Da ich im Internet bisher sehr widersprüchliche Angaben zu diesem Thema gefunden habe, versuche ich jetzt hier noch einmal mein Glück:
Als freiberufliche Kleinunternehmerin fertige ich im Rahmen meiner Steuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung an. Die Einnahmen setzen sich dabei aus Überweisungen bzw. Bareinnahmen zusammen, welche durch Rechnungen bzw. Quittungen belegt werden.
Muss ich der EÜR sämtliche Belege, die die Einnahmen betreffen (Rechnungen und Quittungen) beifügen oder führe ich die Einnahmen lediglich in Form einer Gesamtsumme (ohne Belege) auf? Darüber hinaus würde mich auch noch interessieren, ob in die Steuererklärung auch eine Kopie des Kassenbuchs gehört, denn auch dazu findet man sehr unterschiedliche Aussagen...
Vielen Dank für die Hilfe!