Ist der Mieter ein Querulant, oder tatsächlich Opfer wiederholter Lärmbelästigung durch die Mietergemeinschaft?
Nicht nur mangels eigenem Balkon, sondern auch aufgrund sehr guter Nachbarschaftsverhältnisse untereinander nutzen unsere Mieter (11 Mietparteien) den gemeinsamen Innenhof in den Sommermonaten gerne zum gemeinsamen Grillen und Feiern - oder auch nur zum abendlichen Zusammensitzen bei einem Glas Wein oder einer Flasche Bier. Das ist schon seit Jahrzehnten so, und auch neue Mieter schließen sich dieser "Tradition" normalerweise gerne an, zumal sie vor Abschluss des Mietvertrages von diesen "familiären Gepflogenheiten" informiert wurden - und diese auch genießen.
So auch der Mieter, um den es hier geht. Auch er und seine Familie werden zum Grillen eingeladen, er sitzt dabei und feiert mit, nimmt noch einiges an fertigem Grillgut mit nach Hause - um sich dann regelmäßig am nächsten Tag bei uns Vermietern über dieses Grillen im Hof zu beschweren, weil er zu diesen Zeiten das Fenster nicht öffnen konnte.
Oft genug saß er abends nach 22 Uhr noch gemeinsam mit anderen Mietern im Hof, um den Tag ausklingen zu lassen. Doch plötzlich (nach 2 Jahren Mietzeit) besteht er darauf, dass ab Punkt 22 Uhr absolute Ruhe herrscht im Hof, auch am Wochenende. Bereits um 22:02 Uhr (!) wird sich bei uns per SMS beschwert. Und am nächsten Tag steht der Mieter bei uns auf der Matte und droht mit Mietminderung und Anwalt.
Nun weiß ich natürlich, dass ab 22 Uhr Nachtruhe ist, und der Mieter insofern im Recht ist - wohl auch, obwohl er selber oft genug nach 22 Uhr dabei gesessen hat.
Auf der anderen Seite ist die komplette, restliche Mietergemeinschaft sehr aufgebracht darüber, dass sie abends nicht mehr im Hof zusammensitzen kann, und fühlt sich in ihrer Wohnqualität eingeschränkt. Man argumentiert, dass ja um die Zeiten keine Partys gefeiert werden, sondern dass man einfach nur zusammensitzt und sich in Zimmerlautstärke unterhält. Aber sicher ist: man müsste schon durchweg flüstern, damit überhaupt nichts in der Wohnung des Mieters zu hören wäre.
Ist es denn tatsächlich so, dass wir nun allen Mietern das Zusammensitzen und Unterhalten im Hof nach 22 Uhr untersagen müssen? Ist das überhaupt mietrechtlich zulässig? Denn immerhin ist das Mitbenutzen des Innenhofes den Mietern mündlich zugesagt, wenn es auch nicht explizit im Mietvertrag steht. Oder hat jemand einen Tipp für mich, wie ich die jetzt leider aktuelle Situation "Einer gegen Alle + Alle gegen Einen" entschärfen kann?