Andere Wertgrenzen bei "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft"?

Hallo ihr Lieben,

ich bin grade ein bisschen verwirrt...

Und zwar habe ich vor ein paar Tagen eine "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft" online im Justizportal gefunden. Soweit so gut. Es ist auch der erste Termin, in der Amtilichen Bekanntmachung steht nichts von den Wertgrenzen.

Da ich mich in den letzten Monaten viel damit beschäftigt habe, ist mir der Zusammenhang und der Ablauf mit der Anzahl der Termine und dem damit verbundenen Wegfall der Wertgrenzen auch klar. Eigentlich.

Denn jetzt tauchte die Zwangsversteigerung auf einem Online-Immo-Portal auf, von einem Verlag, der seinen Zwangsverteigerungskatalog verkaufen will. Gängige Praxis.

Allerdings machte mich ein Satz in dieser anzeige stutzig:

"Der angebebene Preis ist der Verkehrswert in der Zwangsversteigerung, Zuschlag ab 50 % des Verkehrswertes möglich. Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung."

Ich kenne diesen Satz, auch der ist Standard, aber normalerweise mit dem zusätzlichen Wörtchen "eventuell" oder "unter Umständen".

Gibt es bei der Teilungsversteigerung nicht die 7/10 Wertgrenze? Oder ist das einfach ein bisschen unsauber formuliert? Im Sinne von "möglich, aber nur wenn kein Widerspruch eingelegt wird"?

Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte... Google konnte keinen Unterschied in dieser Hinsicht finden.

Vielen Dank für alle Antworten!

Zwangsversteigerung, Recht, Immobilien, Hauskauf, Jura
Haus Kaufen mit Elektroheizung?

Hallo allerseits:

mein Mann und ich sind wegen Eigenbedarf des Vermieters nun Intensiv auf Haus-suche. Leider etwas früher als geplant... Da wir beide im selben Ort Arbeiten, möchten wir dort auch nicht wegziehen. Allerdings gestaltet sich das Finden geeigneter Häuser als sehr schwierig, da so gut wie kein Angebot besteht. Bauen ist keine Option. Nun haben wir aus Zufall ein Haus entdeckt mit einem großen Grundstück und wunderschöner Lage. Es macht alles in allem einen Super Eindruck, Keller ist Trocken, Große, renovierte Räume 2 Bäder und genügend Platz für alle. Das Dach ist ebenfalls noch gut in Schuss. Allerdings gibt es ein Manko das uns großes Kopfzerbrechen macht: Das Haus hat Elektroheizung! Die Heizkörper sind neu und es gibt anscheinend die Möglichkeit Nachts und zwischen 3-5 Uhr Tagsüber günstigen Strom zu nutzen. Ebenfalls hat JEDER Raum ein Kaminrohr. Das heißt, man könnte das gesamte Haus auch mit Holz beheizen ( bis auf die Kinderzimmer, da würde ich dann doch elektrisch arbeiten). Das Haus ist Doppelt Verschalt ( allerdings ansonsten nicht gedämmt? ) und hat neue Fenster mit Doppelverglasung. Es würde uns 115000€ Kosten mit ca 140qm² Wohnfläche verteilt auf 2 Etagen und großem Garten. Die letzten Mieter hätten laut Besitzer monatlich 200€ Strom insgesamt gezahlt. Normal Zahlt man doch auch 150€ Öl im Monat mit 4 Personen. Kaufen oder nicht, was sagt ihr?

Elektroheizung, Hauskauf, Heizen mit Holz

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