Ist folgende Klausel im Kaufvertrag meines Hundes wirksam?

Hallo zusammen,

kennt sich hier jemand gut mit Tierrecht aus ? Spezielle mit einer Klausel in meinem Kaufvertrag ? Ich habe einen Welpen von Privat gekauft.

Am Anfang habe ich mich mit der "Züchterin" noch Recht gut verstanden. Sie hat ein Geschwisterchen zu meinem Welpen behalten und wohnt auch in der Nähe.

Sie bestand auf folgende Klausel im Kaufvertrag, sonst hätte ich den Welpen nicht bekommen --> "Besichtigung durch die Verkäuferin". Ich fotografiere die Klausel euch ab, damit ihr sie ganz durchlesen könnt.

Meine Frage ist jetzt ob diese Klausel rechtswirksam ist.

Ich fand die Idee am Anfang auch nett und dachte unsere Welpen können dann zusammen Aufwachsen. Jedoch hat sich die Dame als sehr unangenehm herausgestellt und sehr aufdringlich. Sie fordert den Welpen mind. einmal im Monat zu sehen. Wir haben uns zu Beginn auch häufiger getroffen zum Gassi, was teilweise auch sehr anstrengend mit dieser Person war. Als es von meiner Seite aus jedoch Mal zu einer Absage kam, hat sie mich ziemlich beleidigt und meinte es war ein großer Fehler mir den Welpen gegeben zu haben. Sie blockierte mich daraufhin auf WhatsApp. Ich war froh und hoffte, dass der Spuck vorbei war. Jedoch lauerte sie mir jetzt neulich bei meiner Arbeit auf. Sie wartete etwas versteckt ein paar Meter hinter meinem Auto. Ich redete noch mit meiner Arbeitskollegin, die neben mir parkte, stieg dann ein und fuhr los. Plötzlich hämmerte die "Züchterin" wie bekloppt gegen meine Fenster und rannte barfuß neben meinem Auto her. Ich habe mich zu Tode erschrocken. Meine Arbeitskollegin konnte auch sehen, wie sie den Türgriff von meinem Auto in der Hand hatte und versuchte meine Tür während der Fahrt aufzureißen. Da auch ein Auto entgegen kam, war das eine sehr gefährliche Situation. Bevor ich in mein Auto stieg, hat sie weder gerufen noch mich angesprochen noch ist sie auf mich zu gekommen,

als ich noch am Auto stand und mit meiner Kollegin geredet hatte. Ich hielt dann ein paar Meter weiter an und fragte sie was das eben sollte. Sie meinte sie möchte sofort meinen Hund sehen und wenn es jetzt nicht ginge, dann zu einem Termin. Ich habe zu ihr gesagt sie soll mich in Zukunft anrufen, wenn sie ihn sehen möchte. Sie meinte daraufhin sie hätte mir eine E-Mail geschrieben.

Nun zu meiner Frage, da das ganze langsam drastische Ausnahmen annimmt und diese Person wirklich "nicht mehr alle Tassen im Schrank hat", wollte ich wissen ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Und wenn ja wie ist das Besuchsrecht definiert ? Kann sie verlangen den Hund monatlich zu sehen?

Was kann ich tun um diese Person von mir und meinem Hund fern zu halten ?

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Hund, Tierhaltung, Kaufvertragsrecht, Vertragsrecht, Züchter
Hilfe eBay-Kleinanzeigen | Privatverkauf von Fahrrad anfechtbar?

Hallo liebe Community,

ich habe vor zwei Monaten ein altes Rennrad von Albuch & Kotter aus 1984 verkauft. Das Rennrad hat sich in einem guten Zustand befunden, da der Rahmen keinerlei Rost aufgewiesen hat und die Laufräder, Reifen und Mäntel letztes Jahr ausgetauscht wurden. In meine Beschreibung habe ich dazu geschrieben, dass man Lenkerbänder und Sattel austauschen müsste. Bremsen funktionieren ebenfalls noch gut dem Alter entsprechend.

Nun hat mir ein junger Kerl das Fahrrad für 100€ abgekauft. Jetzt kommt er zwei Monate später zurück und möchte mir das Fahrrad zurückgeben und das Geld zurückerhalten. Grund: Sein Reperaturdienstleister war im Urlaub und konnte das Fahrrad erst jetzt begutachten. Angeblich ist das Fahrrad sicherheitstechnisch ein Totalschaden. Kette durch, Reifen kaputt, Gangschaltung zu schwerfällig und Reifen würden eiern. Aber bei Übergabe des Fahrrads war aber alles prima. Da hat er das Fahrrad ausgiebig Probe gefahren und mir mündlich bestätigt, dass das Fahrrad sich wirklich gut fährt und er gerne das Fahrrad kaufen würde. Gesagt, getan. Handschlag drauf, Geldübergabe und das Fahrrad war seins.

Nun zwei Monate später möchte er den Kaufvertrag anfechten. Als Grundlage hierfür nennt § 119 BGB Abs(1) Fall 2. Er möchte sozusagen seine Willenserklärung zum Kaufvertrag für nichtig erklären bzw. anfechten.

