Hauskauf - Verpflichtung Kabelanschluss mit zu kaufen

Hallo,

ich habe hier schon einige Zeit gesucht, bin aber nicht so ganz auf die Antwort zu meiner Frage gestoßen. Wir wohnen derzeit noch in einer gemieteten Haushälfte, die wir zum 31.01.2014 kaufen wollen. Den Entwurf des Kaufvertrages haben wir bereits vorliegen. Das Haus gehört derzeit noch der Deutschen Annington. Diese hat vor einigen Monaten einen Vertrag mit der Deutschen Multimedia Service GmbH zur Belieferung aller Objekte mit Kabelfernsehen geschlossen. Wir wurden als Mieter darüber informiert, dass zukünftig nur noch der TV- und Radioempfang über die oben genannte Firma erfolgen darf und evtl. vorhandene SAT-Anlagen unverzüglich zu entfernen sind. Die Abrechnung des Kabelanschlusses sollte über die Nebenkostenabrechnung erfolgen. Diesem Vorhaben konnte man zustimmen oder auch widersprechen. Wir haben mit Berufung auf ein BGH-Urteil diesem Vorhaben widersprochen, da eine solche Verpflichtung laut BGH nicht rechtmäßig ist. Der Widerspruch wurde von der Deutschen Annington nicht abgelehnt. Unserer Ansicht nach ist somit der Vertrag nicht zustande gekommen. Nun steht im Entwurf des Kaufvertrages, dass wir verpflichtet sind, diesen Vertrag nach Kauf des Hauses zu übernehmen und für die restliche Laufzeit (bis 31.12.2021) fortzuführen; egal ob wir den Kabelanschluss nutzen wollen oder nicht. Ist das wirklich rechtens? Wir haben doch bereits gegen die Einführung als Mieter widersprochen. Habt ihr einen Tipp für uns? Wie können wir uns dagegen wehren? Wir wollen nicht bis Ende 2021 monatl. 12 Euro + MwSt für einen Kabelanschluss zahlen, den wir gar nicht haben wollen. DANKE schon einmal für eure Hilfestellungen udn Tipps!

calher

Vertrag, Hauskauf, Kabelanschluß
immobilienkauf Makler hat mein Angebot erst angenommen dann abgelehnt

Sehr geehrte/r Damen und Herren, ich habe ein Problem wo ich keine Lösung finde. Ich habe ein Objekt entdeckt und dafür ein Angebot abgegeben darauf hin habe ich ein Brief vom Makler erhalten wo er angegeben hat das die Verkäuferin nicht abgeneigt wäre mein Angebot anzunehmen und ich soll mich an mein Bank wenden und eine Finanzierung in die wege leiten damit ein schnelle Abwicklung gegeben ist. Ich habe darauf hin direkt eine Finanzierung in die wege geleitet und innerhalb von 2 Tage den makler angeschrieben das wir die Finanzierung haben und wie wir weiter machen. daraufhin hat der makler uns knapp 12 Tagen hingehalten und viele Ausreden und Verschiebungen. Wir haben uns auch zwischendurch getroffen und alles sollte ablaufen wie abgesprochen. Der Makler hielt uns die ganze Zeit hin mit der Ausrede das er die Verkäuferin nicht erreicht bzw. zu noch nicht geantwortet hat und und und. Nach 13 Tagen hies es plötzlich das die Maklerin nicht unter ein bestimmten Preis verkauft und er könne nichts dafür. 1. die Verkäuferin hatte doch bereits den Angebot angeommen. Der Makler hatte das ja in sein Brief geschrieben mit DIE VERKÄUFERIN SEIN NICHT ABGENEIGT ES ANZUNEHMEN 2. Wenn es nicht sicher war wieso sollte ich dann die Finanzierung in die wege leiten?

Ich weiß jetzt nicht wie ich weiter machen soll! Habe ich da ein chance irgendwas dagegen zu machen? Ich habe ja nicht aus spaß ein Angebot abgegeben ind mir die Mühe gemacht die Finanzierung in die wege zu leiten. Mir sind auch Kosten bei meinem Finanzierer entstanden. Bitte um Hilfe oder Informationen. Ich kann schon seid paar tagen nicht schlafen.

Hoffe jemand hat ein rat.

MfG

Hauskauf, Immobilienkauf
Nahträgliche Kaufpreisminderung beim Hauskauf naxch Schaden?

