Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Verfassungsänderung in Frankreich, durch welche ein Recht auf Abtreibung besteht?



In Frankreich gab es eine Einigung: Völlige Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen. Als erstes Land der Welt ist dort nun das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch geschützt. Die weltweiten Reaktionen gehen stark auseinander.



Abstimmung in Frankreich

Im Schloss von Versailles fand die Abstimmung statt. Man kann durchaus behaupten, dass eine klare Mehrheit das Projekt von Staatspräsident Emmanuel Macron befürwortet hat. Insgesamt 780 Parlamentarier stimmten mit „Ja“, lediglich 72 mit „Nein“.

Nötig gewesen wäre eine Drei-Fünftel-Mehrheit, sodass das Gesetz angenommen wird. Mehrere Redner bezeichneten das Votum als „historisch“.

Auslöser für die Verfassungsänderung

Bereits seit 1975 sind Abtreibungen bis zur zehnten Woche der Schwangerschaft in Frankreich straffrei. Inzwischen gilt die Möglichkeit bis zur 14. Woche – übernommen werden die Kosten dabei durch die Krankenkasse.

Der politische Prozess, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festzuschreiben, wurde allerdings durch eine komplett andere Entscheidung in Gange gesetzt: Im Sommer 2022 wurde durch den Supreme Court in den USA das Urteil „Roe v. Wade“ von 1973 gekippt. Das bedeutete das Ende des Rechts auf Abtreibung.

Diese Entscheidung führte in Frankreich zu massiven Debatten in der Öffentlichkeit und nun letztlich zu einer Verfassungsänderung.

Großteil der Franzosen war für die Änderung

86 Prozent der Franzosen befürworten Umfragen zufolge eine komplette Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Doch natürlich gibt es auch Gegenstimmen: Mehrere Hunderte von Abtreibungsgegnern versammelten sich während der Abstimmung nahe des Kongresses, um gegen die geplante Änderung zu protestieren. Deutliche Ablehnung wurde auch von Seiten der katholischen Kirche kommuniziert.

Unsere Fragen an Euch: Wie denkt Ihr über die Verfassungsänderung in Frankreich? Welche Vor- und Nachteile können dadurch entstehen? Wäre eine solche Änderung in Deutschland auch möglich und sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Obwohl dieses Thema sehr emotional ist, bitten wir Euch darum, an die Netiquette zu denken und auf Augenhöhe miteinander zu diskutieren. Vielen Dank!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/frankreich-abtreibung-verfassung-1.6421685

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-abtreibung-verfassung-102.html

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/reaktionen-roe-wade-supreme-court-entscheidung-abtreibung-usa-101.html 

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Das Berufsbild "Astrologe" ist gesetzlich weder definiert, noch unterliegt es staatlicher Aufsicht: Richtig? Darf also auch ich als "Astrologe" Geld verdienen?

Liebe Christine Keidel-Joura,

zunächst einmal herzlichen Dank - auch von mir -, dass Sie sich Zeit nehmen, Fragen der GF-Community zu beantworten.

Meine eigene Frage betrifft die Voraussetzungen dafür, mit der Astrologie ganz legal Geld verdienen zu dürfen. Wer wäre berufener als Sie, die dies praktizieren, meine Frage zu beantworten?

Konkret geht es um Folgendes:

Seit Kurzem bin ich nach beendetem Berufsleben Ruheständler. Da ich aber noch sehr fit und unternehmungslustig bin, liegt es nahe, meine Rente durch eine möglichst lukrative Nebentätigkeit aufzustocken. Und: Da ich mich seit je her für Astrologie interessiere - mehr noch: die Astrologie seit Jahrzehnten als größtes persönliches Steckenpferd pflege -, kenne ich selbstverständlich all' ihre Buchveröffentlichungen sowie ungezählt viele weitere Buchtitel zum Thema "Astrologie".

Was läge vor diesem Hintergrund näher, als meinen Wunsch nach einer lukrativen Nebentätigkeit dadurch zu realisieren, dass ich mein jahrzehntelanges Hobby, die Astrologie, sowie alle dabei erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten einer entsprechenden merkantilen Nutzung zuführe?

