Mangel am Haus nach Kauf Arglistische Täuschung

Hallo ich habe im Juli ein 30 Jahre altes Haus erworben. Nach Renovierungsarbeiten ist mir ein großer Wasserschaden aufgefallen der sich durch die gesamte unterste Etage des Hauses erstreckt.

Sachschaden über 10.000€ bei der Hausbesichtigung von Privat an Privat habe ich die Verkäuferin extra gefragt ob das Dach mal undicht war oder Wasser eingetreten sei.

Sie sagte nein nur im Keller als es Stark geregnet hat Sei wasser durchs Kellerfenster in Keller gelaufen was ich auch so hin nahm da man nur kleinigkeiten machen musste um dieses zu beseitigen.

Auch vor dem Notar hat die Verkäuferin gesagt das dach sei Dicht und es gäbe keine Schäden Schimmel oder sonstiges.... nur leider ist alles kaputt was holz ist Tragende Balken usW, und auch Schimmel und wir haben 2 kleinkinder und erwarten ein neugebohrenes. Als ich dann die Verkäuferin darauf ansprach gab Sie gleich zu ja da sei mal wasser rein getropft, und auch ein Kollege von mir sagte ja bei der Frau ist mal ein wassereinbruch gewesen er hätte es selbst beseitig.

Die Verkäuferin sagte darauf hin Sie möchte ein Kostenvoranschlag und dann würden wir uns einigen. Nun habe ich ihr den Kostenvoranschlag in Briefkasten geschmissen da Sie auf kein Telefonat mehr Reagierte, 2 Tage später bekamm ich Post von ihrem Anwalt das ich keine gewährleistungsansprüche gegen Sie hätte und vorallem nicht da Sie den schaden noch nie besichtigt hätte was ich auch bezeugen kann das Sie das angesehen hat. Ihre Anwaltskosten von 950€ soll ich jetzt auch bezahlen.Wie gehe ich jetzt vor ? Ich habe eine Private Rechtschutz am 01.10.2014 abgeschlossen und den Schaden am 10.10 festgestellt habe keine Wartezeit ist das nun abgedeckt? Kann ich auf Kaufwandlung oder Schadensersatz klagen? Wie sind die Chancen, wenn die Rechtschutz das nicht übernimmt das ich troztdem Klage zu gewinnen? Ich habe ja auch einen Neutralen Zeugen.

danke für die antworten.

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Anwalt, Kaufvertrag, Immobilien, Hauskauf, Schaden, Wasserschaden
Mietkauf unter Verwandten

Hallo zusammen

Habe im Internet jetzt schon einiges gelesen und ein Teil meiner Probleme schon beantworten können, jedoch noch nicht alles. Deshalb beschreibe ich mein Problem jetzt einfach mal und hoffe das ihr mir helfen könnt.

Mein Neffe (25) hat vor ein Haus zu Kaufen jedoch bekommt er von mehreren Banken keinen Kredit weil sein Netto Einkommen noch nicht reicht/ reichen würde. Er hat einen Dienstwagen, einen guten Job und bekommt in Zukunft regelmäßige Lohnerhöhungen. Des weiteren betreibt er Landwirtschaft im Nebenerwerb mit unregelmäßigen einnahmen.

Nun haben wir vor das ich das Haus kaufe und dann an ihn per Mietkauf verkaufe.

(Bitte keine Antworten wie wenn er von der Bank kein Geld bekommt funktioniert das so auch nicht)

Für die Mietzeit besteht ein Mietvertrag, dessen Raten wir zu 100% auf denn Kaufpreis anrechnen wollen inkl. Zinsen. Also bekomme ich Mieteinnahmen welche ich versteuern müsste, sind diese aber gleich oder niedriger meines Bankdarlehns muss ich sie nicht versteuern da ja keine Einnahme!?

Die Grunderwerbssteuer wird jetzt aufjedenfall beim Kauf der Immobilie fällig, richtig!?

Nach 20 Jahren Miete haben wir z.B. eine Restschuld von 20.000€ als Kaufsumme (vorher im Mietkaufvertrag festgehalten) auf diese wird dann wieder Grunderwerbssteuer fällig, jedoch erst am Tag der Überschreibung in 20 Jahren, richtig !?

