Welche Art (DIN) Zählerschrank ist das, was im Bild zu sehen ist?

Könnt' ihr mich aufklären?

(Was ich nicht will (!): Beleidigungen und wirre Vorwürfe, ich hätte die Frage schon mehrfach gestellt; also nur rein vorsorglich (!): Nein, ich habe diese Frage noch nie gestellt!)

Die Frage basiert auf den aktuell gültigen TAB NS Westnetz. (Seite 31)

Hintergrund der Frage: "Umstellung von konventioneller Messeinrichtung (Ferraris) auf moderne Messeinrichtung"

(weisse und schwarze Felder dienen nur zum Datenschutz, sind nicht relevant für die Beantwortung der Frage)

Vielleicht relevant: Der Zähler (Wechselstromzähler) rechts ist von 1974 (zuletzt geeicht 1985), darüber steht an der "Befestigungsplatte", wie ich es mal nenne, "NZ", links über dem der neuen Messeinrichtung steht "NH". An selber Stelle des neuen Zählers war vorher der selbe Zähler wie rechts. Zählerkasten selbst ist aus Holz. Den Rest sieht man ja, wie es innen aussieht.)

Zusatzfrage: Sieht die Anlage eurer Meinung nach aus, als sei sie nach den heutigen anerkannten Regeln der Elektrotechnik (VDE usw.) zulässig?

Bild zum Beitrag
43870 DIN; um genau zu sein: 0%
DIN VDE 0603 (VDE 0603) 0%
Andere Antwort: 0%
Unzulässig/grob fahrlässig/dilettantisch/Gefahr in Verzug 0%
Technik, Strom, Handwerk, Elektrik, Elektrotechnik, Immobilien, Tabs, DIN, Elektroinstallation, HAK, Hausinstallation, Haustechnik, normen, Stromversorgung, Konfession, Netzbetreiber, VDE
Was könnte passieren, wenn der Monteur, der im Auftrag des Netzbetreibers den Stromzähler wechseln soll, den unplombierten Stromzähler sichtet?

Sachlage:

  • alter Stromzähler soll/muss ausgetauscht werden gegen eine moderne Messeinrichtung. (=mMe)
  • am alten Stromzähler war etwas laut dem Monteur nicht in Ordnung
  • das, was nicht in Ordnung war, sollte laut Monteur von einem Elektromeisterbetrieb in Ordnung gebracht werden (der auch eine spezielle Zulassung vom Netzbetreiber hat)
  • dies war vermutlich nicht der Fall, stattdessen hat ein nicht zugelassener Bekannter des Vermieters am Stromzähler gearbeitet
  • der Bekannte hat die Plombe entfernt
  • es wurde nicht neu plombiert
  • Stromzähler war über mehrere Wochen lang unplombiert
  • Anruf beim Netzbetreiber ergab' die Auskunft, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf (!)
  • nun liegt ein neuer Termin vor, da schließlich beim letzten Termin nicht gewechselt werden konnte (der Monteur sprach von einer "veralteten, mangelhaften technischen Anlage")

Wenn der Monteur nun zum Zählerwechsel aufschlägt und den Stromzähler in Augenschein nimmt und dann feststellt, dass die Plombe, die er letztes Mal dran gemacht hat, zerstört und entfernt wurde:

Was genau sind jetzt seine Anweisungen? Was muss oder müsste er tun?

Was wird er möglicherweise tun?

(Hintergrund des Fragenkomplexes sind die relativ vielen, sehr unterschiedlichen Antworten in ähnlichen Fragen; selbst 5 verschiedene Elektriker geben 5 verschiedene Antworten; Und der Punkt ist einfach auch, dass das Entfernen und Beschädigen einer Plombe eine Straftat ist.)

[Und, ja, es ist bereits bekannt, dass das grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fällt. Ich habe insofern aber doch etwas damit zu tun, weil der Stromzähler meinen Stromverbrauch zählt, weil ich der Mieter bin. Und ich habe kein Interesse an Stromdiebstahl.]

Technik, Strom, Watt, Gesetz, Elektrotechnik, Hausinstallation, Haustechnik, Stromzähler, Netzbetreiber, VDE

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