Ich plane folgende persönliche Dienstleistungsangebote:

  1. Astrologische Beratung vor Ort
  2. Astrologische Beratung am Telefon
  3. Astrologie-Schulungen vor Ort
  4. Bundesweite Astrologie-Schulungen durch Vertrieb eines selbstverfassten Fernlehrganges

Selbstverständlich würde ich

  • mein neues Gewerbe als freiberuflich tätiger Astrologe ordnungsgemäß nach § 14 der Gewerbeordnung anmelden,
  • über meinen Hinzuverdienst ordnungsgemäß die zuständige Rentenversicherung informieren und
  • sämtliche Honorare ordnungsgemäß versteuern.

So weit, so gut.

Allerdings:

  • Ich verfüge weder über eine wie auch immer geartete "berufliche Qualifikation" geschweige denn über einen berufsqualifizierenden Abschluss auf dem Gebiet der Astrologie.
  • Aber solch eine "berufliche Qualifikation" oder ein "berufsqualifizierender Abschluss" ist offenbar auch gar nicht erforderlich.

Deshalb meine Frage an Sie:

Können Sie bestätigen, dass

  1. das Berufsbild "Astrologe" gesetzlich überhaupt nicht näher definiert ist;
  2. keiner staatlichen Aufsicht unterliegt;
  3. keinerlei berufliche Ausbildung oder Qualifikation ZWINGEND erfordert;
  4. sich infolgedessen "jeder Hans & Franz", "jeder Hinz & Kunz" und auch mich "Astrologe" nennen und diesen Beruf ausüben darf?

Sie selbst verfügen - wenn ich recht informiert bin - ebenfalls über keinen staatlich anerkannten Abschluss als "Astrologin". Richtig?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre hier erbetene Auskunft!

Liebe Grüße

hardliner2019

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Von der Klassenfahrt nach Frankreich ausgeschlossen, wegen Kopftuch.

also folgendes, meine Klasse fährt bald nach Straßbourg.. und jetzt meinte mein Lehrer ganz kurzfristig, dass ich nicht mitdarf, weil:

1) es angeblich Kopftuchverbot in Frankreich gibt (ich dachte das gilt nur für die Burka?!)

2) Das Hotel sich weigern könnte "menschen wie mich anzunehmen"

3) wir eine privat-schule besuchen werde, in die ich mit sicherheit nicht rein darf (ich hörte das man nur in staatliche schulen nicht mit kopftuch darf?!)

4) wir das Europa-Parlament besuchen und dort Sicherheitskontrollen wie am Flughafen durchgeführt werden, und dort ein Kopftuch nicht erlaubt ist

5) "die ganze klasse würde wegen meinem kopftuch gefährdet werden", weil (laut französisch Lehrer) die Franzosen nicht offen für Menschen wie mich sind, sprich Kopftuch, und ich dann mit blöden Sprüchen angemacht werde würde, worunter die ganze Klasse leiden würde.

die Lehrer tun das alles nur , weil sie mich nicht dabei haben wollen, aber könnt ihr mir denn nicht helfen i-welche hilfreichen Seiten aus dem Internet schicken, weil ich nicht einfach meine klappe halten will & denen ihren Spaß lassen will! Trifft das alles wirklich zu, oder sind das Ausreden? Ich bräuchte die Antworten wirklich dringend, weil diese Situation jeden Tag ernster wird & die Direktoren wegen diesem Thema mit meinen Eltern reden möchten (ihnen einreden das es nicht in frage kommt, mich mitzunehmen)

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Die Multinationalen Konzerne sind die Sklavenhändler des 21.Jahrhunderts.

Hier mal ein interessantes Beispiel am taiwanesischen Tech Riesen Foxconn, der die wesentliche Technologie und Bauteile für Apple, Sony, Samsung und Microsoft produziert.

Der Konzern ist schon seit 1991 an der Börse notiert. Bereits seit 2006 wurde bekannt, dass der Konzern für eine Vielzahl schwerster Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist und mit Apple, Sony, Samsung und Microsoft modernen Sklavenhandel betreiben.

Foxconn als Existenznotwendigen Zulieferer für Apple, Sony, Samsung und Microsoft schaffen eine korporatokrative Dystopie, die sie zur Realität wahr werden lassen. Sie betreiben Sklavenhandel, missachten die Würde des Menschen und treten die Menschenrechte mit Füssen.

