Zweifamilienhaus kaufen, Mieterin kündigen und übergangsweise die zweite Wohneinheit bewohnen?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen, ein Zweifamilienhaus zu kaufen. Das Objekt weist eine Gesamtwohnfläche von 240 Quadratmetern auf.

Die Wohnungen sind wie folgt gegliedert:

  • Erdgeschoss: 80 Quadratmeter
  • OG + DG: 160 Quadratmeter

In der oberen Wohnung wohnt aktuell eine Familie mit einem jugendlichen Kind. Zur Zeit wird eine Kaltmiete von 480€ entrichtet, was einem Quadratmeterpreis von 3€ entspricht. Die Ortsübliche Miete beträgt ca. 5€/Quadratmeter in dieser Gemeinde, in den Umliegenden Städten und Gemeinden teils deutlich mehr.

Bislang sah unser Plan so aus, dass wir der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen (9 Monate Kündigungsfrist) und Zeitgleich die untere Wohnung renovieren und übergangsweise beziehen. Nach dem Auszug der Mieterin sah der Plan vor, in die obere Wohnung zu ziehen und die untere, kleinere Wohnung zu vermieten.

Wir wurden jetzt darauf hingewiesen, dass in diesem Falle die Eigenbedarfskündigung nicht mehr rechtmäßig wäre. Ist dem tatsächlich so?

Leider haben wir den Mietvertrag bislang noch nicht einsehen können sodass ab hier erstmal nur Mutmaßungen angenommen werden. Das Objekt verfügt über einige Kellerräume sowie einen Carport, Garage und einen Garten.

Wäre es zulässig, für den Fall dass die Mieterin nicht kündbar ist, einzelne Bereiche per Eigenbedarfskündigung frei zu bekommen sofern sie im Mietvertrag aufgelistet sind? Darf ich davon ausgehen, dass nicht im Mietvertrag aufgeführte Bereiche durch mich als neuen Eigentümer zurückgefordert werden dürfen oder gilt hier so eine Art "Bestandsschutz" oder Gewohnheitsrecht?

Danke und Viele Grüße

Kündigung, Mietrecht, Eigenbedarf, Immobilien, Hauskauf, Zweifamilienhaus
Maklercourtage fällig wenn Verkäufer dem Makler den Auftrag entzieht?

Hallo zusammen, bei Immobilienscout wurde gestern ein Haus zum Verkauf von einem Makler eingestellt, woraufhin ich beim Makler das Expose mit Grundrissen abgefordert und erhalten habe. Hierbei musste ich wie üblich auf mein Widerrufsrecht verzichten. Laut Makler kann zur Zeit noch kein Besichtigungstermin durchgeführt werden, da sich der Verkäufer grundsätzlich noch zu einer Terminaussage äußern müsste, ich solle mich noch etwas gedulden. Nun stellt sich das Ganze aber so dar, dass der Makler vermutlich auf Anweisung des Verkäufers die Anzeige bei Immobilienscout nach nur einem Tag wieder gelöscht hat und zwar bei Immobilienscout und auf seiner eigenen Homepage. Seit kurzem hat stattdessen der Eigentümer sein Objekt selbst bei Immobilienscout eingestellt, ich gehe davon aus, dass sich Makler und Verkäufer überworfen haben. Hat nun der Makler, der anscheinend nicht mehr in der Lage ist einen Besichtigungstermin anzubieten, da er vom Verkäufer keinen Auftrag mehr hat, trotzdem einen Provisionsanspruch ? Die einzige Leistung die erbracht wurde, war das Versenden eines Exposees, jede weitere Kontaktmöglichkeit besteht nun nur noch direkt zum Eigentümer, um z.B. eine Besichtigung durchzuführen. Ich möchte nicht in eine Falle tappen und später noch eine Provision zahlen müssen. Dass das üblich ist, wenn der Makler tatsächlich das Kaufgeschäft angebahnt hat und dieses ohne ihn nicht zustande kommen würde, ist klar, in diesem Fall gibt es aber anscheinend keine Möglichkeit die Maklerdienstleistung überhaupt weiter bis zur Anbahnung der tatsächlichen Kaufentscheidung in Anspruch zu nehmen. Wäre dankbar für zahlreiches und fundiertes Wissen. Danke und Gruß TR

Geld, Immobilien, Hauskauf, Hausverkauf, Makler
Vortäuschung falscher Tatsachen beim Hausverkauf?

Wir haben ein Haus gekauft Anfang des Jahres. Uns wurden auch Mängel genannt, welche schon nicht zu übersehen waren, wie zum Beispiel der Zustand der Kelleretage. Uns wurde lediglich mitgeteilt das es in der Wohnung zu Schimmeln begonnen hat da der letzte Mieter nicht mehr gelüftet hätte und sich die Heizung nicht leisten konnte. Bei dem Hochwasserschaden 2002 war auch dieses Haus im Kellergeschoss, eine ausgebaute Wohnung, betroffen. Die Wohnung wurde dann jedoch seit dem Hochwasserschaden gar nicht mehr bewohnt, es hieß lediglich die letzten fünf Jahre hätte dort keiner mehr drinnen gewohnt..
Das Haus steht auf einer Anhöhe auf massivem Fels gebaut. Vom Heizungsmonteur und vom Nachbarn haben wir zwischenzeitlich erfahren das es das Schmelzwasser an der hinteren Wand in den Keller drückt, da dieser nicht von aussen entsprechend isoliert wurde. Das hat uns weder der Verkäufer noch der Makler gesagt. Der Verkäufer sagte bei der persönlichen Übergabe noch er hätte vor vielen JAhren den Auftrag gegeben das Haus an der Wand isolieren zu lassen. Hierüber hat er aber keinen Nachweis, da es wohl nicht offiziell geschehen ist. Ausserdem war er sich selber gar nicht sicher ob die Arbeitenes tatsächlich durchgeführt wurden. Entsprechende Person kann nicht mehr befragt werden, da zwischenzeitlich verstorben. Der Makler sagte uns das auf dem oberen Grund eine Pumpe vorhanden sei. Diese hieß es dann beim Notar, die wäre auf dem unteren Land welches zusätzlich erworben wurde. Jetzt stellt sich heraus das es gar keine Pumpe gibt, sondern ein Brunnen oben im Wald, ausserhalb unseres Grundstücks. Unserer Meinung nach sind es Angaben welche nicht verschwiegen werden hätten dürfen. Können wir gegen den Verkäufer etwas bewirken? Vielen dank Für Antworten und Ratschläge Micha & Yvonne

