Wie verhindere ich als Vermieter eine Mieteintrittsvereinbarung?

Folgendes Problem stellt sich, und ich bitte um Rat:

Ein langjähriger Mieter hat eine neue Lebensgefährtin, und verbringt bereits seit Monaten Tag und Nacht bei ihr. Er kommt nur noch selten und kurz, z.B. um etwas aus der Wohnung zu holen.

Zeitgleich hat er seinem Bruder die (Mit-)Benutzung der Wohnung gestattet, ohne uns Vermieter offiziell darüber zu informieren. Laut Mietvertrag ist eine Überlassung an Dritte, Untervermietung etc. ohne Zustimmung des VM nicht gestattet.

Von Mieterseite hieß es, der Bruder wäre nur Besuch, doch dem ist so nicht, da dieser Bruder bereits seit über 3 Monaten in der Wohnung wohnt (inklusive Name am Klingelschild). Auch empfängt er regelmäßig (Übernachtungs-)Besuch in der Wohnung. Daraufhin haben wir den eigentlichen Mieter angeschrieben, ihn auf den "Überlassung-an-Dritte"-Paragraphen seines Mietvertrags aufmerksam gemacht und angekündigt, dass wir im Hinblick auf die restliche Mietergemeinschaft die (einzige) Position des Betriebskostenschlüssels, die nach Personenanzahl abgerechnet wird, rückwirkend auf 2 Personen erhöhen werden.

Nun habe ich jedoch gelesen, dass durch eine Schriftform, die § 550 BGB genügt, beide Brüder eine Mieteintrittsvereinbarung treffen können, und mit unserer Zustimmung der Bruder dann plötzlich unser neuer Mieter wäre. Aber ein Gerichtsurteil hierzu besagt: "Die nötige Zustimmung des Vermieters zur Mieteintrittsvereinbarung ist dagegen formfrei wirksam".

Dadurch habe ich Sorge, dass unser Betriebskostenerhöhungsschreiben (erst vor wenigen Tagen erfolgt) bereits als Zustimmung gelten könnte. Was kann ich tun, um einen solchen Mieterwechsel zu verhindern? Wir möchten den Bruder keinesfalls als neuen Mieter haben! Auf der anderen Seite wohnt der eigentliche Mieter - zumindest offiziell - noch hier und überweist auch die Miete. Ich will diesem Mieter auch nicht zu nahe treten, doch die Situation missfällt mir sehr.

Mieter, Mietrecht
Ist der Mieter ein Querulant, oder tatsächlich Opfer wiederholter Lärmbelästigung durch die Mietergemeinschaft?

Nicht nur mangels eigenem Balkon, sondern auch aufgrund sehr guter Nachbarschaftsverhältnisse untereinander nutzen unsere Mieter (11 Mietparteien) den gemeinsamen Innenhof in den Sommermonaten gerne zum gemeinsamen Grillen und Feiern - oder auch nur zum abendlichen Zusammensitzen bei einem Glas Wein oder einer Flasche Bier. Das ist schon seit Jahrzehnten so, und auch neue Mieter schließen sich dieser "Tradition" normalerweise gerne an, zumal sie vor Abschluss des Mietvertrages von diesen "familiären Gepflogenheiten" informiert wurden - und diese auch genießen.

So auch der Mieter, um den es hier geht. Auch er und seine Familie werden zum Grillen eingeladen, er sitzt dabei und feiert mit, nimmt noch einiges an fertigem Grillgut mit nach Hause - um sich dann regelmäßig am nächsten Tag bei uns Vermietern über dieses Grillen im Hof zu beschweren, weil er zu diesen Zeiten das Fenster nicht öffnen konnte.

Oft genug saß er abends nach 22 Uhr noch gemeinsam mit anderen Mietern im Hof, um den Tag ausklingen zu lassen. Doch plötzlich (nach 2 Jahren Mietzeit) besteht er darauf, dass ab Punkt 22 Uhr absolute Ruhe herrscht im Hof, auch am Wochenende. Bereits um 22:02 Uhr (!) wird sich bei uns per SMS beschwert. Und am nächsten Tag steht der Mieter bei uns auf der Matte und droht mit Mietminderung und Anwalt.

Nun weiß ich natürlich, dass ab 22 Uhr Nachtruhe ist, und der Mieter insofern im Recht ist - wohl auch, obwohl er selber oft genug nach 22 Uhr dabei gesessen hat.

Auf der anderen Seite ist die komplette, restliche Mietergemeinschaft sehr aufgebracht darüber, dass sie abends nicht mehr im Hof zusammensitzen kann, und fühlt sich in ihrer Wohnqualität eingeschränkt. Man argumentiert, dass ja um die Zeiten keine Partys gefeiert werden, sondern dass man einfach nur zusammensitzt und sich in Zimmerlautstärke unterhält. Aber sicher ist: man müsste schon durchweg flüstern, damit überhaupt nichts in der Wohnung des Mieters zu hören wäre.

Ist es denn tatsächlich so, dass wir nun allen Mietern das Zusammensitzen und Unterhalten im Hof nach 22 Uhr untersagen müssen? Ist das überhaupt mietrechtlich zulässig? Denn immerhin ist das Mitbenutzen des Innenhofes den Mietern mündlich zugesagt, wenn es auch nicht explizit im Mietvertrag steht. Oder hat jemand einen Tipp für mich, wie ich die jetzt leider aktuelle Situation "Einer gegen Alle + Alle gegen Einen" entschärfen kann?

Mieter, Mietrecht, Lärmbelästigung, Ruhestörung
Untermieter von Polizei rausschmeissen lassen?

Schön guten Tag,

ich habe eine Wohnung gemietet aber musste aus privaten Gründen dann umziehen. Habe die Wohnung zum 31.01 gekündigt und mir für die Zeit in der ich nicht mehr dort wohne 3 Untermieter für die jeweiligen Zimmer organisiert. Die haben jeweils einen befristeten Untermietvertrag bis zum 31.01 bekommen.

Sie wollten sich selbst beim Eigentümer für einen Mietvertrag für die Zeit nach dem 31.01 bewerben, aber haben nicht alle unterlagen rechtzeitig eingesendet (was sich heute erst rausgestellt hat). Nun soll die Wohnungsabnahme morgen sein (eigentlich war geplant, dass die Untermieter weiter wohnen bleiben können samt Mietvertrag). Nun hat sich gerad rausgestellt dass sie aber keinen Mietvertrag haben und der Eigentümer/Hausverwaltung eine leere Wohnung abnehmen will. Die 3 haben sich aber natürlich auch nicht um eine Ersatzmöglichkeit gekümmert und haben all ihre Möbel drin und werden nicht ausziehen wollen (wohin sollten sie auch gehen?!).

Allerdings bin ich verantwortlich, weil ich ja die Wohnung vom Eigentümer gemietet habe.

Kann ich die Polizei damit "beauftragen" die Untermieter rauszuschmeissen? Spätestens ab dem 01.02. haben sie ja keine Berechtigung mehr dort zu wohnen und besetzen dann ja sozusagen meine Wohnung.

Oder welche Möglichkeiten bleiben da sonst noch offen, hat jemand Erfahrung oder Ahnung damit?

Herzlichen Dank :)

Wohnung, Miete, Polizei, Mieter, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, mieten

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