Wir sind gerade erst umgezogen und haben erst bei der Schlüsselübergabe erfahren, dass Freigänger-Katzen im ersten Stock nicht erlaubt sind (im Erdgeschoss jedoch schon). Obwohl wir klar und deutlich in der Anmeldung angegeben haben, dass wir Freigänger-Katzen haben, wurde uns vorgeworfen, dies nie erwähnt zu haben.
Im Mietvertrag oder sonstigen Unterlagen steht nichts darüber, dass Freigänger-Katzen im ersten Stock nicht erlaubt sind. Die Verwaltung hat zwar einige Punkte aus der Anmeldung angesprochen, aber nicht den Punkt mit der Katzenleiter, also müssen sie es gelesen haben.
Wir möchten jetzt rechtliche Schritte einleiten, unterstützt durch Beweise, dass wir die Freigänger-Katzen bei der Anmeldung erwähnt und um die Installation einer Katzenleiter gebeten haben.
Glaubt ihr, dass wir Erfolg haben könnten?