Hallo,
wenn jemand in Elternzeit ist, und bereits einen Minijob hat und dann noch ein Kleingewerbe anmeldet - geht das gut? Ich denke, dass man das prinzipiell anmelden kann, daran wird's nicht scheitern. Ich frage mich nur, wie das dann mit den Verdiensten aussieht. Wie viel darf man verdienen, damit das Elterngeld nicht gekürzt wird?
Die Einkünfte vom Kleingewerbe müssen natürlich am Jahresende versteuert werden. Wird dann wirklich nur auf diese Einkünfte geschaut oder werden dann vielleicht gar das Elterngeld oder das Minijob-Entgelt dazugerechnet?
Der Plan wäre also - Elterngeld kriegen - Minijob (pauschal versteuert) - Kleingewerbe (Einkünfte kleiner als Freibetrag, also auch einkommensteuerfrei) = keine Steuern zahlen (von der Pauschalversteuerung des Minijobs abgesehen).
Kann man das so rechnen?
Wäre klasse, wenn mir da einer weiterhelfen könnte.
Danke und viele Grüße Sabine