Mietminderung keine Dusch Möglichkeit?

Hallo, ich hätte da eine Frage zur Mietminderung.

Ich bin leider im Moment Finanziell nicht in der Lage in den Mieterschutzbund zu gehen.

Zu meinem Problem :

Ich bin im Dezember 2018 in eine neue Wohnung gezogen in der es seit 22.01.2019 keine Duschmöglichkeit mehr gibt. Seit dem dusche ich bei Freunden oder Eltern.

Grund dafür ist ein leck in der Wasserleitung zu meinem Bad. In der Zeit vom 22.01.2019 bis 30.01.2019 hatte ich kein Wasser in meiner gesamten Wohnung. Mein Vermieter hatte seiner Versicherung den Schaden mitgeteilt und es hat leider eine Woche gedauert bis eine Firma zur Leckortung und Reparatur eingetroffen ist. Beim Fliesen entfernen hat die Firma mir dann noch mein Starkstromkabel durchgebort ( liegt im Estrich, ich weis da gehört dieses Kabel nicht hin ) war dann auch 2 Tage ohne Herd.

Gutachter von der Versicherung und Sachverständiger waren dann ein paar Tage darauf auch in meiner Wohnung und haben dies begutachtet und entschieden das dies ein Versicherungsfall ist und die Versicherung zahlt. Bis zum 21.02.2019 ist rein nichts passiert !

Am 21.02.2019 ist dann eine Firma gekommen die allerdings nur die sanitären anlagen ( Durchlauferhitzer usw ) ausgebaut hat, nun hab ich auch nur noch kaltes Wasser in meiner Wohnung plus keine Dusch Möglichkeit...... Der Fliesenleger soll angeblich mitte nächster Woche kommen.

Mir ist bewusst das die Versicherung für meine Mietminderung zuständig ist und ich laufe auch seit dem meinem Vermieter hinterher das er das bitte mit der Versicherung schnellstmöglich klären soll, bis dato ist nichts passiert was meine Minderung angeht.

Bin ich dazu gezwungen so lange zu warten bis da endlich mal was voran geht oder kann ich selbst irgendetwas in die Wege leiten ?

Hab jetzt echt die Nase voll von dem ganzen warten und immer woanders duschen gehen.

Bin um jede Antwort dankbar. LG

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Mieterhöhung und Wohngungserweiterung? Darf mein Vermieter das einfach so?

Hallo folgendes Problem, 

Bei uns hat der Vermieter einen Anbau vorgenommen und aus einer 2 Zimmer Wohnung eine 4 Zimmer Wohnung gemacht. Von ca 50qm auf ca 85! Der Mietpreis lag bisher immer bei 435euro warm. Ob wir den Umbau wollten oder nicht, war egal, denn vorgenommen hatte er sich es sowieso. Es hieß anfangs an der Miete würde sich nichts ändern, natürlich haben wir kaum was schriftlich, bis auf ein paar Emails, was uns nun sehr Ärgert. Denn hieß es, was wir auf schriftlich haben, der Mietpreis würde nur auf Max 7€pro qm steigen. Nun ist der Anbau, nach 6 Monaten Verzögerung, extremen baulärm und etlichen zankereien endlich fertig und die miete hat sich auf das doppelte erhöht. Nun wird knapp 9€pro qm verlangt, mit der Begründung man habe ja nur den mietspiegel angepasst für unsere Ortschaft, wir seien vorher deutlich darunter gewesen. Mittlerweile hat auch ein Vermieter Wechsel stattgefunden, mein alter Vermieter hat die Wohnung nun an seinen Sohn übergeben. Auf jeden Fall verlangt dieser nun nochmal weiter 650€ Kaution aus dem nichts, von denen nicht mal ansatzweise vorher die Rede war, die Mieterhöhung und dass ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in denen ich die anderen beiden Räume anbiete, die ich selber nie haben wollte! Ich weiger mich dies zu tun. Mittlerweile droht er mir, er würde meinen Lebenspartner Hausverbot erteilen und meinen kleinen Hund auch, der aber seit 1,5 Jahren schon hier leben darf und die anderen Parteien im Haus noch größere, lautere Hunde haben. Er setzt mich also unter Druck. Was ich Gott sei Dank auch schriftlich habe. Nun habe ich aber eine Fehler gemacht, und in der wir auf eine Email von ihm, mit der Kündigung geantwortet. Diese ist allerdings per email raus und nicht unterschrieben. Meine Frage nun, ist das alles überhaupt so rechtens wie er das handhabt?! Muss ich den neuen Vertrag wirklich unterschreiben? Darf er hausverbot verteilen? Lg aus hamburg  

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Winterdienst Pflicht für Mieter?

