Darf Vermieter die Kosten für ein Gutachten auf Mieter übertragen?

Hallo zusammen,

Nachdem es kürzlich mehrere Tage hintereinander stark geregnet hat, haben sich an der Wand die nach außen gerichtet ist (Fensterwand) in meinem Schlafzimmer feuchte Flecken gebildet

Die Flecken haben sich überwiegend am Unteren Teil der Wand gebildet, sogar hinter der Heizung, obwohl diese regelmäßig beheizt ist.

Ich stoßlüfte jeden Morgen und abends vor dem Schlafen gehen und meist vor oder nach der Arbeit (je nach Schicht) mindestens ca 15 Minuten und logischerweise muss dann in der kalten Jahreszeit auch geheizt werden.

Ich habe den Schaden direkt an den Vermieter gemeldet. Die Hausverwaltung meinte dann, dass abgeklärt werden muss ob der Schaden seitens Baumängel oder seitens des Mieters entstanden ist. Soweit ok.. Ich sollte per Mail bestätigen, dass ich die Kosten trage, sofern ein Fachmann (am Telefon war die Rede von Fachmann bzw "jemand der sich auf dem Gebiet auskennt") feststellt, dass die Schäden durch falsches Lüften oder Heizen entstanden sind.

Nun ist die Frage, muss ich die Kosten für die Beseitigung oder auch die Kosten für vermeintlichen "Fachmann" bezahlen?

Denn, was ich nicht wusste war, dass sie Hausverwaltung direkt mit einem Gutachter kommt. Dieser hat sich zwar bei dem Termin nicht als solcher vorgestellt, (auch keinen Ausweis vorgezeigt o.Ä.) war aber scheinbar einer. Er hat mehrere Messungen gemacht und danach gesagt ich würde falsch heizen.

Ich muss dazu sagen, dass er ziemlich befangen zu sein schien, er kam direkt rein und meinte es sei kalt. Aufgrund von Hygiene Vorschriften wegen aktueller Pandemie habe ich auch vorher das betreffende Zimmer ordentlich gelüftet, es war 8.30 Uhr am Morgen und an dem Tag war draußen auch Frost. Dennoch waren es 18 Grad im betroffenen Zimmer (Schlafzimmer) und 20° im Rest der Wohnung. Auch hat er darauf herumgeritten, dass auf dem Foto was ich an die Hausverwaltung geschickt habe die Heizung auf Sternchen steht (ich habe das Bild Ende Oktober gesendet, da waren draußen noch spätsommerliche Temperaturen und es musste noch nicht viel geheizt werden). Ich bin der Meinung, dass das eine Momentaufnahme ist und kein falsches Verhalten beweist. Ich hatte das Foto ja nach dem Lüften geschickt und lasse die Heizung aus logischen Gründen nicht beim offenen Fenster laufen sondern heize danach.

Der Sachverständige hat dann "festgestellt" anhand der Messungen dass die Feuchtigkeit nicht von Außen kommt. Er meinte es liegt am heizen und an der Tapete (war schon bei meinem Einzug), die die Feuchtigkeit aufsaugt.

Angeblich waren 65%RH, nachdem ich 2 Std später mit einem Hygrometer gemessen habe waren lustigerweise nur 48%RH

Kann mich der Vermieter jetzt zur Übernahme der Kosten für den Gutachter zwingen? Ich bin schließlich davon ausgegangen dass ein Handwerker kommt, der einfach nur ausschließen soll dass kein Baumangel vorliegt.

Es war keine Streitigkeit und es stand auch keine Mietminderung im Raum. Ist es üblich dass direkt der Gutachter kommt, nach einer einfachen Schadensanzeige?

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Brief vom Vermieter wegen nicht Nachkommen einer Vereinbarung....?

Hallo, ich bräuchte Rat und zwar: Ich wohne in einem Mietshaus mit 7 Parteien. Drei von diesen Parteien haben Hunde. Ich ebenfalls. Jetzt ist es so das sich im Hause beschwert wurde, es wären Hundehaare von meinem weißen Hund zu sehen und ich solle diese beseitigen. Na klar, das mache ich auch. Gab bisher auch keine Beschwerde mehr.

Letzte Woche durfte ich dann die Wohnung wegen Quarantäne nicht verlassen und konnte somit auch den Hausflur nicht machen. Brauche ungefähr 15-20 Minuten dafür weil ich es gründlich mache.

Jetzt kam direkt wieder ein Brief vom Vermieter weil sich irgendwer wieder beschwert hat. Habe mit der Vermieterin dann gesprochen ihr das erklärt. Von ihr kommt dann immer nur: Ja dann weiß ich Bescheid. Dann hat es sich erledigt.....

