Heizung rauscht und piept was tun?

Bei uns rauscht und piept die Heizung schon seit fast 2 Monaten durchgehend und damit meine ich IMMER richtig laut ,obwohl alle Heizungen in der Wohnung ausgeschaltet sind. (Mietwohnung) . Ich denke es liegt an den Bauarbeiten in der Wohung unter uns , da dort alles erneuert wurde auch Bad und Heizungen wahrscheinlich. Die Wohunung ist jedoch nun schon länger fertig. Entlüftet haben wir schon hat nichts gebracht. Dann rief ich den Hausverwalter an und erklärte es am Telefon , der meinte ich schau mal und legte auf. Nix passiert . Ich rief eine Woche später an und er glaubte mir nicht ,dass die rauschen , obwohl die aus sind und kam sofort persönlich vorbei und ließ sich überzeugen , hatte aber keine Ahnung woran das liegt. Dann meinte der noch frecherweise "dann konzentrier dich doch nicht darauf , na jetzt hörst du es mal offiziell nicht und ich behalts mal im Hinterkopf" . Nur weil ich wie ein Kind aussehe denkt der man kann das Problem unter den Teppich kehren. Wenn ich plötzlich Krach machen würde und andere Mieter sich beschweren würde sich keiner mit "dann konzentrier dich doch nicht darauf " abspeisen lassen. Einen Vermieter gibt es nicht wirklich nur Leute , die zuständig sind für diesen Wohnkomplex. Kann man das Problem irgendwie beheben ? Und wäre eine Mietminderung hier schon angebracht ?

Wohnung, Technik, Handwerk, Mieter, Lärm, Heizung, Sanitär
Klausel im Mietvertrag wirksam?

Hallo Mietrechtsexperten,

habe gerade Ärger mit einer Mieterin die gekündigt hat. Die will sich um die Renovierung drücken usw.

Ihr Exmann regelt die Dinge für sie und hat als Erstes behauptet, sie könne vorzeitig aus dem Mietvertrag, wenn sie solvente Nachmieter stelle. Diesen Zahn habe ich ihr schon gezogen, denn es gibt keine Nachmieterklausel und auch keiner der drei anerkannten Gründe um bei Nachmieterstellung raus zu kommen hat sie auch nicht.

Sie zieht nicht berufsbedingt um, zieht nicht ins Altersheim/Pflegeheim und heiratet auch nicht.

Bezüglich Renovierung hat mir Herr ... folgendes mitgeteilt.

Das ist soweit richtig... allerdings sollte man die „starre Klausel“ in § 24 des Mietvertrages berücksichtigen... dort steht: „Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich."
Weil beide Klauseln sich mit der Renovierungspflicht der Mieterin befassen, müssen sie ihrer gemeinsamen Bestimmung gemäß als zusammengehörig betrachtet werden. Eine Aufrechterhaltung der für sich genommenen wirksamen Verpflichtung zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen ist daher nicht möglich, so das beide Klauseln unwirksam sind.

Ist das wirklich so, hat er recht?

Normalerweise ist die starre Frist durch "im allgemeinen" aufgeweicht aber ich bin mir nicht sicher ob die gesamte Klausel nun unwirksam ist durch:

Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich

Als Bild habe die die gesamte Klausel eingestellt.

Hat Jemand entsprechende Links oder Urteile vom BGH wo ich das nachlesen kann?

Sollte die Klausel unwirksam sein, dann muss ich für meine Schwiegermutter wohl neue Mietverträge mit wirksamen Klauseln kaufen

Vielen Dank im Voraus

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Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mieterrecht
Erreiche Vermieter nicht was tun?

Hallo ich habe seit Geraumer zeit Probleme mit meinem Bad, sehr ernst zu nehmende Probleme mit meinem bad, anscheinend ist ein Bau Fehler in meinem Ablauf und somit läuft dass was ich in die Toilette mache nicht mehr ab bzw kommt zur dusche wieder raus. Und ich habe schon versucht den Vermieter zu erreichen aber nichts, rein gar nichts... er geht bei mir wenn ich anrufe nicht hin, auch nicht unbekannt. Ich komme nicht mal durch bei ihm, egal ob ich bekannt oder unbekannt anrufe. Aber meine Nachbarn (mehr Familienhaus) die kommen durch aber er geht da auch nur sehr selten mal hin, also egal was ich versuche er ist nicht zu erreichen. Dann habe ich unter anderem noch dass Problem dass er mich raus haben will... er es aber nichts schafft weil ich gegen geklagt habe. Wie siehts aus muss ich wenn ich jetzt zum beispiel nächste Woche eine neu Wohnung finden sollte, muss ich da dann trzd die 3 monate Kündigungs frist bei behalten ? weil ich glaube dass macht jobcenter nicht mit, mir 2 mieten zu geben... (bin momentan in elternzeit und solange werde ich von Jobcenter bezahlt) ... oder kann ich einfach ausziehen und wenn er die mieten haben will kann ich da vor gericht gehen ? oder so ? ich bin echt am ende ich weis nicht mehr weiter was ich machen kann/soll ich werde es nächste Woche am Montag direkt mit einem Einschreiben versuchen wenn er da nicht drauf reagiert was kann ich dann machen ? hat da draußen jemand eine idee von euch ? danke schon mal im vorraus

kann sein dass ich Viel euch um die ohren geklatscht habe, wenn fragen auf sind einfach fragen danke

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter
Mobbing unter Nachbarn?(Ernstgemeint!)?

