Penetranter Geruch in der Nachbarschaft, was tun?

Hey, wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus und haben seit einigen Monaten ein massives Problem.

Wir wohnen im Dachgeschoss und daher müssen die Fenster bei warmen Temperaturen rund um die Uhr geöffnet sein. Nun haben wir bei uns in der Nachbarschaft aber jemanden, der es liebt, soetwas wie Räucherstäbchen o. Ä. abzufackeln - und zwar den ganzen Tag.

Für einige Wochen war tatsächlich mal Ruhe, ich dachte, es hat sich vielleicht jemand beschwert, der weiß, wo die Quelle ist.

Seit gestern Nachmittag ist derjenige aber wieder voll dabei, seit 13 Uhr konnten wir kein Fenster mehr öffnen, weil der Geruch sich in der Wohnung staut. Es ist ein so fieser Geruch, es riecht nach richtig intensivem, billigem Parfum.

Leider haben wir nur Fenster auf einer Seite, sodass wir nicht mal einfach auf einer anderen Hausseite ein Fenster öffnen können.

Das Haus ist umbaut mit vielen anderen Häusern, jeweils alle mit eigenen Gärten. Es ist für uns absolut nicht ersichtlich, wo der Geruch herkommt.

Mit unserem Vermieter habe ich schon gesprochen, aber ich konnte ihm nicht die Ursache nennen und deswegen passiert natürlich gar nichts.

Wir lieben unsere Wohnung, bleibt uns jetzt nur übrig wieder umzuziehen?

Kann man sich an irgendwen wenden oder sind wir jetzt komplett auf uns gestellt? Kann der Vermieter trotzdem die komplette Miete verlangen, oder ist eine Mietminderung möglich?

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Privathaftpflicht - Defekte Elektrogeräte in möblierter Mietwohnung?

Wie genau sind Elektrogeräte wie z.B. Kühlschrank oder TV-Gerät in einer Mietwohnung durch eine Privathaftpflicht abgedeckt?

Vergleiche ich nun andere Versicherungen, finde ich dazu in der Grobübersicht nur folgende Aussage:

Schäden an gemieteter Einrichtung in Hotels und Ferienwohnungen

In meinem Fall sagt mir die Police nur, dass "bewegliche Geräte" nicht darunter fallen. Also müsste ich für einen defekten TV oder Kühlschrank, der bei Nutzung kaputt geht selbst dafür aufkommen?

Was hätte ich da für andere Möglichkeiten?

Wie sind solche Schäden z.B. auch bei Möbeln normalerweise geregelt?

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Ich sehe gerade, dass das durch das Gesetz wohl so geregelt ist:

Im deutschen Mietrecht gilt der Grundsatz, dass der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, dem Mieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und sie in diesem Zustand zu erhalten (vgl. § 535 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch [ BGB]). War die Küche mitsamt Kühlschrank bei Einzug bereits vorhanden und stehen im Eigentum des Vermieters, so gelten sie als Teil der Mietsache als mit vermietet und der Vermieter hat aufgrund seiner Instandhaltungspflicht die Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen zu tragen. Daran ändern auch vertragliche Formulierungen wie „kostenlose Überlassung“ oder „Verleih“ der Küche nichts. Insbesondere normaler Verschleiß durch ordnungsgemäße Nutzung ist bereits durch die Entrichtung der Miete abgegolten.
Allerdings muss der Mieter den Vermieter unverzüglich über den Mangel informieren (vgl. § 536c Absatz 1 Satz 1 BGB), anderenfalls verliert er unter anderem sein Recht auf Mietminderung. Er darf den Mangel nicht ohne Weiteres selbst beheben oder etwa Handwerker mit der Reparatur beauftragen. Ein Recht auf Selbstvornahme steht dem Mieter nur dann zu, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig ist (vgl. § 536a Absatz 2 BGB).

Warum gibt es denn dann überhaupt Mieter-Klauseln in einer Privathaftpflicht?

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Vermieter will Wohung Interessenten zeigen aber ich bin krank?

Hallo Leute,

da mein Mietvertrag demnächst ausläuft und mein Vermieter pot. Interessenten meine Wohnung zeigen will, hat er mich gebeten ihm jede Woche einen Termin vorzuschlagen für jeweils eine Stunde. Nun habe ich mich beim Besuch meiner Eltern schwer am Fuß verletzt, sodass ich zur Zeit auf Krücken und Bett angewiesen bin nach kurzem Krankenhausaufenthalt. Das habe ich meinen Vermieter mitgeteilt. Meine Eltern leben 300km entfernt von meiner Wohnung. Ich bin und bleibe erst mal bei meinen Eltern. Ich kann und will nicht für diese eine Stunde Besichtigung in meine Wohnung, abgesehen davon dass ich diese gar nicht für die Besichtigung aufräumen kann. Ich hab meinen Vermieter angeboten, ihm das Attest vom Krankenhaus zukommen zulassen in dem auch nochmal steht wie lange ich ''arbeitsunfähig'' bin. Er meinte nur, er würde pot. Schadensersatz gegen mich einklagen sofern er die Wohnung wegen mir nicht weitervermieten kann. Im Mietvertrag ist das geregelt dass er für Wohnungsbesichtigungen Zutritt zur Wohnung haben darf. Gilt das auch in so einem Fall? Kann ich auf Grund meiner schwereren Verletzung ihm den Zutritt verweigern. Ich habe und möchte auch keine Vertrauensperson in der Stadt meiner Wohnung bestimmen. Ohne meine Anwesenheit lasse ich niemanden in meine Wohnung.

Zusatz. Kann ich von meinem Vermieter und dessen Interessen Impfnachweis, Test oder Nachweis über Genesung verlangen?

VIELEN DANK!

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