Gibt es ein Gesetz, dass wenn jemand ein kostenloses Gewinnspiel veranstaltet, er den ausgelobten Preis auch ausschütten muss? Als Beispiel: das zu gewinnende Auto könnte ja in Wirklichkeit gar nicht zir Verfügung stehen und man will nur an die Daten der Teilnehmer kommen (um sie zB zu verkaufen).
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