Ist eine Kooperation zwischen 2 Kleinunternehmern erlaubt?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage, da ich im Netz leider nichts gefunden habe, was mir groß weiterhilft.

Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Illustration und Grafikdesign. Hier mache ich natürlich auch Websitendesigns. Wenn es um die technische Umsetzung geht, muss ich immer auf einen Kollegen zurückgreifen, welcher auch ein Kleingewerbe hat. Allerdings im Bereich Entwicklung.

Da unsere Zusammenarbeit richtig gut klappt und wir dem Kunden gerne ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten wollen, wollten wir uns gerne zusammen "vermarkten", aber das am besten OHNE dass wir jetzt eine neue GbR gründen müssten.

Ist es erlaubt, dass wir zum Beispiel eine Website aufbauen, in der wir unser "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten, also quasi für unsere Kooperation werben?

Ich mache mir da Gedanken wegen der Rechnungsstellung. Bis jetzt machen wir es so, dass ich Kunden, die ich geworben habe, eine Komplettrechnung stelle und er mir eine Rechnung stellt für die Entwicklung oder eben umgedreht, bei Kunden die er geworben hat.

Wenn wir nun zusammen auftreten, wäre es dann erlaubt/ sinnvoll uns bei den Rechnungen abzuwechseln? Sonst würde derjenige, der das auf sich nimmt wahrscheinlich relativ schnell seine Umsatzgrenze überschreiten.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich von euch will. :D

Liebe Grüße und danke schonmal!

Laura

GbR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Webdesign, Einzelunternehmen
Kleingewerbe als Fotograf - Jobcenter AlgII?

Hallo Zusammen, undzwar habe ich eine Frage, bezüglich einer Kleingewerbeanmeldung als Fotografin und dem Jobcenter. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterwelfen.

Da ich in jungem Alter meine erste Tochter bekommen habe, und wir daraufhin unser zweites Kind bekommen haben, bekomme ich AlgII und eine Ausbildung war mir bisher, aufgrund der Kinderbetreuung nicht möglich. Die Zeit Zuhause habe ich damit verbracht, mir das Fotografieren mit allem was dazu gehört, selbst beizubringen.

Nun möchte ich ein Gewerbe eröffnen und hoffe dadurch schnell nicht mehr vom Jc abhängig zu sein. Allerdings kann ich nicht davon ausgehen, dass ich direkt genug verdienen werde und bin daher erstmal auf eine Aufstockung von AlgII angewiesen.

Leider bin ich total unwissend auf dem Gebiet und habe Angst Fehler zu machen und nachher ohne Geld dazustehen. Meine Beraterin ist sowieso total unfreundlich und bearbeitet meine Anträge immer erst nach Wochen und zahlreichen Telefonaten :-( Deshalb frage ich euch, wie ich meinen Traum am besten verwirklichen kann und damit nicht mit dem JC in die Quere komme.

Was das Fotografieren angeht, es liegt mir und meine Bilder kommen sehr gut an. Ich habe bisher zahlreiche Leute fotografiert und zur Krönung durfte ich sogar eine Hochzeit fotografieren und nächste Woche noch eine. Einen Businessplan habe ich auch schon erstellt. Eine Kamera besitze ich natürlich, die ich aber bald gerne durch eine Bessere ersetzen würde. Dafür reicht mein Alg Satz natürlich nicht. Nur darf ich offiziell keine Einnahmen haben, was ich gerne ändern und zudem auch Werbung machen möchte. Habe bisher mal ein bisschen Geld für die Aufwandsentschädigung bekommen. Insgesammt seit April, ca. 250€. Dabei habe ich soviel fotografiert und könnte für meine Arbeit auch Geld verlangen. Da komme ich um ein Gewerbe/Kleingewerbe nicht drum herum.

Wie gehe ich am besten damit um, welchen Schritt soll ich gehen und wie komme ich mit dem JC nicht in die Quere?

Bin für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar? Liebe Grüße

selbstständig, Fotograf, Gewerbeanmeldung, Hartz IV, Kleingewerbe
Mediengestalter: Rechnung schreiben als Privatperson?

Hallo allesamt!

Eine Freundin benötigt Visitenkarten. Diese habe ich ihr gestaltet und würde die Druckdaten auch an die Druckerei weiterleiten.

Alles kein Problem.
Kompliziert wird es nur mit der Abrechnung... Sie benötigt (wegen Selbstständigkeit) eine Rechnung dafür oder zumindest eine Quittung.

Kann ich ihr meine Dienstleistungen und den Druck als Privatperson in Rechnung stellen? Ich habe kein Gewerbe angemeldet und laut Internetrecherchen kann ich es nicht als Künstlerische Tätigkeit laufen lassen, da ich den Druck in Auftrag gebe (=Gewerbe).

Müsste ich für diese eine Sache nun ein Gewerbe anmelden?!
Irgendwo las ich mal, dass ich als Privatperson Rechnungen bis zu 720€ (?) im Jahr stellen dürfte... Auch für eine Dienstleistung wie diese?

Hat jemand Erfahrung als Freelancer/Freiberuflicher Mediengestalter/Designer/o.ä. für diesen Einzelfall?
Hat das Finanzamt irgendwelche Grenzen? Ab wann ein Kleingewerbe zB gegründet werden muss? Oder gibt es für einen einzelnen Auftrag wie diesen Alternativen? (Nur Quittung, keine Rechnung wurde mir mal empfohlen... Oder private Rechnung schreiben... Ist so etwas möglich?)

Kurz zu mir: Mediengestalter angestellt inVollzeit, derzeit aber aus Unternehmensgründen in Kurzarbeit. (Daher Gewerbeanmeldung im Moment auch etwas schwierig).

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Steuern, Rechnung, Designer, Design, Recht, Grafikdesign, Dienstleistung, Druck, Freelancer, Freiberuflich, Gewerbe, Kleingewerbe, Mediengestalter, Privat

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