Ich habe am Freitag auf meine MZ ETZ 125(!!!) TÜV bekommen. Danach wollte der nette Herr von der Werkstatt das Motorrad für mich gleich anmelden fahren. Nach 30 Minuten erhielt ich jedoch einen Anruf von ihm, und er sagte dass die Zulassungsbescheinigung Teil 2 fehlte. Darauf hin habe ich den Vorbesitzer angerufen und gefragt, ob er evtl. vergessen hat mir diese zu geben, aber er versicherte mir, dass er mir alles gegeben hat, was ich brauchte. Heute habe ich mich im Internet ein bisschen belesen und erfahren, dass Leichtkrafträder (125ccm) gar keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 haben, sondern nur den Teil 1 und eine Betriebserlaubnis. Wichtig: Es ist laut Typenschild eine ETZ 150, aber wurde vom Vorbesitzer umgebaut auf 125ccm und auch eingetragen. Somit hatte er auch noch einen Teil 2, welcher jedoch nicht mehr benötigt wird, da es ja jetzt eine 125er ist, oder? Kann mir jemand sagen, wie so eine Betriebserlaubnis aussieht? Ich habe hier so ein kleines Heft, wo auf der Vorderseite steht: "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gem. § 4 Abs. 5 FZV". Auf der zweiten Seite steht: "Betriebserlaubnis erteilt", und auf der Rückseite bei Punkt 22 steht "KTA-Betriebserlaubnis". Ist dies die Betriebserlaubnis, oder nicht? Ich bin echt ratlos... Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Danke im Voraus!!!