmen können (Info vom Anwalt am Do, 10.07.14). Der Anwalt sagte, dass die ehem. Mieter der Zwangsvollstreckung noch 2 Wochen nach Zugang widersprechen können (wenn ich die Postlaufzeit von 1 Woche anrechne, also davon ausgehe, dass die Anwaltspost am Freitag, 18.07.14 bei dem Mieter eingegangen ist, wäre heute somit der letzte Tag an dem der Widerspruch möglich wäre). Wie läuft es jetzt weiter ab? Kommt jetzt der Gerichtsvollzieher und macht einen Termin mit dem ehem. Mieter zur Pfändung? Wie lange dauert es (wenn er etwas zu pfänden findet) bis wir unser Geld (oder wenigstens einen Teilbetrag) zurückerhalten? FALLS es zu der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung kommt, was ist die Konsequenz für den ehem. Mieter?

Es handelt sich um 2 Hartz IV Empfänger mti Kind (also keine großen Einkommensverhältnisse).

Da mein Anwalt im Urlaub ist, mir diese Frage aber auf der Seele brennt, frage ich euch.

Mieter, Mietrecht, Hartz IV, Zwangsvollstreckung

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