Im neuen Job unglücklich....sollte ich mich in der Probezeit beschweren?

Hallo!

Ich arbeite seit 3 Monaten als junge Ärztin in einer Klinik. Ich habe noch eine Woche Probezeit...

Ich bin mit meinem Job etwas unglücklich. Mir kommt es so vor, als wird man regelrecht ausgenutzt. 

Ich muss einige Aufgaben zusätzlich machen (z.B als Dozentin an einer Uni), bekomme aber dafür keinen extra Lohn. Auch so verdiene ich nicht die Welt.

Laut Arbeitsvertrag sind einige Überstunden mit meinem Gehalt abgegolten, da mein Gehalt übertariflich ist. Auch so bin immer ich diejenige, die als erstes gefragt wird, ob ich Überstunden machen kann. Finde das irgendwie unfair. Ich arbeite schließlich schon Vollzeit. Wieso werden nicht erst mal die Teilzeit-Kräfte gefragt, die zeitlich nicht so ausgelastet sind wie ich??? 

Außerdem bin ich überwiegend alleine. Ich habe oft keinen Ansprechpartner vor Ort. Muss dann alleine klar kommen, was am Anfang echt schwierig ist. Gezeigt wird mir momentan auch nix mehr.

Am allerschlimmste finde ich, dass ich drei Schichten durcharbeiten muss. Also die ganz normale Tagesschicht von 8-18 Uhr, dann gleich anschließend die Nachtschicht (kann zwar in der Klinik „schlafen“, muss aber raus wenn was ist) bis morgens um 8, im Anschluss dann gleich wieder die Tagesschicht bis 18 Uhr. Das kommt alle 3 Wochen vor. Ich habe das so noch nie erlebt, noch gehört. Ein paar Stunden sollte man schon nach einer Nachtschicht frei haben. Konnte mich überhaupt nicht mehr konzentrieren, da ich nicht geschlafen habe.

Das Beste ist auch, dass diese Nacht- und Feiertagsdienste mit meinem Gehalt schon abgegolten sind. Ich bekomme dafür auch keinen Überstundenausgleich.....

Mir stinkt es gewaltig. Habe das auch schon meinen Kollegen mitgeteilt, dass ich es sehr anstrengend finde.

Was meint ihr? Sollte ich mich beim Chef beschweren? Meine Probezeit ist ja fast um.

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Klinikpackungen ambulant?

Arzneimittel zur Versorgung von Krankenhäusern werden nur an Apotheken mit entsprechenden Versorgungsverträgen ausgeliefert. Die Ausgabe der Ware in den ambulanten Bereich ist unzulässig.

Es sind jedoch nicht alle Packungen, die zu den preislichen Konditionen der Klinikpackungen angeboten werden, als Klinikware gekennzeichnet und oftmals in den selben Packungsgrößen auch für den ambulanten Bereich via öffentliche Apotheke (hier i.d.R. höhere EK-Preise) erhältlich. Also: Betrugspotential...

Wenn also eine ambulante Praxis von einer Apotheke beliefert wird, kann ich dort nicht zweifelsfrei ersehen, zu welchen Konditionen eine Apotheke (die nebenbei auch Kliniken versorgt; eine öffentliche Apotheke kann auch krankenhausversorgend sein) diese eingekauft und ob die Praxis eigentlich Klinikware erhalten hat. Natürlich könnte man es durch Konsultation der herstellenden Unternehmen anhand der Charge ersehen, denke ich.

Meine Frage nun: womit würde dies rechtlich "anecken"? Ist dadurch lediglich ein Vertrag zwischen Apotheke und Arzneimittelhersteller verletzt oder gibt es hier unabhängig davon auch Gesetze im Gesundheits- oder Sozialbereich (Wettbewerb etc.), die betroffen sind und ggf. durch Inverkehrbringen von Krankenhausware an ambulante Praxen oder Patienten ambulanter Praxen verletzt würden? Eine Online-Recherche bringt mich nicht weiter, auch wenn es den ein oder anderen (älteren) Artikel gibt.

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