Hauskauf, Mangel
Wir haben einen Notartermin kurzfristig abgesagt, was erwartet uns?

Wir wollten ein Haus für 325.000€ kaufen. Der Notartermin wurde nun von uns einen Tag vor dem geplanten Termin abgesagt, weil der Verkäufer unrichtige Angaben über das Haus gemacht hat und die geforderten Unterlagen nicht vollständig beschafft hat.

  1. Mit was für einer Notarrechnung müssen wir nun rechnen? Dieser hat ja den Entwurf für den Kaufvertrag gemacht, die Daten angepasst und auch meine Fragen diesbezüglich beantwortet. Außerdem hat er sich ja sicher auf den Termin am nächsten Tag vorbereitet. Kann der wirklich die vollen 2% fordern?

  2. Soweit ich gelesen habe, muss ja derjenige den Notar zahlen, der ihn beauftragt hat. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dies in unserem Fall so eindeutig ist.

  3. Ich habe von der Maklerin ein Datenblatt des Notars erhalten, in welches ich meine Daten eingetragen habe. Da mir die Maklerin zugesichert hat, das mir für den Entwurf erstmal keine Kosten entstehen, habe ich dies in dem Datenblatt so auch ergänzt.

  4. Einige Tage später kam dann der Kaufvertragsentwurf per Email von der Maklerin.

  5. Erst nach Erhalt des Entwurfs habe ich eine Vollmacht zur notariellen Beauftragung unterschrieben. Diese habe ich mit dem Hinweis an die Maklerin geschickt, das sie die Beauftragung nach Unterschrift der Verkäuferin an den Notar weiterleiten kann (also gemeinsame Beauftragung durch Käufer und Verkäufer?). In dieser Vollmacht ist dann geregelt, das derjenige, der den Vertrag nicht unterschreibt die Notarkosten zahlen muss.

Bin das nun tatsächlich ich?

Hauskauf, Notar, Terminabsage
Hauskauf wegen Verkäufer geplatzt - Wer zahlt Notar? Kann dieser Kosten verlangen?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem und hoffe auf euer Wissen und Meinungen: Mein Mann und ich beabsichtigen ein Haus zu kaufen und haben nach vielen Gesprächen mit dem Verkäufer uns darauf geeinigt einen Notartermin zu machen. Ich muss dazu sagen, dass der Verkäufer und viele Wochen hin gehalten hat und die Initiative sehr von uns aus ging. Ich habe ihn mehrfach gefragt, ob er sich sicher sei, dass Haus verkaufen zu wollen und falls nicht, dies bitte direkt zu sagen. Er beteuerte immer dass er wolle und auch zeitnah und wir doch ruhig zum Notar gehe sollen um den Vertrag fix zu machen.

Also waren mein Mann und ich vor 3 Wochen beim Notar und haben diesen den Auftrag erteilt einen Kaufvertrag zu erstellen was dieser auch tat. Ich hatte noch im Büro nachgefragt, ob Kosten entnstehen und wenn ja in welcher Höhe. Die freundliche Dame meinte nur, dass es seien* könnte*, dass Notar xy eine Bearbeitungsgebühr erheben würde. Zu der Höhe der Kosten äußerte sie sich nicht.

Nun telefoniere ich seit 2 Wochen hinter dem Verkäufer her um zu klären wann wir den jetzt zum Notar gehen um den Vertrag zu unterschreiben. Ich erreiche ihn entweder gar nicht oder werde von ihm vertröstet, dass wir in ein paar Tagen sprechen. Er hat immer eine andere Begründung. Ich gehe sehr stark davon aus, dass er sich anders überlegt hat und nicht verkaufen möchte. Das gleiche ist wohl vor ein paar Monaten auch passiert., was ich leider erst vor ein paar Tagen erfahren habe.

Nun habe ich vorhin beim Notar angerufen und meine Bedenken geäußert. Der Büroassistent sagte mir, dass bei Nicht-Verkauf ich die KOsten zu tragen hätte, da ich den Auftrag erteilt habe. Verstehe ich und macht auch Sinn. Die Höhe würde sich auf knapp 1000€ belaufen. Das verstehe ich wiederrum nicht. Er meinte, dass läge irgendwie daran, dass der Entwurf ja auch der eigentliche Vertrag wäre?!

Zu meiner Frage: Wonach richtet sich die Höhe der Kosten und gibt es da nicht Kostenkataloge oder kann der Notar in beliebiger Höhe Rechnungen schreiben, zumal ich bis auf die Erteilung zur Erstellung des Entwurfes nichts unterschrieben habe. Hätte man uns da nicht aufklären müssen? Und: Kann man den Verkäufer da irgendwie mit ins Boot nehmen, dass er sich an den Kosten beteiligt?

Sorry, ist doch etwas lang geworden! ;)

Liebe Grüße

Immobilien, Hauskauf, Notar

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