Darf der Verkäufer eines Hauses eine Hebebühne entfernen?

Ich habe eine Haus gekauft mit einer Werkstatt nebenan. In dieser befand sich bei der Besichtigung noch eine Hebebühne. Bei der Besichtigung wurde ich noch gefragt, ob die Hebebühne weg soll, das habe ich natürlich verneint, weil ich die unbedingt haben wollte. Als ich paar Wochen später wieder beim Haus war und praktisch der Kauf bereits in fast trockenen Tüchern war, habe ich festgestellt, dass die Hebebühne nicht mehr da war. Begründet wurde es damit, dass eine Reparatur von über 1.000€ ansteht und somit müsste ich eh eine neue kaufen, weil es sich wirtschaftlich nicht lohnen würde. Die Hebebühne wurde nun für angeblich 1.000€ weiter verkauft.

Ich habe den Verkäufer nun darauf angesprochen, jetzt sagt er, dass ich das ihm gesagt habe, dass die weg kann, davon war aber nie die Rede, ich habe lediglich in einem Gespräch früher zugestimmt, dass die vorhandene defekt ist. Die alte Hebebühne hatte folgende Bezeichnung: Nussbaum 2.30 SL.

Nun kam der Verkäufer an und wollte mir sagen, dass so eine neue Bühne ja nichts kostet und hat mir irgendwas von Kleinanzeigen gezeigt wo es eine Bühne für etwa 1400€ gab. Wenn man aber die Nussbaum Bühne kaufen würde, zahlt man über das doppelte, und die stand nunmal vorher drin.

Die Frage die ich mir stelle ist, ob ich ein Anspruch darauf hätte, dass die Bühne stehen bleiben sollte oder nicht? Ich habe etwas finden können, wo es heißt, dass alle fest mit dem Boden verbundene Teile auch zum Haus gehören, dazu gehören zum Beispiel auch Türen.

Klar kann das Argument ja stimmen, dass die Bühne wirtschaftlich nicht haltbar ist, aber immerhin hat der Verkäufer 1000€ dafür bekommen, diese 1000€ hätte ich bekommen können, wenn er die stehen lassen würde...

Ich möchte gerne mit dem Verkäufer im guten Verhältnis sein, doch das stört mich sehr und lässt mich nicht los, vor allem, weil das nicht das einzige war, über das andere sehe ich aber hinweg.

Haus, Anspruch, haus verkaufen, Hauskauf, Hebebühne, Immobilienrecht
Realteilung Immobilie?

Hallo Zusammen,

Also, zur Situation: Meine Frau und ich haben ein Haus nach unseren vorstellungen gefunden. Insgesamt handelt es sich um ein Haupthaus 170m² und einer daran angrenzenden Scheune 150m². Das ganze liegt auf einem großen Grundstück. Jetzt ist es so das der jetzige Eigentümer in der besagten Scheune (natürlich saniert und bewohnbar) wohnt. Das Haupthaus hat er in zwei Wohnungen aufgeteilt, EG mit 100m² und DG mit 70m² welche aktuell vermietet sind.

Vorhaben: Wir möchten gerne das Haupthaus inkl. einem Teil des Grundstücks kaufen und aus den zwei Wohnungen eine Wohneinheit bilden und dort selber wohnen. Seperate Eingänge und Zufahrten sind vorhanden.

Der Verkäufer hat sich also für uns entschieden, nun ist es so das er aufgrund einer Scheidung das Haupthaus mit entsprechendem Grundstück verkaufen möchte. Leider ist weder das Grundstück noch das Haus in irgendeiner Weise voneinander getrennt. Die Nachfrage an dieser Immobilie ist relativ groß, nachdem er sich für uns entschieden hat, erwartet er von uns sich um alles weitere zu kümmern...

Wir streben eine Realteilung an. Hatten einen Beratungstermin bei einem Notar, und er meinte ich soll einen Vermesser kontaktieren. Also ab jetzt kostet uns die Sache einiges an Geld, ohne überhaupt irgendwas zu besitzen. Und ja ich soll die kosten tragen der Teilung und das was noch kommt....

Der Vermesser soll mir die Informationen geben, ob dieses Grundstück überhaupt teilbar ist. Gehen wir davon aus das es klappt, wie siht es dann mit dem Haus an sich aus, theoretisch würde eine Mauer eine Grenze darstellen oder nicht? und müsste da ein Architekt mit ans Werk oder würde der Vermesser das auch teilen?

Außerdem ist die Heizung mit der beide heizen in meinem Keller? Stimmt es ´, dass er seperate Anschlüsse

Gas Wasser Strom schaffen müsste um das ganze überhaupt teilen zu können?

Fragen über Fragen bin leider neu auf dem Gebiet und hoffe das mir hier geholfen wird.

Danke im Voraus

Recht, Hauskauf

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