Kind aus Wohngruppe hat Geld gestohlen?

Ich brauche einfach mal ein paar Meinungen zu diesem Vorfall, hier sind die Haltung der Wohngruppe und des Jugendamtes sehr konträr und ich bin mir gerade nicht mehr sicher ob ich evtl. doch falsch liege.

Ein Kind aus einer Wohngruppe hat das komplette Taschengeld der Gruppe gestohlen. Der Diebstahl ist aufgeklärt, das Kind hat alles zugegeben. Das Kind musste nun vor den Mitbewohnern den Diebstahl beichten. Die Wohngruppe hat aktuell keinem Kind /Jugendlichen Taschengeld ausgezahlt, denn dies wurde ja gestohlen. Den Kids wurde mitgeteilt das sie ihr Geld erhalten werden sobald geklärt ist wo es hin gekommen ist und wieder beschafft wurde. Damit ist gemeint: Das noch vorhandene Geld einsammeln, die Gegenstände die für das Geld gekauft wurden mit dem Täter in die Läden zurück bringen und das Geld zurück fordern, den Täter einen Teil des Geldes abarbeiten lassen, etc.

Die Wohngruppe steht auf dem Standpunkt, das Geld ist aktuell nicht da, es kann nicht ausgezahlt werden. Das Jugendamt eines der bestohlenen Jugendlichen fordert vehement das dem Kind das Taschengeld umgehend ausgezahlt wird.

Die Wohngruppe möchte das alle zusammen die Folgen eines solchen Vorfalls auch spüren und lernen was passiert.

Wenn mir einer den Geldbeutel klaut kann ich ja auch nicht zu meinem Arbeitgeber rennen und mein Gehalt noch mal fordern.

Das Jugendamt wirft der Wohngruppe nun vor Generalkonsequenzen zu vergeben. Klar, es leiden gerade auch Kids die nichts dafür können. Aber den Vorfall gab es nun mal. Wenn die Wohngruppe nun einfach allen Kids die bestohlen wurden das Geld umgehend wieder auszahlen würde lernt doch keiner was draus. Die Kids sollen ja auch nicht für immer auf ihr Geld verzichten, sondern sie bekommen es sobald sicher gestellt ist wie das Geld wieder zu beschaffen ist. Dies wird die Wohngruppe auch nicht über Monate hin ziehen, sondern braucht einfach ein paar Wochen Zeit um alles vollständig aufzuklären und Lösungen zu finden.

Wie ist eure Haltung dazu? Wie hättet ihr als Wohngruppe gehandelt? Ich bin gespannt auf eure Meinungen.

Kinder, Jugendliche, Recht, Jugendhilfe, Kinder und Erziehung, Wohngruppe
Habe ich wenn ich in anderes Bundesland ziehe dort weiterhin recht auf Unterstützung von der Jugendhilfe /Jugendamt?( Kann ich überhaupt umziehen?)?

Ich wohne Aktuell in Bramsche / Niedersachsen in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft . Ich werde in 2 Wochen 18 . Ich habe die Verlängerung der Jugendhilfe bewilligt bekommen und kann dort also weiter wohnen. ich wohne dort seit 7 Jahren , ich komme ganz gut mit der Familie dort klar . Jetzt ist langsam die Zeit eine Ausbildung zu suchen nur weiß ich das ich in diesem Ort nicht langfristig wohnen will da es mir dort einfach zu öde ist ! Ich mag das Landleben nicht es ist unpraktisch und langweilig. Ich habe vor nach Berlin zu ziehen , ich habe hier nichts was mich hält, zur meiner leibliche Familie habe ich keinen Kontakt und verwandten auch nicht (kenne auch niemand von ihnen) ich fühle mich hier nicht wohl und möchte gerne in Berlin neu starten. Ich brauche noch in einigen punkten Unterstützung was berufliche dinge angeht wie zb Bewerbungen schreiben, Ausbildung suchenen , Amtsgänge. . Ich bin aber in der Lage selbstständig zu Wohnen also ich brauche keinen der Aufpasst was ich tue . Ich habe natürlich nicht die finanziellen mittel um mir eine eigene Wohnung leisten zu können aber dafür gibt es ja verschiedene Unterstützungen. Meine frage ist ob es theoretisch möglich ist das ich nach Berlin ziehen kann und dort eine eigene Wohnung bekomme aber trotzdem noch Unterstützung vom Jugendamt/Jugendhilfe bekomme? Mein Jugendamt sitzt in NRW, würde ich dann eine Wohnung in Berlin bezahlt bekommen und weiterhin ein recht auf Unterstützung haben? Ich wohne seit meinem 3 Lebensjahr nicht bei meiner leiblichen Familie habe auch wie gesagt nie Kontakt gehabt habe also als nur das Jugendamt was mich noch unterstützen könnte.