Hallo,

mein Vermieter meinte gerade zu mir das es eine Frechheit ist das ich keinen Winterdienst gemacht habe und möchte mir dies in Zukunft aufbrummen bzw mir Kosten über die Nebenkostenabrechnung umlegen... er meinte auch ich müsste den ganzen Hof Schippen welcher ausschließlich von seiner ansässigen Firma genutzt wird, ich laufe Lediglich an diesen Hof vorbei .

zur Faktenlage:

hab ich folgendes gefunden

https://www.test.de/Winterdienst-Wann-Mieter-und-Eigentuemer-Schnee-schippen-muessen-4780083-0/

-> Winter­dienst muss im Miet­vertrag geregelt sein

Um Mieter wirk­sam in die Pflicht zu nehmen, reicht ein Aushang im Hausflur nicht aus. Auch ein Gewohn­heits­recht, wonach Erdgeschoss­mieter stets räumen und streuen müssen, gibt es nicht (Ober­landes­gericht Frank­furt, Az. 16 U 123/87). „Mieter sind nur zum Räum- und Streu­dienst verpflichtet, wenn sich das aus ihrem Miet­vertrag ergibt. Im Miet­vertrag müssen alle Rechte und Pflichten des Mieters geregelt werden“, bestätigt Ropertz. Heißt konkret: Im Miet­vertrag muss beispiels­weise stehen, dass die Mieter in einem Haus abwechselnd streuen müssen. Was dann „abwechselnd“ bedeutet, kann sich wiederum aus der Haus­ordnung ergeben. Wenn eine ausdrück­liche Regelung fehlt, bleibt der Vermieter für den Gehweg verantwort­lich.

Tipp: Der Eigentümer kann in diesem Fall entweder selbst schippen oder seinen Hausmeister beziehungs­weise einen professionellen Räum­dienst beauftragen. Die Kosten dafür muss er nicht allein tragen. Er darf sie über die Betriebs­kosten­abrechnung auf die Mieter umlegen.

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bei mir im Mietvertrag Steht zum Winterdienst rein Garnichts... ganz im gegenteil

->

Der Vermieter verpflichtet sich zur Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftlichen Flächen...

darunter waren ein Paar Zeilen welche wir gestrichen hatten (mit Unterschicht) bei Vertragsunterzeichnung welche besagten das die Wegereinigung und Streupflicht an Dritte Übertragern werden kann und die Kosten umgelegt werden können.

dadurch das der Bereich gestrichen wurde frage ich mich ob nun trotzdem umlegen kann oder nicht wenn er dritte beauftragt da es ja extra gestrichen wurde...

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Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Mietvertrag
Verrückter Mieter treibt mich in den Ruin?

Liebe Community,

mit Blick auf die Uhr- es ist 23:30 Uhr. Auch wenn Samstag ist, so ist nachvollziehbar wenn meine Frau und ich so langsam aber sicher unsere Ruhe haben wollen.

Wir haben ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung welche wir vermietet haben. Anfangs war es auch ziemlich harmonisch mit den Mietern, jedoch wurde es seit 4/5 Monaten zunehmend problematisch. Vor Ende August zog auch die Freundin des Mieters nach Trennung aus. Seitdem entwickelte er sich ein wenig zu einem "wunderlichen Einzelgänger". Aktuell dröhnt mal wieder laut eine grauenhafte Partymusik, auf Klingeln und Klopfen reagiert er (natürlich auch) nicht. Bereits vor einigen Wochen wollten wir die Polizei hinzu ziehen. Da hier jedoch die Polizei scheinbar wichtigeres zu tun hat wurde mir Nahegelegt einfach Protokoll zu führen. Meine Nachtruhe bringt das auch nicht wieder.

Jetzt kommt noch dazu dass seine offenbar psychisch kranke Schwester vorhin im Garten herumtrampelte und dabei an den winterfest gemachten Stauden einiges Abknickte sowie eine Weiche unserer 5-Zoll Gartenbahn verstellte. Er war zu dem Zeitpunkt noch nicht zuhause, weshalb ich Sie einlud zu uns in die Wohnung zu kommen. Dort habe ich ihr einen Tee angeboten und ihr ein bestseller von Erich von Däniken zum schmökern schenkte. Als Sie sich hier auch daneben benahm war sie genauso schnell wieder vor der Tür als Sie drinnen war. Da kam aber bereits ihr Bruder.

Hat jemand eine Idee wie ich mit diesem "Problemmieter" eine Lösung finden kann?
Ich will Ihm nicht kündigen da wir ohnehin in Kürze wegziehen und dann das Haus komplett verkaufen.

Vielen Dank!

Mieter, Gartenbahn, Gugelhupf, Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, psychische Erkrankung

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