Hallo,

leider weiss ich mir nicht mehr zu helfen. Ich habe mit meiner Family ein Haus gekauft. Wir haben uns sofort in dieses Haus verliebt und sind finanziell stark an die Grenze gegangen. Wir haben das Objekt 2 mal besichtigt. 1. Termin mit der Maklerin und 2. Termin mit Maklerin und einem befreundeten Zimmermann. Das Haus zeigte eine gute Grundsubstanz und die Arbeiten beschränkten sich auf Austausch der Fenster und Schönheitsreperaturen wie Farbänderungen usw. Dies wurde eingeplant. Nachdem wir das Haus übernommen haben (01.10.2013) stellten wir wenige Tage später fest, dass sich die Fliesen im Badezimmer lösten. Wir überprüften dies und stellten fest, dass die Fliesen direkt auf die Dielen und auf darauf geschraubte Spanplatten verlegt wurden. Durch die Bewegung lösten sich die Fliesen. Der Verkäufer hierauf angesprochen, sgte er habe das Badezimmer selber verlegt und hat dies auch mit Fotos bewiesen. Ich habe dann einige Fliese entfernt. Hierbei stellte sich dann herasu, dass es weitere Punkte im Bad gab, die so nicht "normal" sind. So wurde das Waschbecken vom Silikon an der Wand gehalten, die Füße des Waschtisches waren nur untergestellt und nicht befestigt. Auch war die Schürze der Badewanne nicht abgedichtet, so dass das Wasser darunter fließen konnte. Dies wäre ärgerlich geworden, da ein geflicktes Stromkabel dort lag!!!! Ich habe 2 Kinder, das wäre böse ausgegangen. Ich wunderte mich, dass der Deckel des gefließten Spülkasten abnehmbar war. Noch mehr wunderte ich mich, dass die Öffnung zusätzlich mit Folie abgedichtet war. Als ich diese entfernte, roch ich, wozu diese Folie diente. Wir entschieden uns jetzt zum Wohl unserer Kinder auch das restliche Bad herauszureissen. Auf dem Gipsplatten am Spülkasten entdeckte ich den Übertäter des Geruchs: Schwarzer Schimmel.

Ich habe einige Kostenvoranschläge eingeholt. Diese belaufen sich für Fliesen und Sanitärarbeiten um die 9.000 - 10.000 Euro. Dieses Geld ist einfach nicht da.

Habe ich die Möglichkeit hier nachträglich vom Verkäufer eine zumindest teilweise übernahme der Kosten zu bekommen. Zur Not auch gerichtlich?. Ich habe alles dokumentiert. Denke der Verkäufer wirde sagen, er habe die Arbeiten korrekt und nach besten Gewissen ausgeführt. Zumindest dass er vom Schimmel etwas wusste, kann man durch die Folie beweisen. Ich habe sämtliche Sachen fotografiert und dokumentiert. Einen Gutachter habe ich nicht eingeschaltet, da ich nicht weiss, wer hierfür die Kosten trägt. Bin so ziemlich am Ende, da der Einzug derzeit nur am Badezimmer scheitert.

Habe nochmals versucht den Verkäufer zu kontaktieren, er reagiert aber nicht.

Danke für Eure Tipps und Anregungen.

Gefahr, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Vertrag, Hauskauf, Schaden
Der Vorbesitzer unseres Hauses verlangt noch Gefälligkeiten nach über 6 Monaten

Hallo Zusammen. Folgender Sachverhalt. Mein Mann und ich haben im Januar ein Haus gekauft. Der Notarvertrag wurde am 31.01.2013 unterzeichnet. Seit 05.03. stehen wir auch offiziell im Grundbuch. Das Haus war zum Zeitpunkt des Erwerbs noch vermietet. Die Mieteinnahmen gingen bis einschlielich März an die Vorbesitzerin. Seit April haben die Mieter die Miete an uns bezahlt. Seit Mitte Juni wohnen wir nun selber im Haus und haben sämtliche Namen sowohl von den ehemaligen Mietern als auch von der Vorbesitzerin entfernt (Klingel, Briefkasten etc.). Nun ruft die Vorbesitzerin ständig bei uns an und verlangt kleine "Gefälligkeiten". Ich habe nun folgende Frage: 1. Muss ich Ihren Namen noch auf dem Briefkasten anbringen und Post für Sie entgegennehmen (es gibt hierzu keine schriftliche Vereinbarung). Uns wurde gerade mitgeteilt, dass ein Briefkastenschlüssel sich immer noch in Ihrem Besitz befindet. 2. Sie fordert 2 Badezimmerlampen ein, die sie mitvermietet hatte. Kann Sie diese jetzt noch von uns verlangen. Was wäre, wenn sich die besagten Lampen nicht mehr in meinem Besitzt befänden? Könnte Sie Ersatz hierfür fordern. 3. Sie fordert von uns eine Summe von knapp 200 Euro für eine Versicherung die Sie im Januar für das Jahr 2013 im Voraus bezahlt hat. Ist das rechtens? 4. Wir sind seit 05. März 2013 offiziell im Grundbuch. Die Miete für den Monat März ging inkl. der Nebenkosten an sie. Wir mussten aber ab diesem Datum die kompletten Pflichten der Vermieter übernehmen (u. a. Heizöl tanken, Wasserrechnungen bezahlen usw.). Können wir dies anteilig für 26 Tage zurückfordern um dies eventuell mit der Versicherung welche Sie von uns fordert zu verechnen? 5. Laut Notarvertrag haben wir mit dem Haus eine Waschmaschine und einen Rasenmäher miterworben. Beides war nicht mehr vorhanden als wir eingezogen sind. Die ehemaligen Mieter teilten uns mit sie hätten beides wegen Defekt entsorgt und dies auch mit der Vorbesitzerin so besprochen. Hierüber lässt sie auch nicht mit sich reden.

Ich weiß dass ist sehr viel, aber wir sind beide sehr genervt und auch ein wenig ratlos. Sie behandelt uns als wären wir ihre Mieter, dabei gehört uns das Haus. Wir möchten nur ein ruhiges Leben mit unseren Kindern führen ohne streit oder Ärger. Für jegliche Anregung und Antwort bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße Nie Kohle

Hauskauf, Vertragsrecht

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