Kleinunternehmerregelung Grenze?

Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz

Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

   im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)

   und

   im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.

9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)

* unter 17.500

23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018

* laufendes Jahr unter 50.000

17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019

* unter 17.500

(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.

Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit

EÜR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatz, Kleinunternehmensregelung, Wirtschaft und Finanzen
Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

Hallo,

ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.

Nun zu den Fragen:

  1. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
  2. Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
  3. Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?

Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'

Liebe Grüße

Oli

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Kleingewerbe, Krankenkasse, Werkstudent, Wirtschaft und Finanzen
Kleingewerbe abgemeldet. Steuererklärung nachholen? Muss ich Steuern zahlen? Bekomme ich eine straffe?

Hallo ihr Lieben, 

Ich habe mich im Jahr 2016 selbständig gemacht ein Gewerbe angemeldet und Ende 2017 wieder abgemeldet. Es handelt sich hier lediglich um ein kleingewerbe eher Minijob Art. Mit EINNAHMEN aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1700€ und im Jahr 2017 in Höhe von ca 3400€. Ich bin verheiratet und mein Mann ist ein normaler Angestellter mit einem Jahresbruttoeinkommen vom ca 30000€

Ich war darmals zur Beratung bei einem Steuerberater der mit sagten das ich die Einnahmen meines Gewerbe usw bei einer einfachen Jährlichen Steuererklärung auflisten kann und keine zusätzliche Anmeldung bei dem Finanzamt nötig ist. Auch ein extra Geschäftskonto wäre nicht nötig bei diesen Einnahmen. Meine Buchführung ist auch gleich 0 lediglich die EINNAHMEN aus meinen Dienstleistungen sind mir bekannt da diese Dieret auf mein Konto überwiesen wurden über die Ausgaben habe ich keine groß Übersicht da es über mein privat Konto lief wo auch Lebensmitteleinkäufe und ähnliches von abgingen. Rechnungen/kassenbons habe ich auch nur sehr spärlich behalten.

Kann ich also wirklich meine Einnahmen aus meinem Gewerbe bei der normalen Steuererklärung von mir und meinem Mann ausfliesten? oder muss ich speziell das Gewerbe beim Finanzamt nachträglich anmelden und im Prinzip direkt wieder abmelden? 

Kann ich Probleme bekommen da ich einige Rechnungen/Kassenbons nicht mehr habe? Bekomme ich eine straffe weil ich meine Steuern für 2016 und 2017 nicht gemacht habe?

Bekomme ich auf Grund des Privatkontos Probleme muss ich dann Kontoauszüge usw bei den Steuern einreichen? 

Welche Kosten könnten hier bei einem Steuerberater auf mich zu kommen?

Ich danke euch schon mal fürs lesen

Steuern, Recht, gewerbesteuer, Kleingewerbe, Lohnsteuer, Steuerrecht, Wirtschaft und Finanzen

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