Täuschung bei Hauskauf?

Hallo, wir haben Anfang des Jahres ein Haus gekauft, uns ist im Laufe der Zeit einiges unentdecktes ausgefallen. Müssen wir es selbst beheben oder kann man was vom Verkäufer verlangen, bzw. sollten wir uns gleich beim Rechsanwalt beraten lassen. Folgende Schäden sind uns aufgefallen, die uns verschwiegen worden sind.

  • Leck im Dach, in der Abseite unserer Mieterin steht ein Bütt, welche das Wasser vom Dach auffängt, Decke darunter wurde lt. Mieterin kurz vor Besichtigung gestrichen, damit man den Fleck der übergelaufenen Bütt nicht sieht. Sehr aufwändig bei uns da es ein Astbestdach ist, welches mit einem Metalldach überdeckt wurde
  • Dachfenster falsch eingebaut, da diese noch auf dem alten Astbestdach sind und nicht auf dem neuen Dach darüber (Austausch pro Fenster ca. 1600 € lt. Dachdecker)
  • Wand bei Mieterin feucht in Mitte der Wohnung bei starkem Regen (Verkäufer hat schon mal geschaut lt. Mieterin aber hat keine Ursache gefunden, damit ist es so geblieben wir wussten von nichts
  • Balkontüren fast blind wenn man abends von draußen schaut wenn die Sonne drauf scheint, denke schief eingebaut

Okay das sind die Dinge die uns aufgefallen sind, noch haben wir nichts unternommen, da wir nicht falsch reagieren möchten. Am Sonntag steht ein klärendes Gespräch mit Verkäufer an, wo wir denken, dass dies im Streit endet (Leider)

Vielleicht kennt ihr euch aus und könnt mir weiter helfen. Danke schonmal

Anwalt, Hauskauf
Welche rechtlichen Probleme gibt es beim kauf eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, für welche ein lebenslanges Wohnrecht einer fremden Person besteht?

Meine Frau und ich möchten ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kaufen, bei dem uns alle Eckdaten zusagen (Grundstück, Lage, Größe, Schnitt usw.) Die Sache hat nur den Haken, dass die vorhandene Einliegerwohnung im Kellergeschoss von einer alten Dame (76 Jahre) bewohnt wird, welche ein Lebenslanges Wohnrecht für diese Wohnung hat. Allerdings kein Nießbrauchsrecht! Ist auch alles im Grundbuch eingetragen. Beim Kaufpreis wurde dieses Wohnrecht bereits berücksichtigt. Es wurde ein Wertgutachten erstellt, und vom aktuellen Wert des Hauses wurde der Wert des Wohnrechts abgezogen (Immobilienwert - Wert des Wohnrechts = Kaufpreis). Der so enstandene Kaufpreis ist sehr Attraktiv für uns, deshalb überlegen wir welche Nachteile durch die Situation enstehen.

Meine speziellen Fragen dazu sind:

  1. Kann es probleme mit dem Finanzamt geben (z.B. Schenkungssteuer usw.)?

  2. Kann ich die Kreditkosten usw. der ELW absetzen wenn sie keine Miete zahlt?

  3. Muss die Wohnberechtigte Person normale Nebenkosten (Energiekosten, Versicherung, Müll, Abwasser, Grundsteuer usw.) anteilsmäßig mitzahlen?

  4. Gehen wir automatisch weitere Verpflichtungen ein, falls sie Pflegebedürftig wird o.ä?

  5. Kein Nießbrauch heisst doch, dass ihr Wohnrecht erlischt wenn sie auszieht (z.B. Heim) oder stirbt?!

  6. Kann die Wohnung danach "normal" vermietet werden?

Ich hoffe jemand hat hier Erfahrung mit so einer Situation.

Wohnrecht, Hauskauf, lebenslanges Wohnrecht
Notar kosten wer trägt die wenn der Vertrag platzt durch nicht Finanzierung ?

Ich habe Dienstag ein Termin. Beim Notar um alles in die Wege zu leiten 1000% zusage der Bank habe ich noch nicht .

