Hallo,
Eine kurze zusammenfassung:
Ich habe letztes Jahr ein Haus gekauft. Übergabe ist in 2 Tagen (wurde so früh verkauft weil die Besitzer neu bauen und sich absichern wollten) nun teilten sie Besitzer uns mit, dass das Waschbecken der Einliegerwohnung im Besitz der Mieterin sei und ausgebaut wird. Für uns nicht verständlich weil uns sowohl bei der Besichtigung gesagt wurde es gehöre dazu, auch würde das Waschbecken im Expose abgebildet und darunter geschrieben "Badezimmer mit Dusche, WC und Waschbecken".
Für mich ist ein Waschbecken kein einfacher beweglicher Gegenstand wie zb ein Schrank sondern ein Fest mit dem Haus verbundener Gegensstand , den man nicht einfach rausnehmen kann (handelt sich um einen badschrank. Mit aufsatzwaschbecken). Im Notarvertrag sind lediglich die Küchen aufgelistet dies ist ja auch ein Gegenstand den man idr mitnehmen kann wenn man auszieht, die Bäder sind alle 2 nicht aufgelistet. Es geht hier zwar "nur" um 400 € aber wir sehen es nicht ein diese zu bezahlen, da es für uns immer so dargestellt wurde, dass alles dazu gehört.
Wie ist hier die Rechtslage? Bleiben wir auf den Kosten sitzen oder ist hier die Besitzerin des Hauses haftbar oder am Ende sogar der Makler? (Sie unterschreibt ja für das Exposé was er zusammenstellt)
Danke im Voraus!