Wichtig: Er hat am Fahrrad bereits technische Änderungen vorgenommen. Den Sattel hat er ausgetauscht und den alten Sattel mittlerweile entsorgt. Bremsschläuche hat er ebenfalls bereits ausgetauscht.

Muss ich das Fahrrad wirklich unter Beachtung der selbst vorgenommenen Änderungen zurücknehmen und ihm das Geld zurückgeben?

Viele Grüße
Tron

verkaufen, Fahrrad, Recht, eBay, Kaufvertrag, Kleinanzeigen, Bürgerliches Gesetzbuch, Kaufvertragsrecht, Privatverkauf, Auto und Motorrad
Kaufvertrag abgeschlossen, nun Ware nicht mehr lieferbar?

Guten Tag zusammen.

Ich habe letzte Woche beim Obi-Markt in V. [Name durch Moderation entfernt] ein Gartenmöbelset (Chealsea 2) für 649,99 Euro gekauft. Ware war vorrätig, es wurde ein Kaufvertrag geschlossen und die Ware wurde in Höhe von 210€ angezahlt.

Da wir erst im April umziehen und wir die Gartenmöbel nicht unnötig von A nach B schleppen wollten, haben wir uns auf einen Abholtermin für den 6.4.21 geeinigt. Dieser wurde im Kaufvertrag festgehalten.

Heute morgen bekomme ich einen Anruf von besagtem Obi-Markt, dass die Ware nicht mehr lieferbar sei und mir das Geld auf mein Kundenkonto ausgezahlt werden würde. Zudem solle ich mal bei Obi in N. [Name durch Moderation entfernt] anrufen (ca. 10km entfernt), die würden die Gartenmöbel noch vorrätig haben.

Gesagt getan. Habe bei Obi in N. angerufen. Diese haben die Gartenmöbel tatsächlich noch vorrätig, aber bieten kein Set für 649,99€ an, sondern verkaufen die Artikel nur einzeln, das kostet ca. 150€ mehr. Also knapp 800€.

Ich möchte die Gartenmöbel natürlich nicht für 150€ mehr kaufen, zumal ja bereits ein gültiger Kaufvertrag mit Obi in V. zustande gekommen ist.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Kann ich bei Obi in V. auf den Kaufvertrag und das zugesagte Abholungsdatum (6.4.) bestehen? Auch wenn der Artikel in nächster Zeit nicht mehr lieferbar ist? Schließlich haben wir bereits einen Transporter gemietet (da wir ohnehin umziehen) und würden bei einer späteren Abholung nochmal einen Transporter mieten müssen. Welche Möglichkeiten habe ich nun?

Vielen Dank für alle Antworten und Anregungen.

Recht, Kaufvertragsrecht, OBI
Frage zum Privatverkauf, Rücktritt bei Beleidigung/Drohung?

Entschuldigung im Voraus für den riesigen Text, aber sowas kann man nicht kurz fassen.

Hallo, ich habe gestern Online eine alte Konsole von mir verkauft. Anfangs war alles ok. Habe extra Bilder gemacht, da der Verkäufer mehr verlangt hatte, weil er mir nicht "geglaubt" hat. Habe dies getan.

Später wollte er noch mehr Bilder. Ich hab ihm dann gesagt, dass ich keine Bilder mehr schicke bis ich das Geld bekomme.

Da ich die Konsole auf mehreren Seiten hochgeladen hatte, hab ich es vergessen auf einer als verkauft zu markieren, der Käufer schreibt mich also mit einem zweiten Konto an und macht mir ein Angebot, ich sage hallo, ja es ist noch da, da er selber noch *NICHT* bezahlt hatte. Danach schrieb er mir sofort "So nun wirst du dein blaues wunder erleben." Nannte mich unseriös etc. und drohte mir schließlich damit seinen Anwalt auf mich zu hetzen wenn ich innerhalb ein paar Stunden ihm nicht die gewünschten Bilder zukommen lasse. Nannte mich außerdem, ich zitiere "hässlicher Mongo" in einer Sprachnachricht, die ich noch habe. Rief mich mehrmals am Sonntag morgen an. Ich bin nicht weiter drauf eingegangen und hab weiter auf die Bezahlung gewartet.

Hab später dann aber nachgegeben, da er mich permanent genervt hat. Er wollte nun bezahlen. Anscheinend gabs ein Fehler auf PayPal, dass er mir kein Geld senden konnte. Hab ich gemeint, soviel zum Thema seriös sein, er wollte mir nicht einmal den Fehler auf PayPal zeigen.

Er hat dann auf einmal gesagt und ich zitiere "Du willst die Konsole behalten? Gut meinen Segen hast du dafür. Brich es halt ab. Das Kaspertheater mache ich nicht mehr mit" Also ist er eigentlich vom Kaufvertrag zurückgetreten oder?