Allem voran die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Art. 4: «Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.»

Die Arbeiter müssen unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten, bei einem 15 Stunden Arbeitstag und einem Monatsgehalt von 40 Euro.

2012 wurde bekannt, dass Foxconn 200 Studenten aus der ostchinesischen Provinz Jiangsu gezwungen hatte an der Produktion des iPhone5 mitzuwirken.

Hier wurde bereits deutlich nachgewiesen das der Konzern gegen Art.4 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstoßen hat.

Die Liste der organisierten Kriminalität, die von Foxconn ausgeht, ist lang.

So ist auch bekannt, dass verhältnismäßig viele Foxconn Mitarbeiter Suizid begehen. Aus Protest dazu sprangen 10 Foxconn Mitarbeiter 2010 in den Freitod. Sie stürzten sich dazu aus den Firmengebäuden des Tech Giganten in den Tod. Foxconn brachte dann schon fast hämisch Netze an ihren Gebäuden an anstatt für menschlichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Genützt hat der Freitod der Arbeiter bis heute nichts. Es gibt keine Anklage und die Sache wird seit Jahren tot geschwiegen. Es passiert hier international das, was Frau Brorhilker zu CumEx sagte und warum sie das Handtuch als deutsche Oberstaatsanwältin schmiss.

Das Großkapital zwingt Recht, Ordnung, Sitte, Anstand und Moral in die Knie, indoktriniert dabei die Politik und Justiz ganzer Staaten und schafft einen Unrechtsstaat, in dem nicht der Staat und die Justiz den Kurs vorgeben, sondern die Logen in den Vorstandsetagen der Multinationale Konzerne.

Alle Macht geht vom Volke aus ist tot. Es regiert die Macht des Großkapitals.

Kleine werden gehängt, ausgebeutet und versklavt, während die mafiösen Strukturen der Multinationalen Konzerne, mit ihren kriminellen und uns allen feindlich gesinnten Machenschaften fortfahren. Warum sonst werden die Menschenrechtsverletzungen wie am Beispiel von Foxconn nicht verfolgt?

Warum ist Foxconn weiterhin Zulieferer für die ganzen Big Player im Tech Geschäft?

Warum wird darüber von den Medien fast nichts berichtet und darüber aufgeklärt?

Zählt das Menschenrecht zum Verbot von Sklaverei nichts!?

Wann findet die Strafverfolgung und Zerschlagung einer Mafia statt, die längst eigene geopolitische Interessen entwickelt hat? Die letztlich das Ziel hat, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu zerstören, um immer reicher und mächtiger zu werden und Profite in einer Dauerschleife immer wieder neu zu optimieren.

Schwerste Menschenrechtsverletzungen sind hier schon längst zum stilistischen Mittel der Wahl geworden, wenn es darum geht aus der Ressource Mensch immer noch etwas mehr Arbeitskraft und optimierte Profite heraus zu pressen.

Die Gier nach Reichtum und Macht kennt anno 2024 keine Grenzen mehr und Menschenrechte werden zunehmend als ein Hindernis beim optimieren der Profite angesehen.

Man sollte den gesamten globalen Geldadel zerschlagen und ihnen den Prozess machen, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Bildung organisierten Verbrechens und der Vernichtung von Mensch, Tier, Natur und Umwelt.

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Meinung des Tages: 75 Jahre Grundgesetz - wie bewertet Ihr unsere Verfassung?

75 Jahre Grundgesetz

Heute vor 75 Jahren trat am 23. Mai 1949 das Grundgesetz der ebenfalls am selben Tag gegründeten Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Die BRD bildete sich nur wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus den drei westlichen Besatzungszonen der Westalliierten. Im Osten befand sich die Sowjetische Besatzungszone, aus der am 7. Oktober 1949 die von der SED regierte diktatorische Deutsche Demokratische Republik entstand.

Um Westdeutschland nach der 12-jährigen NS-Diktatur sukzessive wieder in das politisch-wirtschaftliche Geflecht der internationalen Bühne einzubinden, entschieden sich die Westalliierten dazu, in ihren Zonen eine einheitliche und demokratische Grundordnung zu etablieren. Hierzu wurde ein aus 65 Vertretern der westdeutschen Länder bestehender Parlamentarischer Rat gegründet, der unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer binnen weniger Monate das Grundgesetz erarbeitete.

