Vorgehen bei Silberfischen in WG und im gesamten Haus?

Hi zusammen,

ich bin im November im letzten Jahr in eine WG in einem Altbau eines 6 Parteienhauses gezogen. Schon nach einer Woche habe ich nachts einige Silberfische herumlaufen gesehen. Da der Vormieter die Wohnung komplett vermüllt bewohnt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass die Tiere zum Teil deshalb sich in der Wohnung herumtummeln und ich das ganze auch alleine mit Silberfischfallen und Köderdosen bekämpfen könnte.

Anfang diesen Jahres habe ich meine Vermieterin über die Silberfische mit der Bitte informiert, einen Kammerjäger zu beauftragen. Ihrer Aussage nach, würden die Tiere keine Bedrohung darstellen und ein Befall würde nicht vorliegen, da dieser erst bei 100-200 Tieren pro Tag pro aufgestellter Falle vorhanden wäre.

Dass man keine 100 Tiere pro Falle fängt sollte eigentlich klar sein, jedoch sind es bereits etwa 10 Tiere pro Falle nach ca. 1-2 Wochen. Zusätzlich finde ich nachts im Bad und in der Küche auf dem Boden sowie auch im Hausflur mindestens 10-15 Silberfische an den Wänden herumlaufen. In meinem eigenen Zimmer habe ich auch bereits etliche Tiere mit den Fallen gefangen und weitere auf den Wänden herumlaufen gesehen. In den Kellerräumen laufen diese auch am Tag herum.

Wie sollte ich hier am besten vorgehen? Mit der Vermieterin nochmals in Kontakt treten? Wäre eine Mietminderung angemessen? Sollte ich rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen?

In der Wohnung und ich meine im gesamten Haus sind Dielenböden verlegt, sodass die Tiere einen idealen Rückzugsort haben und somit eine "einfache" Bekämpfung bestimmt nicht möglich ist.

Ich Danke für jegliche Meinungen zu diesem Thema.

LG

Tiere, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Mietverhältnis, WG, Silberfische, Mietmängel
wasserschaden Mietwohnung, wer zahlt?

Bei meiner 85-jährigen Nachbarin gab es einen enormen Wasserschaden, ausgelöst durch ein offenes Eckventil in der Wohnung über ihr, die leersteht und renoviert wird. Für die Renovierung hat die Wohnungsgenossenschaft (Vermieter) eine Handwerksfirma engagiert.

Feuerwehr und Polizei mussten anrücken, da kein Notdienst erreichbar war. Die leerstehende Wohnung musste von der Feuerwehr aufgebrochen werden, um das Wasser zu stoppen.

Der Schaden in der Whg. meiner Nachbarin war schon so groß, dass sie als nicht mehr bewohnbar eingestuft wurde.

Der Schaden ereignete sich an einem Mittwoch. Donnerstag war Feiertag. Der Vermieter verlangt nun am Freitag eine Räumung der Wohnung bis Mittwoch der darauffolgenden Woche. Kosten dafür und Einlagerung der Möbel soll meine Nachbarin tragen. Eine Notunterkunft kann nicht gestellt werden und Hotel ist wegen Corona noch keine Option. Die Renovierung soll ca. 6 Mon. in Anspruch nehmen.

Laut Handwerksfirma sei das Eckventil rausgesprungen und daher keine Schuld bei der Firma zu sehen. Vermieter weist Schuld ebenfalls von sich.

Gutachter kommt Montag, um sich Ursache anzusehen.

Frage: Wer haftet, wenn der Schaden wirklich ohne Fremdverschulden entstand? Welche Kosten kommen schlimmstenfalls auf meine Nachbarin zu? Hausratversicherung ist vorhanden. Ist die Räumungsfrist des Vermieters überhaupt rechtens? Meine Nachbarin hat übrigens auch eine Katze die täglich von ihr geimpft werden muss, weshalb sie diese mitnehmen muss, wenn sie aus der Wohnung raus muss.

Danke im Voraus für jede hilfreiche Rückmeldung!

Versicherung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, wohnungsamt, Wohnungsgenossenschaft

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mieter