Anstatt man das persönliche Gespräch sucht warum, weshalb wieso, werden sofort Briefe geschrieben. Ich könnte demnach ja jeden im Hause anschwärzen und sie würde Abmahnungen verteilen....

Jetzt zu meiner Frage: Wie kann ich das in Zukunft beweisen dass ich meiner Pflicht nachkomme? Habe unten in den Hausflur nun ein Protokoll mit Datum usw aufgehangen dass ich nicht mehr zweimal in der Woche fege sondern nun alle zwei Tage und es dort eintrage. Zusätzlich kommt noch 1x in der Woche eine Reinigungskraft die dort wischt.

Aber wie kann ich es noch beweisen ? Jemand Tipps :( ?

Mir wurde dort schon oft unrecht getan. Meine Hunde würden bellen -> konnte ich mit Videos belegen. Meine Waschmaschine würde mitten in der Nacht laufen -> andere Bewohnerin aus einem anderen Haus hätte sich beschwert. Heraus kam die Tante war voll Dement....Ich bin’s leid

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Untermieter versucht mich raus zu ekeln ?

Guten Abend ,

ich wohne seid ungefähr 4 Monaten in meiner ersten eigenen Wohnung mit meiner 1 jährigen Tochter . Der Mieter unter mir kam vor ca 2 Monaten das erste mal zu mir nach oben und hatte sich beschwert das wir ja so laut trampeln und ob wir uns nicht mal andere Schuhe anziehen könnten ich habe ihm dann erklärt das meine kleine Tochter hier rum spielt und das ich dagegen nichts tun werde denn ich werde meinem Kind das laufen, spielen etc. in meiner Wohnung nicht verbieten darauf hin kam die Antwort „gut dann müssen wir das über die Verwaltung laufen lassen“ . 3 Wochen später lag die erste Ermahnung in meinem Briefkasten mit der Begründung ich (eigentlich mein Kind) habe doch den einen Abend lautstark in der Wohnung und auf dem Balkon gepoltert nach 22 Uhr . Das Kinder um die Uhrzeit nicht immer schlafen ist denen anscheinend nicht bewusst mein Kind ist 1 Jahr alt sie kann nicht leise sein bzw. hören wenn ich ihr sage sie soll nicht So laut spielen bzw. irgendwas rumwerfen . Darauf hin rief ich am nächsten morgen meine Vermieterin an die genervt ans Telefon ging und gesagt hat ich soll mich doch um mein Kind kümmern und dafür sorgen das 22 Uhr Ruhe ist man konnte leider mit ihr kein ordentliches Gespräch führen . Vorgestern erhielt ich einen Anruf vom anderen Vermieter der mir mitteilte das der unter mir sich wieder beschwert hat ich habe angeblich am 15.11 nach 23 Uhr gestaubsaugt haben . Das Ding ist zu dieser Zeit hatten wir noch gar kein Staubsauger weil wir überall laminat haben und uns ein Besen erstmal gereicht hat . Einen Staubsauger haben wir uns jetzt erst letzten Freitag gekauft (Kassenbon haben wir noch) er führt soweit ich das weiß ein Lärm Protokoll und hat wohl mehrere Sachen aufgeschrieben . Heute hat meine Tochter um ca 19 Uhr gespielt um Wohnzimmer und ihr ist der Deckel von meinem Sitzhocker runter gefallen 2 sek später klopfte es 3 mal laut gegen die Wand . Ich fühle mich überhaupt nicht mehr wohl in meiner Wohnung ich lebe total eingeschränkt weil ich total Angst habe das bei jedem Geräusch was hier passiert direkt wieder aufgeschrieben wird und ich die nächste Abmahnung kriege. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll die Vermietung glaubt ihm obwohl er keine Beweise hat . Und was auch richtig krass ist das der Vermieter von mir „verlangt“ das ich mir Teppich ins Wohnzimmer verlegen soll damit wir ein friedliches miteinander haben können .
wie gesagt ich fühle mich überhaupt nicht mehr wohl und weiß nicht was ich jetzt machen soll habe total Angst aus meiner Wohnung zu fliegen wegen ihm . Sollte ich vielleicht zur Polizei gehen und Anzeige erstatten? Mir reicht es nämlich jetzt .

hoffe auf antworten . Danke im Voraus.

Mieter, Mietrecht, Hausverwaltung, Vermietung Wohnung
Würdet ihr meinen Nachbarn darauf ansprechen (Straßenschuhe in der Wohnung)?