Seit jeher fungiert das Grundgesetz als zentrales Dokument der deutschen Verfassungsordnung, in welchem grundlegende Werte, Rechte und Strukturen festgelegt sowie unsere demokratische und rechtsstaatliche Ausrichtung gesichert wird.

Artikel 1 als zentrales Element

Das deutsche Grundgesetz beginnt mit Artikel 1, der folgendes besagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Dieser gewichtige und zentrale Satz der Verfassung entstand unter dem Eindruck der beispiellosen Schuld sowie der menschenverachtenenden Verbrechen, die das nationalsozialistische Regime auf sich geladen hatte.

In den darauffolgenden Artikeln 2 bis 19 werden uns einzelne Grundrechte aus unterschiedlichsten Lebensbereichen gewährt, so z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit oder das heute oftmals zitierte Recht auf freie Meinungsäußerung.

Der Gesetzestext durchlief im Laufe der Zeit zahlreiche Anpassungen. Änderungen jedoch sind nur mit einer 2/3-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags und der Länderkammer möglich. Hierdurch soll vor allem das demokratische Grundgerüst vor potentiellen Feinden geschützt werden.

International genießt das deutsche Grundgesetz einen sehr guten Ruf und dient insbesondere Ländern mit Diktatur-Vergangenheit immer noch als Vorbild.

Ein beständiges Provisorium

Interessanterweise war das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz angesichts der deutschen Teilung lediglich als Provisorium bis zur - damals noch fernen - Wiedervereinigung des Landes gedacht.

Der historisch ideale Moment für eine neue Verfassung wäre für viele Menschen die deutsche Wiedervereinigung 1990 gewesen. Die Politikwissenschaftlerin Astrid Lorenz bemerkt, dass es zum damaligen Zeitpunkt einige Debatten über eine neue Verfassung gab, diese jedoch aus rein pragmatischen Gründen nicht in die Tat umgesetzt worden ist.

Der neu gegründete gesamtdeutsche Staat sollte möglichst rasch handlungsfähig und stabil sein. Darüber hinaus hatte sich das bisherige Grundgesetz in der Praxis Westdeutschlands inzwischen durchaus etabliert.

Per Volksabstimmung zur Verfassung?

Für den Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow, würde sich zum 75.-jährigen Bestehen des Grundgesetzes die ideale Möglichkeit bieten, das Regelwerk via Volksabstimmung zur deutschen Verfassung zu machen. Ramelow denkt, dass dieser Schritt insbesondere im Osten der Republik dabei helfen könnte, die unter vielen Menschen vorhandene "emotionale Fremdheit" gegenüber dem Grundgesetz zu überwinden.

Weiterhin denkt er, dass man Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern damit zudem den Wind aus den Segeln nehmen könnte. Reichsbürger erkennen das Grundgesetz als rechtsstaatliches Fundament der BRD nicht an und vertreten die Meinung, dass das Deutsche Reich in den Grenzen des Kaiserreichs oder in denen von 1937 fortbestehen würde.

Die grundsätzliche Möglichkeit hierzu würde durchaus bestehen, da Art. 146 eine solche neue Verfassungsgebung mit dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung sichert.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie zufrieden seid Ihr mit unserem Grundgesetz? Was ist positiv? Was negativ?
  • Welche im GG verankerten Grundrechte sind Eurer Meinung nach besonders wichtig und warum?
  • Wie gut fühlt Ihr Euch über eure Rechte und Pflichten gemäß GG informiert? Wie kann man den Menschen das GG (wieder) näher bringen?
  • Wie bewertet Ihr das GG im internationalen Vergleich?
  • War es sinnvoll, das GG ohne starke ostdeutsche Beteiligung damals zur gesamtdeutschen Verfassung zu machen?
  • Wäre eine Volksabstimmung zum Grundgesetz heute noch sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und feiern 75 Jahre deutsches Grundgesetz 🎉🤗

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.dw.com/de/75-jahre-grundgesetz-die-verfassung-im-wandel-der-zeit/a-69103000

https://www.tagesspiegel.de/politik/per-volksabstimmung-ramelow-will-grundgesetz-zur-verfassung-machen-11689508.html

https://www.bpb.de/themen/nachkriegszeit/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-deutschlands-verfassung-grundgesetz-heisst/

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Ich finde unser Grundgesetz gut, da... 72%
Ich habe Dinge am GG zu bemängeln und zwar... 19%
Andere Meinung und zwar... 9%
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Meinung des Tages: Start der „Verfassungsviertelstunde“ – wie bewertet Ihr das Projekt, das nächstes Schuljahr in Bayern starten soll?