Hallo,

Danke das ihr bis hier hin gelesen habt, viele belächeln nur den Titel.

Es ist so, ich und meine Familie wurden und werden immer noch von unserem Nachbarn und seinem 18 Jährigen Sohn gemobbt. Das geht tief unter die Haut. Beim Mobbing handelt es sich um verbales Mobbing und körperliche Machtdemonstartionen, jedoch noch ohne Körper Kontakt zu uns. Sie mobben uns jetzt schon ein Jahr.

Wir leben mit Ihnen zusammen in einem Mietshaus. Warum ich mich an euch/dich wende und nicht an den Vermieter? Sie haben uns so sehr Angst gemacht, dass wir die befürchtung haben, dass wenn wir uns an den Vermieter wenden, WIR dann unsere Wohnung verlieren, da wir die Erfahrung gemacht haben, dass wenn wir uns währen (mit ihnen sprechen), das dann alles nur noch schlimmer wird und sie uns noch mehr mobben.

Außerdem gibt es auch kein Amt für Nachbarschafts Mobbing, deswegen wende ich mich an euch/dich.

Was ich brauche, um wir atmen zu können, ist die Aufforderung unsers Vermieters an die Nachbarn sich bei uns zu entschulidgen, obwohl sie danach wahrscheinlich weiter machen werden. Aber mir geht es darum, das man in der heutigen Welt, einen Menschen dermaßen fertig machen kann und nichts passiert. Manchmal Weine ich Stundenlang, wenn sie uns mal wieder mobben und keiner im Haus kriegt es mit.

Was sagt ihr dazu, was würdet ihr machen, wie würdet ihr dem Vermieter die Situation schildern (ohne das ich und meine Familie die Wohnung verliert)? Und ist ein "Entschuldigung" für ein ganzes Jahr Mobbing genug?

Mobbing, Menschen, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Psychologie, Medien, Meinung
Zweiter Hauseingang verschlossen? Ist das ein Rettungsweg?

Hallo. ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Ich tuh mich grad schwer damit einen Text eine Klausel ein Gesetz zu finden mit dem ich meinen Vermieter etwas unter Druck setzen kann.

Seit gut 4-5 Monaten hat der Hauseigentümer den hinteren Hauseingang zum Hof gesperrt durch austauschen des Schließzylinders. An dem Hintereingang ist eine rostige Treppe mit 6 Holzbeplankten Stufen. Die letzte Stufe unten reichte nicht bis ganz zum Boden. Uns hat das nicht so gestört als Bewohner aber der Eigentümer meinte wohl das ist eine Unfallgefahr und meint jetzt zu sagen die Treppe muss erneuert werden wegen dem Absatz und dem Rost.

(meine vermutung ist, er hatte sich mit einem Mieter vom haus etwas angelegt und um jetzt seine Macht zu zeigen macht er einen auf schiekane)

Vor ca. 2 Monaten gab es eine Vorangekündigte Wohnungsbegehung bei dem wir Mieter auch unsere Anliegen unterbreiten konnten. Dort meinte er mündlich das die Treppe bis Jahresende wieder begehbar ist!

So wie ich den Eigentümer jetzt über die Jahre kennen gelernt habe und was mir andere Langzeitmieter erzählten, hat er nicht viel scheit sein Wort zu halten!

Aus einer wohl verlässilichen Quelle hat ein Mieter wohl erfahren das die Treppe erst mitte nexten Jahres wieder begehbar ist.

Es gibt noch viele andere Fehler am Haus und Hof die gravierender sind aber ich möchte erstmal das klären und auf mein Nutzungsrecht bestehen den Eingang nutzen zu können, den ich bin mit dem Eingang auch in das Haus eingezogen und konnte ihn Nutzen!

Kennt einer einen § Paragraph der micht unterstütz in meinem Nutzungsrecht?

Zur georaphie: Es ist ein Mehrfamilienhaus EG und OG Baujahr geschätzt 1940 mit 5 Partein. Es gibt einen Vordereingang auch mit einer Treppe aus Stahl mit Granitstufen und einer Flügeltürbreite von ca. 80cm. Nach der Erweiterung durch aufklappen eines kleinen Flügels ist dann ca. 130cm breite zu nutzen. Der Hintereingang hat nur eine Tür die ist aber gut 100cm breit wenn sie offen ist.

Ist er Hinterausgang zwingend auch ein Notausgang?

Gibt es da ein Paragraphen den ich dem Hauseigentümer vor die Nase halten kann und ihm sage "wenn er das nicht instand setzt bestehe ich auf Mietminderung"?

Haus, Wohnung, Rechtsanwalt, Mieter, Recht, Vermieter, Hof, Rechtsschutz

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