Ich bitte um eine Antwort ,

Familie, Jugendhilfe, Unterstützung, Ausbildung und Studium
kann ich gegen das Jugendamt einen Befangenheitsantrag stellen?

Vor ein paar Monaten habe ich mich vom Vater meiner Kinder getrennt, wir leben in Scheidung.. dies bezüglich läuft alles. Nun ist es aber so, das er Hilfe vom JA bekommt (Familienhilfe) und dadurch häufig gespräche beim JA anfallen wie der Verlauf der Hilfe etc ist. Die Sozialarbeiterin vom JA hält nicht viel von ihrer Schweigepflicht, dazu muss ich aber sagen, alles was meinen Ex betrifft erfahre ich nicht, aber alles was mich betrifft erfährt er ohne Umschweife. Laut meines Wissens besteht doch Schweigepflicht der Mitarbeiterin gegenüber für beide Parteien. Im Laufe der letzten Woche gab es wiedermal riesen Krach zwischen mir und meinem Ex, es kam auch erneut zu Drohungen und ich habe am darauf folgenden Tag beim JA angerufen, auf den AB gesprochen und um Rückruf gebeten. Bis Freitag kam kein Rückruf und ich versuchte es dann erneut, insgesamt 5 mal über den Tag verteilt (das Telefon war frei und es kam kein AB) Dies ist leider nicht das erste Mal, auch bei früheren Gesprächen fiel mir die Frau und auch die Familienhilfe in den Rücken, ich habe alles immer soweit befolgt wie es von mir verlangt wurde, und es gab immer wieder Ärger weil es dann doch nicht zu deren Zufriedenheit war. Lohnt es sich einen sogenannten Befangenheitsantrag zu stellen oder wird dieser fruchtlos bleiben wie auch schon ein Brief meines Anwaltes?

Kinder, Jugendamt, Jugendhilfe, Befangenheit
Motivationsschreiben für ein FSJ im Bereich Kinder- und Jugendhilfe!?

Ich möchte mich für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich Kinder- und Jugendhilfe bewerben. Dafür habe ich ein Motivationsschreiben vorbereitet. Ich wäre dankbar über einige Tipps und Verbesserungsvorschläge.

Seit Januar 2016 habe ich die Schule mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen und möchte mich daher um einen FSJ-Platz im Bereich der Jugendhilfe bewerben.

Vor Antritt einer Ausbildung, welche ich im Anschluss an das freiwillige soziale Jahr absolvieren möchte, würde ich gerne schon mal etwas lebenspraktische und praxisorientierte Erfahrung sammeln. Das freiwillige soziale Jahr erscheint mir daher als optimale Möglichkeit, Fähigkeiten, die ich in der Schule oder in meiner Freizeit erworben habe, praktisch anzuwenden und zu vertiefen. Im Internet stieß ich bei Recherchen zum freiwilligen sozialen Jahr auf die Website des Betheljahrs und war vor allem von Ihrem vielfältigen Angebot an Stellen begeistert.

Besonders das freiwillige soziale Jahr im Bereich der Jugendhilfe spricht mich sehr an, da auch einige in meinem Freundeskreis, getrennt von ihren Eltern und ohne Perspektiven, beispielsweise in Wohnheimen gewohnt haben. Selbst meine beste Freundin hat eine lange zeit im Mädchenwohnheim **** gewohnt, wo ich sie oft besuchte. So bekam ich schon erste Eindrücke und Einblicke in die Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Gerne helfe ich auch bei Bekannten aus, wenn es darum geht auf ihre Kinder aufzupassen, da es mir Freude bereitet mich durch Spiele mit Kindern zu beschäftigen und mit ihnen etwas zu unternehmen. Ich kann mir vorstellen das es nicht immer leicht ist mit Jungen Menschen zu arbeiten und speziell die Hilfe bedürftigen, durch ihrer psychischen Belastung empfindlich reagieren können. Ich würde gerne dazu beitragen, diese Menschen zu unterstützen und sie auf einem Teil ihres Weges zu begleiten. Mir Persönlich sind Offenheit und Vertrauen zu den Kindern, Jugendlichen und im Team wichtig, da ohne offene und ehrliche Kommunikation untereinander Missverständnisse entstehen können und diese eventuell wieder schwer aus dem Weg zu räumen sind.

Ich denke, durch mein freundliches, kommunikationsfreudiges Wesen eine Bereicherung für ihr Team zu sein.

Gerne würde ich Sie auch in einem Vorstellungsgespräch persönlich von mir und meiner hohen Motivation für diese Stelle überzeugen.

Kinder, Bewerbung, Erzieher, Freiwilliges Soziales Jahr, Jugendhilfe, Motivationsschreiben

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jugendhilfe