Im Vertrag wurde der Absatz hinbei gefügt :

Besonderes Rücktrittsrecht Der Käufer ist berechtigt, einseitig von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn ihm bis zum 20.08.2016 nicht ein verbindliches Finanzierungsangebot eines deutschen Kreditinstitutes zu marktüblichen Bedingungen vorliegt, weil die Kreditinstitute ihm die Gewährung eines Kredi- tes in der erforderlichen Höhe verweigern. Der Käufer verpflichtet sich, sich ernsthaft um die Erlangung einer Finanzierung zu bemühen und in diesem Zusammenhang alles ihm zur Be- schaffung einer Finanzierung zumutbare zu unternehmen; eine auf diesen Punkt gestützte Rücktrittserklärung kann der Verkäufer dadurch abwenden, dass er dem Käufer innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der Rücktrittserklärung seinerseits eine Finanzierung zu marküblichen Bedingungen nachweist. Hierfür verpflichtet sich der Käufer, alle für die Darle- henszusage erforderlichen Unterlagen beizubringen sowie den Darlehensvertrag zu markt- üblichen Konditionen beim finanzierenden Kreditinstitut abzuschließen. Der Rücktritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer zu erklären, die dem Verkäufer bis spätestens zum 20.08.2016 zugegangen sein muss. Die Notarin wird angewiesen, den Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung zu- gunsten des Käufers erst nach Ablauf der vorgenannten Frist zu stellen.

Wenn jetzt doch die Bank sagt nein finanzieren wir nicht muss ich dann den Notar bezahlen oder bin ich dann raus wegen des besonderen Rücktrittsrecht?

LG

Vertrag, Hauskauf
Schenkung/Vermögensübertragung, gehört der Innenbereich dazu, also Möbel, sonsitge Dinge wie Weinflaschen usw., Was für Pflichten haben die VermögensGEBER?

Mir und meiner Schwester wurde von unseren Eltern das Hausüberschrieben, im Vertrag wurde viel hinzugefügt, wie z.B. ein Wohnrecht für die Schenkungsgeber, ob Lebenslang oder eine gewisse Zeit weiß ich leider nicht mehr. Nun würde mich interessieren ob die Objekte innerhalb des Hauses auch zur Schenkung dazu zählen, also die Objekte in unseren Besitz fallen.

Und weiters, wurde durch unseren Vater ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, das jeder der im Haus wohnt bzw am Gründstück wohnt, eine Miete zahlen muss, bzw die Personen die es können, und diese "Miete" kommt in eine Haus(Notfall)kassa. Gilt dieser Vertrag? oder muss dieser von jemanden abgezeichnet worden sein?

Meine Eltern haben sich ein Wohnmobil angeschafft, nun sind sie fast nur noch unten im Wohnmobil und tun nichts bzw wenig im Haushalt (zurück auf die Frage von den Pflichten der Geber) dort "wohnen" sie schon mehrere Wochen, auf dem Grundstück, und machen im Haushalt nichts mehr, außer ihr Zeug. Sie waren 1 Woche weggefahren haben mich mit meinem Hund, Katze und anderen Haustieren alleine gelassen, haben mir kein Geld hinterlassen, und Kühlschrank war fast komplett leer und nichts richtiges zum essen war enthalten. In der Küche wüten schon die Maten wie verrückt, eine komplette Küchenseite is voller Maten usw. Ich habe von meiner Freundin Geldgeliehen um überhaupt irgendetwas an essen kaufen zu können, für mich und Haustiere. (Gehe noch in die Schule) Hab zwar viel Geputzt, aufgeräumt usw. trotzdem der Maten befall. Kühlschrank bzw komplette Küche is dreckig wie sonst was.

Als sie zurück kamen, meinten sie das es nicht mehr ihr Haus ist, also müssen sie auch nichts mehr machen, aber sie haben ein (ich denke mal) lebenslanges Aufenthaltsrecht/Wohnrecht, und dies muss doch normal auch Pflichten aufrufen.

Ich bin Schüler und mein Vater will nicht mal mehr die Rechnungen oder das Haus (Kredite) weiter zahlen, wie soll ich das bitte Zahlen? Ohne Gehalt/Lohn oder sonstiges, ich könnte maximal Lotto gewinnen, und nicht mal das könnte ich mir Leisten.

Ich hab schon etwas recherchiert, aber zu Objekten innerhalb vom Haus oder Verkauf vom Haus finde ich leider nichts.

Nochmal die Fragen aufgezählt: Gehören die Objekte innerhalb vom Haus zur Überschreibung dazu, und fallen dadurch in meinen Besitz? Was sind die Pflichten der Vermögensübertragungsgeber? Kann ich das Haus verkaufen, bzw. die Objekte innerhalb des Hauses? Kann ich meine Eltern des Hauses verweisen? (wenn sie eh schon nichts tun)

Haushalt, Haus, Hauskauf, hausüberschreibung, Hausverkauf, schenken, Schenkung, Überschreibung

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