Kündigung des Mietvertrages vor Beginn des Mietverhältnisses - wie ist das mit der Kündigungsfrist?

Ich habe eine Frage zum Mietrecht, speziell zur Kündigung eines Mietvertrages.

Angenommen es besteht folgende Situation: Man unterschreibt jetzt (Januar 2015) einen Mietvertrag für eine Wohnung mit der üblichen Kündigungfrist von 3 Monaten. Das Mietverhältnis beginnt laut Mietvertag am 1. Juni 2015 (in 4 Monaten also).

Wie verhält es sich nun mit der Kündigung (oder Vertragsaufhebung?) in dem Fall, dass man noch vor Beginn des Mietverhältnisses feststellt, dass man - aus welchem Grund auch immer - die Wohnung doch nicht beziehen möchte/kann?

Bedarf das einer regulären Kündigung? Und wenn ja, muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden? Falls ja - läuft die Kündigungsfrist ab dem Moment der Kündigung (Fall 1) oder erst ab dem Beginn des Mietverhältnisses (Fall 2)?

Im ersten Fall könnte man ja zum Beispiel im Februar die Kündigung aufsetzen, die drei Monate später, also zu Ende Mai 2015 in Kraft treten würde, so dass man keinen Cent an Miete bezahlen müsste. Im zweiten Fall hieße es aber, dass man auf jeden Fall die ersten drei Monate Miete bezahlen muss (auch wenn man jetzt schon kündigt), da die Kündigungsfrist am 1. Juni beginnt.

Oder kann man der Vertrag, solange das Mietverhältnis noch nicht begonnen hat, ganz ohne Kündigungsfrist auflösen?

Danke im Voraus!

Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Wie lange darf meine Mitbewohnerin "Besuch" haben?

Hallo :)

Ich hab' mal wieder eine Frage. Ich lebe in einer ganz kleinen WG mit 3 Mädels zusammen. Wir haben ne kleine Küche, ein Bad, einen schmalen Flur und unsere 3 Zimmer, direkt nebeneinander. Seit über 2 Monaten ist der Freund der einen Mitbewohnerin bei uns, zwar hat sie uns Bescheid gesagt dass er da ist und für ne Weile auch da sein wird, aber langsam wird's uns echt zu viel. Aber egal wie oft wir ihr sagen, dass es uns stört dass er hier ist (24 am Tag, 7 Tage die Woche!) meint sie, sie habe das mit der Vermieterin abgeklärt. Selbst wenn wir der Vermieterin sagen, dass wir das doof finden, vor allem wegen Nebenkosten die anfallen könnten oder einfach nur dass ne 4. Person in dieser Wohnung einfach zu viel ist, meint sie nur, dass wir das untereinander abklären sollten und wir zwei die Nebenkosten nicht zahlen müssen. Ich verstehe jetzt gar nichts mehr. Gibt es nicht irgendein Gesetz von wegen "6-8 Wochen "darf" jemand Besuch haben, sonst gilt der Besuch als "Untermieter" der Miete bezahlen muss"? Schon, oder? Vor allem haben wir wahnsinnig viele Probleme mit ihr, sie singt bis nachts um 3:00 Uhr, kocht 2 bis 3 Stunden, hält sich nicht an den Putzplan und macht viele Faxen. Da sagen wir ihr immer wie doof wir das von ihr finden, und es stapeln sich alle Probleme zu einem riesengroßen Berg, dass selbst Kleinigkeiten uns völlig nerven. Dann denkt sie, wir gönnen ihr nicht dass ihr Freund da ist und sie versteht das völlig falsch.. Allgemein ist sie ziemlich rücksichtslos und eigensinnig (ich untertreibe jetzt sogar, das ist völlig ernst gemeint...) Ich bin völlig verzweifelt, ausziehen können wir nicht, aufgrund des Geldes und wir finden unsere Zimmer zu schön.. Gibt es irgendwelche Tips, Alternativen, etc. Aber vor allem geht es uns um die "Besuchsdauer" ... PS: Sie hat ihm verboten dass er putzt, bzw. Grundlegende Sachen wie Spülmittel, Tabs oder Klopapier kauft... Hoffentlich kann mir jemand helfen! <3

Grüße, Miez

Allgemeinwissen, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte, WG, Besuch
Mieterin will ihre tote Katze seit Tagen nicht hergeben

Unsere Mieterin wohnt in einem Zweifamilienhaus welches meiner Mutter gehört und in dem meine Mutter eine der Wohnungen bewohnt. Die Mieterin war schon immer ein bischen Messi. Sauber aber Sammlerin von allem was geht. Nichts kann sie wegwerfen. Ständig bringt sie neue Regale an um Dinge zu stapeln. Sie kann nichts loslassen und das ist nun plötzlich ein riesen Problem.

Als sie einzog hatte sie 3 mehr oder weniger alte Katzen. Eine wurde nun vor 3 oder 4 Tagen wegen Krankheit eingeschläfert. Seit Tagen läuft die Frau nun mit der toten Katze im Arm um die Häuser und klingelt und zeigt allen die es sehen oder nicht sehen wollen das tote Tier. Dabei scherzt sie mit einem manchmal richtig irren lachen oder fängt an zu weinen Sie herzt und küsst die Leiche.

Sie hat die Katze von der Tierärztin mit nach Hause bekommen um Abschied zu nehmen und auch damit die anderen beiden Katzen verstehen wo was mit der Katze los ist. Die Tierärztin meint sonst bekommen die anderen beiden Katzen ein Trauma.

Das haben wir alles so akzeptiert auch wenn meine Mutter immer kurz davor sich zu übergeben wenn die Dame wieder mit der toten Katze rumläuft und diese küsst und herzt und laut mit ihr redet. All das verstehe ich ... es ist wohl ihre Art zu trauern. Aber nun wird es Zeit die Katze zu begraben.

Sie kam dann mit dem Wunsch sie im Garten beizusetzen. Sie will die Leiche in einen Tontopft stecken bis es wärmer wird und man graben kann. Dann will sie sie aus dem Topf holen und im Garten beisetzen. Ich male mir lieber nicht aus wie eine Katze dann aussieht die vor Wochen oder Monaten in den Topf gesteckt wurde oder wie der Topf riecht während er vor der Terrasse steht.

Wir haben unsere Tiere alle bewusst nicht im Garten vergraben. Wir möchten keinen Tierfriedhof im Garten auch wenn wir unsere beiden Hunde sehr geliebt haben. Es ist ja auch gar nicht erlaubt und ein Seuchenschutzgesetz gibt es ja auch zu diesem Thema. Aber was hilft uns das?

Wir haben ihr Zeit gelassen die Katze zu beseitigen. Seit die Frist abelaufen ist verläßt sie nicht mehr die Wohnung und hört auch weder Telefon noch Türklingel.

Und jetzt?

Ordnungsamt? Tierärztin anrufen? Fällt mir echt schwer aber was soll ich sonst machen?

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