Wie trage ih die kurzfristige Beschäftigung in meine Steuererklärung ein?

Hallo, ich habe letztes Jahr neben der Schule Zeitungen ausgetragen als kurzfristige Beschäftigung. In meiner Lohnsteuerabrechnung steht nur der Bruttolohn und "Beitrage zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindesvorsorgepauschale". Alle anderen Felder stehen entweder auf 0,00 (Zahl der Kinderfreibeträge, Steuerfreier Jahresbetrag, Jahreshinzurechnungsbetrag) oder die Felder sind leer. Ich habe, soweit ich weiß, keinerlei Steuern gezahlt (weil es eben eine kurzfristige Beschäftgigung war).

In meiner Steuererklärung habe ich jetzt lediglich meinen Bruttoarbeitslohn eingetragen, ich konnte aber keine Zeile für den Betrag "Beitrage zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindesvorsorgepauschale" finden. Muss ich das noch irgendwo eintragen oder nicht?

Außerdem gibts ja die Möglichkeit Kosten für Arbeitsmittel oder Werkzeuge anzugeben. Da ich Zeitungen ausgetragen habe, musste ich mir dafür so einen kleinen Wagen kaufen (ca 40€). Ich hab aber, denke ich, keine Rechnung mehr dafür oder sonstiges, sollte ich es also lieber gleich weglassen, anstatt dann evtl keine Belege vorweisen zu können? (Ich mache die Steuererklärung nicht, weil ich Steuern zurück will, sondern weil ich muss)

Vielen Dank im Voraus

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Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

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Kurzfristige Beschäftigung Urlaubsanspruch?

Moin,

ich befinde mich derzeit in einem "kurzfristigen Arbeitsverhältnis" seit ca. 6 Wochen und werde noch 3 Weitere arbeiten. Nach meinem Arbeitsvertrag gilt:

"Für die Zeit der Aushilfstätigkeit hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen.", weiter steht dort nichts. Deswegen sollte ich ja eine Woche lang Urlaub beantragen können. Laut Internet:

"Kurzfristig Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis länger als einen vollen Monat andauert, haben Anspruch auf Erholungsurlaub (pro Monat ein Zwölftel des regulären Jahresurlaubs)."

und dieser Zeitraum ist ja erfüllt. Nun die Frage: Ist die Beantragung des Urlaubs kurzfristig möglich? Ich konnte nichts so etwaigen Fristen finden. Da morgen RAN Basketball USA vs DE läuft habe ich überhaupt mal in meinen Vertrag geschaut und den "Urlaubs-Paragrafen" entdeckt (ich weiß man sollte da vorher schonmal reinschauen, hatte aber früher schonmal dort gearbeitet.. Wieder was gelernt, alles lesen). Nun möchte ich natürlich möglichst morgen direkt den Urlaub beantragen, ob zunächst ein Tag oder die ganze Woche ist mir Wurst. Da ich Spätschicht ab 14 Uhr habe ist es auch nicht 5 minuten vor Schichtbeginn sondern ich würde direkt morgen früh gegen 6 anrufen.

Glaubt ihr das ist noch möglich? Im Vertrag steht nichts zu Fristen oder wie der Urlaubsanspruch geltend wird. Aber jetzt da ich das weiß wäre ich ja schön blöd wenn ich diesen Urlaub nicht noch nutzen würde in den letzten Wochen.

Schönen (Rest-)Sonntag euch noch, MfG Torty

Urlaub, Arbeitsrecht, Vertrag, Kurzfristige Beschäftigung

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