Kaffeemaschine das 3te mal in innerhalb der Gewährleistung reklamiert, Recht auf neues Gerät?
Hallo,
lt. des BGB-Gesetzes muss der Kunde 2 Reparaturversuche akzeptieren, falls es nach diesen beiden Versuchen immer noch nicht funktioniert, dann hat man Recht auf Rücktritt, Schadensersatz oder kompletten Umtausch.
Jetzt ist es so, dass wir die Maschine das dritte mal zur Reparatur schicken mussten, jedoch nicht hintereinander: Sprich innerhalb von 1,5 Jahren das dritte Mal.
Gilt da das selbe Recht? Also haben wir das Recht darauf eine neue Maschine zu fordern. Ich meine, innerhalb von 2 Jahren Gewährleistung war das Gerät ein halbes Jahr nicht im Haus da es bei der Reparatur war.
Die Kaffeemaschine ist von Jura.