nicht genehmigte Feuerstätte

Hallo und guten Tag ich hab da ne Frage was kann der Schornsteinfeger gegen eine nicht angemeldete Feuerstätte machen, es geht sich darum wir haben einen Wintergarten gebaut und dort auch einen klassichen offenen Kamin installiert (komplett selbst gebaut aus Ziegeln ) der bis dato nicht abgenommen wurde morgen kommt der BsM und will sich das Ding ansehen. Was kann ich tun wenn sein Urteil negativ ausfällt. Kann mich der Kaminkehrer zwingen den Kamin still zu legen? Der Kamin zieht einwandfrei und führt die Rauchgase sicher nach draußen Ich liebe meinen offenen Kamin auch wenn er mehr Zimmerschmuck als Heizung ist.

Der Schornstein zieht sehr gut, der schornsteinferger der unsere Kamine fegt ist allerdings nicht der Bezirksschornsteinfeger und und dieser "fremde"Kaminfeger weis auch das der Existiert. Er hat ihn sogar schon begutachtet und meinte nur ich soll nicht das ganze gute holz für den Ofen im Wohnzimmer darauf verheizen. 

Der Kamin zeiht wie gesagt einwandfrei eigentlich schon zu gut wenn ich direkt davor stehe und ne kippe ziehe sieht man wie der Zigarettenrauch in den Kamin reingesaut wird. Die schornsteinmündung ist 1.2 Meter über Dachkandel und im kompletten Wintergarten ist gepflastert und da liegt kein Teppich und ich hab ein Funkenschutzgitter davor. Also Brandschutz ist kein Problem. Eine Reinigungsklappe ist überflüssig da sich der Schornstein direkt über der Feuerkammer befindet. 

Das Problem ist nur was soll ich tun wenn der Bezirksschornteinfeger (der demnächst die neue Heizung abnimmt) auf das Ding stößt ?

Recht, Kamin, Genehmigung, Schornsteinfeger
Schornsteinfeger bemängelt vom Ofenhersteller gelieferte Arretierung für Kaminofen

Wir haben einen Kaminofen vom renomierten Hersteller Hase gekauft, den ein Fachbetrieb geliefert und aufgestellt hat. Der Ofen ist drehbar, was wir aber eigentlich nicht brauchen.

Bei der Abnahme hat der Bezirksschornsteinfeger jetzt bemängelt, dass der Ofen so weit gedreht werden könnte, dass brennbare Teile zu nahe sind.

Für diesen Fall hat der Hersteller Arretierungen mitgeliefert, mit denen die Ofendrehung begrenzt werden kann. Diese werden einfach in die Führung gesteckt, und der Drehwinkel wird kleiner. Aber diese Arretierungen (zwei kleine Blechteile) reichen dem Bezirksschornsteinfeger nicht! Er fordert Arretierungen, die "nicht werkzeuglos" sind, also z.B. verschraubt.

Unser Fachbetrieb hat mit dem Ofenhersteller Kontakt aufgenommen. Eine solche Forderung haben die noch nie für dieses Modell oder ein anderes gehört. Zudem ist ihre Konstruktion mit den einsteckbaren Arretierungen von allen erforderlichen Prüfstellen, die den Ofen abgenommen haben, akzeptiert worden!

Technisch lässt sich sicher eine Lösung finden, aber ich will jetzt eigentlich nicht an meinem neuen Ofen Löcher für Arretierungsschrauben bohren (wodurch die Gewährleistung erlischt), mir Arretierungen fräsen lassen, etc.

Meine Frage: - Darf der Bezirksschornsteinfeger das überhaupt? Also sich über Abnahmen von Prüfstellen hinwegsetzen und höhere Forderungen stellen?

  • An wen wendet man sich ggf. wegen einer Beschwerde gegen den Bezirksschornsteinfeger? Die Herren haben ja schon ne ganz schöne Macht durch ihr Monopol.

Weitere Ideen, was wir machen können, sind herzlich willkommen! Danke schonmal für eure Antworten!

Kamin, Abnahme, Kaminofen, Ofen, Schornsteinfeger

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kamin