Eigentlich müsste ich ausführlich schreiben, damit man das richtig beurteilen kann. Aber das dauert zu lange. Ich fasse mich mal halbwegs kurz:

  • Neuer Nachbar seit vielleicht vier Monaten in der Wohnung über mir
  • Haus hinsichtlich Trittschall sehr hellhörig (man hört jeden Schritt)
  • Nachbar hält sich mittlerweile weitgehend an die Ruhezeiten (hatte aber zu Beginn mitten in der Nacht Möbel zusammengebaut und letztens mal um 23 Uhr oder so Wäsche gewaschen)
  • An sich sind nur die Schritte ein dauerhaftes Problem (liegt an der Bausubstanz)
  • Das Positive: Seit vielleicht vier Wochen ist eher nur noch extrem kurz (vielleicht mal alle zwei Tage) zu Hause für 10 min. Vielleicht ist er bei seiner Freundin.
  • Ich habe also herrliche Ruhe.
  • Er läuft aber jetzt immer mit Straßenschuhen durch die Wohnung, wobei ich gar nicht sicher bin, ob das lauter ist, als wenn er barfuß läuft.
  • Heute Nacht hat er das auch (aber nur kurz) getan. Ich weiß nicht, ob ich dadurch wach geworden bin (ist aber ungünstig, da ich zurzeit unter starkem Zeitdruck wegen Arbeit und Studium stehe).
  • Sollte ich wegen der Straßenschuhe etwas sagen oder wäre das zum jetzigen Zeitpunkt übertrieben (man will ja keinen Krieg, bei dem er im Vorteil wäre, da er über mir wohnt)?
  • Ich traue mich nicht, dort zu klingeln, außerdem gibt es ja kaum noch die Möglichkeit, weil er ja eigentlich nie da ist (ist ja positiv) und wenn er sich gegängelt fühlt, hat er natürlich eine gewisse Macht, weil er über mir wohnt und absichtlich laut sein könnte (denke aber eher nicht, dass er so drauf wäre). Daher die Frage.
Nichts sagen 78%
Erst nach gewisser Zeit etwas sagen, nämlich nach ... 11%
Ihn beim nächsten Mal darauf ansprechen 11%
Wohnung, wohnen, Mieter, Mietrecht, Nachbarn, Nachbarschaft
Darf der Vermieter unsere WG betreten wann und so oft er will oder kann man ihm das untersagen?

Hallo, ich bin einer von drei Mietern in einer WG (3 Zi/ Kü/Bad).

In meinem Mietvertrag steht, dass meine Mietfläche (41m/2) aus den 23m/2 meines Wohn-/Schlafzimmers und einem Drittel der Fläche, also 18m/2 besteht.

Nun ist es so, dass unser Vermieter grundsätzlich unangemeldet die Wohnung betritt, zwischen 21 und 0 Uhr, sowohl während der Woche, als auch sonntags. Sowohl ich, als auch meine Mitbewohner sind berufstätig und daher ziemlich genervt von diesen Besuchen, manchmal bis zu 3-4 Mal in der Woche. Jedes Mal klopft er dann so lange an einer unserer Türen, bis dann jemand von uns auf macht.

Obwohl wir ihn mehrmals dies zu unterlassen, tut er dies weiterhin. Sogar sonntags lässt er sich nicht davon abhalten, nach Belieben aufzutauchen egal ob man gerade Besuch hat oder nicht.

Jedes Mal kommt von ihm nur die Aussage, er habe das Recht die Wohnung zu betreten wann und so oft er will, da Küche und Bad Gemeinschaftsräume seien und nur unsere jeweiligen Wohn/Schlafzimmer privater Bereich sei, wo wir über den Zutritt entscheiden können.

Nun ist meine Frage: Da Küche und Bad jeweils zu einem Drittel in unseren Mietverträgen zur Mietfläche gehoeren, obliegt es doch mir, bzw. uns Mietern zu entscheiden wer unsere betreten darf und wer nicht. Ausgenommen in Notfällen, wie Rohrbruch, etc.

Oder liege ich da falsch? Es gab bisher noch einen Notfall, oder irgend einen triftigen Grund, der auch nur einen dieser Zutritte seitens des Vermieters erforderlich gemacht hätte.

Sicherlich fragen Sie sich, warum wir nicht schon längst ausgezogen sind... Wir uns nämlich uns schon öfter. Jedoch hier ist Wohnraum äusserst knapp oder unbezahlbar. Und da diese Wohnung sehr nah an unserer Arbeitsstelle liegt, erspart uns dies täglich ca. 1-1,5 Stunden Autofahrt und einige Liter Benzin gegenüber den freien Wohnungen unserer Preisklasse.

Ich wäre also sehr dankbar zu erfahren, ob wir dem Vermieter jetzt rechtlich den Zutritt untersagen koennen, oder er so weiter machen kann.

Also dann...

MFG 

Tom

Mieter, Mietrecht, WG

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