Hey ihr Lieben,
eine Frage an das Pflegepersonal unter euch.. :)
Ich hatte schon diverse Diskussionen mit Kollegen was die Rundgänge im Nachtdienst angeht.
Ich habe das noch so gelernt das aller 2h ein Rundgang erfolgen sollte, bei kritischen Patienten natürlich je nach Bedarf stündlich oder öfter.. Aber gibt es eigentlich eine gesetzliche Vorgabe dafür? Ich habe bisher Nichts gefunden.. Wenn ihr wisst wo ich etwas finde wäre es toll mir das mitzuteilen..
Und wie formuliert ihr bspw. bei einem Patienten, der total unauffällig war? Man soll ja "Pat. hat geschlafen" nicht schreiben sondern eher "Pat. schien zu schlafen", weil wir das ja nicht genau wissen und manche sich ja auch schlafen stellen könnten.
Sind dann solche Formulierungen wie "2stdl. Krankenbeobachtung" (so hab ich es gelernt und schreibe es auch noch so) erlaubt?
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
Danke im Voraus.. :)