Gibt es bei dem Kaufpreis eine summe nach unten die nicht Unterschritten werden werden darf, wie etwa 5000€ oder gar nur 1000€ als Kaufpreis?

oder könnte man auch den Kauf komplett über die Miete laufen lassen und dann das Haus im Grundbuch nur umschreiben lassen?

Habe ich bei diesem Mietverkauf dann trotzdem denn gleichen Steuervorteil wie beim normalen Vermieten, bis zu dem Tag wenn der Kaufvertrag in kraft tritt ? (wäre gut, da wir dann weniger Zinsen an meine Neffen übertragen müssten, da ich ja dann am Jahresende auch etwas davon habe.)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mietkauf, Steuern, grunderwerbssteuer, Hauskauf, Steuervorteil
Was gehört zum Zubehör beim Hauskauf?

Hallöchen,

ich habe jetzt schon einiges dazu gelesen, habe aber noch keine gezielte Antwort gefunden, die zu meiner Frage passt.

Wir haben ein Haus gekauft, indem wir vorher zur Miete gewohnt haben. Das Geld ist auch bereits geflossen, die Bestätigung vom Verkäufer an den Notar raus, das sie das Geld erhalten haben - kurzum, Hausbesitzer sind wir bereits und bewohnen es auch.

Im Schopf lagert noch Zubehör zum Haus - verpackter Laminat, der als Ersatz für den im Haus verlegten Laminat dient, es ist also der selbe. Darüber hinaus ein Rolladen, passend für ein Fenster hier im Haus, Bodenleisten und das Holz, das wir im gesamten Haus als Decke haben. Im Kaufvertrag steht "Inventar/Mobiliar sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages".

Meine Frage richtet sich demnach nach folgender Regelung:

§ 97 Zubehör

(1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.

(2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.

Daher meine Frage - gehören die genannten Gegenstände als Zubehör zu dem Kauf, da sie deutlich in Zusammenhang mit der Immobilie stehen und dafür einzusetzen sind oder der hat der Verkäufer das Recht diese Sachen einfach abzuholen und dies auch nachdem der Kauf bereits abgeschlossen ist?

Liebe Grüße und Danke im Voraus.

Immobilien, Hauskauf, Zubehör
Mehrgenerationenhaus - Kauf stellt uns vor einige Fragen - wer kennt sich aus?

allo Zusammen, ich habe einige Frage zu einem für mich sehr komplexen Thema, zunächst zur Situation: Meine Eltern (Vater 61, Mutter 58) und ich (Sohn 28) planen ein 2-Generationenhaus zu kaufen, oben sollen meine Eltern und unten soll ich wohnen.

Außerdem habe ich aber noch 2 Geschwister, die bei der Planung jedoch nicht zu berücksichtigen sind, da beide bereits ihr „Altersdomizil“ bewohnen.

Meine Eltern bewohnen aktuell alleine Eigentum, welches sich allerdings nicht zu einem 2-Familiehaus umbauen lässt, das Haus ist zu 90% abbezahlt, ein Käufer wäre eventuell schon gefunden.

Das Haus wird ca. 180.000,-€ nach Abzug aller übrigen Kosten einbringen.

Diese 180.000,-€ sollen als Eigenanteil für die neue Immobilie genutzt werden. Wenn das problemlos durchginge, würde ein Gesamtbudget von 300.000,-€ – 350.000,-€ zur Verfügung stehen.

Die Restsumme würde ich dann alleine finanzieren und meine Eltern könnten mietfrei (keine Kaltmiete) in dem Haus wohnen. (Gedacht wäre ein Eintrag „Wohnrecht auf Lebenszeit“)

Nun zu meinen Fragen, -wie kann man das Ganze angehen, können meine Eltern mir das Geld schenken und ich nutze es als meinen persönlichen Eigenanteil zur Grundlage der Restfinanzierung? -müssen meine Geschwister bei einer eventuellen Schenkung – rechtlich ebenfalls berücksichtigt werden? -welche (Beratungs)Stelle wäre die richtige um mit weiteren Fragen auch zum Gesamten Ablauf der Überlegungen gut beraten zu sein?

Vielen Dank für Eure Antworten und um mögliche Fallbeispiele wäre ich sehr dankbar.

Hauskauf, Schenkung

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