Garagen, Hof als Gemeinschaftseigentum bei Reihenhaus

Hallo,

bei einem Reihenhaus gibt es einen Hof, zwei Reihen Garagen und einen Privatweg die als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen sind (es gibt keine Teilungserklärung). Jedem einzelnen Haus ist eine Garage zugeteilt und jedes hat einen gewissen Anteil am Gemeinschaftseigentum. In einer der Garagen kommen alle Leitungen und Rohre für Strom, Gas, Wasser rein und werden von dort in die Häuser verteilt. Es gibt keine Hausverwaltung, sondern ein Eigentümer hat das übernommen und auch eine Haftpflichtversicherung für solche Zwecke abgeschlossen (wobei ich nicht weiß, was diese alles abdeckt).

Alle dazugehörigen Häuser sind auf eigenen Flurstücken und daher ansonsten vollkommen autark.

Wie verhält es sich hier mit Haftungsfragen bzgl. des Gemeinschaftseigentums bei:

  1. nicht erfülltem Winterdienst, Schneeräumen etc. (ist im Wechsel von den einzelnen Eigentümern zu erledigen) und daraus resultierenden Verletzungen durch Sturz – ist hier der einzelne Eigentümer, der den Räumdienst vernachlässigte, haftbar zu machen?
  2. Rohrbrüchen zwischen der Sammelstelle und dem eigenen Haus. Die Rohre sind im Eigentum jedes Einzelnen, aber was ist mit Folgeschäden, wie z.B. feuchtem Keller?
  3. Reparatur Regenrinne der Garagen?

Werden solche Kosten immer auf alle Eigentümer umgelegt? Oder greift hier auch in bestimmten Fällen das Verursacher-Prinzip?

Es wäre toll, wenn jemand etwas fundiertes Licht ins Dunkel bringen könnte.

Danke schomal!

Recht, Immobilien, Haftung, Hauskauf, Reihenhaus, Gemeinschaftseigentum
Hauskauf - früherer Grundstückstausch mit Gemeinde steht nicht im Grundbuch

Hallo!

Wir möchten ein Haus mit Garten kaufen. Am Freitag bekamen wir den Vorentwurf zum Hauskauf vom Notar geschickt. Leider konnte ich den Makler nicht mehr erreichen.

Das Anwesen besteht aus einem Garten, daneben steht das Haus und der Hof dazu. Früher ging direkt am Haus (also zwischen Haus und Garten) ein Fußweg vorbei, der der Gemeinde gehörte. Dann wurde auf Wunsch der Gemeinde vor einigen Jahren ein Stück des Gartens vom Eigentümer an die Gemeinde abgegeben (für ein Denkmal), dafür bekam der Eigentümer den Weg. So erzählte es uns der Verkäufer bei der Besichtigung.

Garten, Weg und Haus haben jeweils eigene Flurnummern. Im Exposé, auf dem Lageplan, hat der Makler alle 3 Grundstücke außenherum markiert, also gingen wir davon aus, daß der Weg auch dazugehört (allerdings befindet sich auch die Fläche vom Denkmal innerhalb der Markierung bzw. der Garten hat noch die Ursprungsgröße).

Im Kaufvertrag, der sich ja u.a. aufs Grundbuch (Bestandsverzeichnis) bezieht, werden aber nur die beiden Flurnummern vom Haus und vom Garten aufgeführt, nicht die Flurnummer vom Weg. Jetzt haben wir die Befürchtung, daß der Grundstückstausch damals (90er Jahre) nur inoffiziell gemacht wurde bzw. nur mündlich abgesprochen wurde.

Ist sowas üblich? Können wir eine Umschreibung bzw. Grundbucheintragung vom Verkäufer oder der Gemeinde verlangen? Ansonsten würden wir ja 2 separate, durch den Weg getrennte, Grundstücke kaufen, und theoretisch könnte die Gemeinde den Weg irgendwann wieder für sich beanspruchen, oder? Einen öffentlichen Fußweg direkt neben dem Haus möchten wir auf keinen Fall haben.

Natürlich sprechen wir am Montag nochmal mit unserem Makler, aber ich wollte mich schon mal vorab informieren.

Vielen Dank und freundliche Grüße Marlene

Grundbuch, Grundstück, Hauskauf, lageplan

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