Dann hab ich Angeboten es direkt über PayPal zu schicken, anstatt über die App, welches er verweigerte! Hab ihm dann 12 Stunden gegeben mir das Geld zu schicken, bevor ich den Support um Hilfe bitte. Das wars dann. Er hat wieder nicht bezahlt, da hab ich nun gesagt, dass er sowieso schon zurückgetreten ist vom KV und immernoch nicht bezahlt hat und ich auch keine Absicht zum zahlen erkennen konnte, dass ich nun einen anderen Käufer suchen würde und die Anzeige schließen lasse.

Das wiederum führte dazu, dass er mir drohte mich ins Gericht zu ziehen, wieder den Anwalt einzuschalten etc etc. Dabei behielt er immer eine sehr schöne und unhöfliche Ausdrucksweise bei. Und nun bin ich hier. Ist dieser KV noch gültig, nach dem was diese Person abgezogen hat?

Vielen Dank im voraus

Rechtsanwalt, Kaufvertrag, Kaufvertragsrecht, Rechtslage
Motorrad gebraucht kaufen (Versand aus dem Ausland)?

Moin liebe Community,

ich habe mal eine GuteFrage.

Ich lebe in Deutschland und möchte mir ein Motorrad kaufen. Ich habe bereits eines gefunden. Leider ist der Verkäufer pandemiebedingt bis auf Weiteres in der Schweiz mit seinem Motorrad. Er hat mir nun vorgeschlagen, das Motorrad zu mir nach Deutschland liefern zu lassen und hat dazu Folgendes geschrieben:

/Zitat

Die Maschine ist Fahrbereit und angemeldet. Der Transportpreis ist 300.- € + 45.- € Auslandspauschale = 345.- € inkl. MwSt. und Transportversicherung. Ich werde für die Lieferung bezahlen. Die Zustellung dauert zwischen 3 und 4 Werktagen.

Ich werde einen Kaufvertrag aufsetzen und Geldzurückgarantie anbieten. Sie bieten Käufer- und Verkäuferschutz an. Ich gebe Ihnen die Frachtnummer und alle Informationen, um die Zustellung zu verfolgen. Sie können mittels Banküberweisung an die Transportfirma bezahlen. Diese überweist die Zahlung auf ein Käuferschutz-Konto. Motorrad ist versichert während Transport. dich erhalten die Fahrzeug mit alle Original Papiere, Vertrag, Rechnung und Schlüssel und Probe für 3 Tage. Ich übernehme die Rücksendekosten. Somit werden Sie nicht die Katze im Sack kaufen. Mein letzter Preis ist 4300 Euro, Transportkosten inklusive. Wenn Sie es kaufen wollen, schicken Sie mir bitte Ihren Name, Adresse und Telefonnummer, damit ich den Kaufvertrag, und eine Zustellreservierung machen kann.

/Zitat Ende

Was haltet ihr davon? Hat jemand damit schon einmal Erfahrung gemacht und hat vielleicht Tipps?

Vielen Dank vorab und beste Grüße

Daniel

Recht, Kaufvertragsrecht, Auto und Motorrad
Autohändler will vereinbarten Gebrauchtwagenankaufpreis nicht zahlen?

Ich habe bei einem Autohändler ein neues Fahrzeug bestellt und mein altes Auto wird von ihm gekauft. Mit dem Verkäufer wurde bereits vor 2 Monaten der Preis des Gebrauchten schriftlich festgelegt.Jetzt ist es so,dass das Autohaus, 2 Tage vor Abmeldung des Wagens, nochmal ein Gutachten erstellt hat,angeblich für eventuell nachträglich entstandene Schäden. Laut Händler haben sie jetzt Schäden in Höhe von 3000€ festgestellt und wollen mir diese vom Kaufpreis abziehen. Dabei gab es nachträglich überhaupt keine Schäden, diese Schäden waren bereits vorhanden als ich mit dem Verkäufer den Kaufvertrag abgeschlossen habe. Mir wollen die jetzt aber den vereinbarten Preis nicht zahlen und tun auch noch so als wäre das meine Schuld. Der Fehler lag eindeutig bei dem Verkäufer, er hat mir gesagt ich bekomme Summe X ohne den Wagen in der Werkstatt begutachten zu lassen. Aber das ist doch deren Problem, nicht meins. Was soll ich jetzt machen? Anwalt? Mein Geld beim Händler nochmal einfordern ,erst ohne Anwalt? Ich finde diese Abzocke mehr als dreist. Ich soll jetzt den Fehler des Verkäufers ausbaden. Ich muß noch dazu sagen, ich bin denen ja noch entgegengekommen und habe jetzt noch einen Schaden meiner Versicherung gemeldet, was im Nachhinein total dämlich von mir war. Der letzte Satz war nun vom Händler,sie gucken jetzt mal wie hoch der Versicherungsschaden wird und über den "Rest der da noch an Schäden übrig bleibt werden wir uns dann einigen" . Ich bin ja schon ein gutmütiger Mensch,sonst hätte ich das mit der Versicherung nicht noch gemacht.Aber jetzt wollen die anscheinend auch noch,dass ich für weitere Schäden zahle,die bereits vor dem Kaufvertrag da waren.

Recht, Kaufvertragsrecht, Auto und Motorrad

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