Die politische Stimmung in Deutschland wird immer angespannter. Aber wie sieht es an den Schulen aus? In Bayern soll ab kommendem Schuljahr die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ starten. Einmal pro Woche sollen sich die Schüler in Bayern dann mit der Verfassung und dem Grundgesetz befassen.

Dort soll die "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden

Noch wollte sich das Kultusministerium zwar nicht zu den Plänen äußern, nach Angaben aus Regierungskreisen soll allerdings nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 die „Verfassungsviertelstunde“ verpflichtend eingeführt werden. Dies soll alle öffentlichen sowie privaten Grund-, Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschafs-, Fach- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und alle weiteren beruflichen Schularten betreffen. Entstehen soll ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“.

Neues Format nur in ausgewählten Stufen

Geplant ist allerdings weiterhin, dass die „Verfassungsviertelstunde“ nur in bestimmten Jahrgangsstufen angeboten wird. In den Grundschulen soll das in zwei Jahrgangsstufen stattfinden, bei allen weiterführenden Schulen in je einer Stufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS ist geplant, die „Verfassungsviertelstunde“ in der Vorklasse einzuführen. Dies gilt auch für die FOS, hier allerdings soll dies auch in der elften Jahrgansstufe angeboten werden. In allen anderen beruflichen Schulen ist vorgesehen, das Format in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe zwei einzuführen.

Stattfinden soll die „Verfassungsviertelstunde“ während der regulären Unterrichtszeit. Dabei soll im besten Fall das jeweilige Thema mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden.

Kontroverse Reaktionen bezüglich des Vorhabens

Martin Böhm (AfD) findet, dass die geplante „Verfassungsviertelstunde“ schwierig werden könnte. Er begründet diese Aussage damit, dass seiner Meinung nach vielen Schülern ein persönlicher Zugang zum Thema fehlen würde, etwa, weil sprachliche Voraussetzungen fehlen würden. Außerdem verlangt Böhm, dass Kinder nicht nur über ihre eigenen Rechte, sondern auch über ihre Pflichten belehrt werden müssten.

Katharina Schulze (Die Grünen) fordert noch mehr politische Bildung. Politik und Gesellschaft erst ab der neunten oder zehnten Klasse zu unterrichten hält sie für zu spät. Schulze plädiert für eine Unterrichtsstunde zur Werteerziehung – für alle Jahrgangsstufen und Schularten.

Lehrerverbände sehen die Idee der „Verfassungsviertelstunde“ ebenfalls kritisch. Da noch immer ein massiver Lehrermangel herrscht fürchten sie, dass sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der „Verfassungsviertelstunde“?
  • Ab welchem Alter, bzw. welcher Jahrgangsstufe sollten Kinder politisch gebildet werden?
  • Sollte an Schulen allgemein ein wesentlich größerer Fokus auf Politik als Unterrichtsfach gelegt werden?
  • Welche Vor- und Nachteile seht ihr in einer solchen „Verfassungsviertelstunde“?
  • Wie habt Ihr den Umgang mit dem Grundgesetz und politischen Situationen in Eurer eigenen Schulzeit wahrgenommen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsviertelstunde-start-zum-naechsten-schuljahr-geplant,Tvh3LrG
https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-verfassungsviertelstunde-schon-naechstes-schuljahr-in-bayern-100.html

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Ich finde die "Verfassungsviertelstunde" gut, weil ... 70%
Ich halte nichts von der "Verfassungsviertelstunde", da ... 18%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 12%
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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 66%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 29%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 6%
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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr den Gesetzesentwurf der Ampel zur Abgeordnetenbestechung?

Das Vertrauen in die Demokratie sowie die derzeitige Regierung befindet sich bei vielen Menschen hierzulande auf dem Tiefpunkt. Um das Vertrauen in die demokratischen Strukturen zu stärken, nimmt die Ampel-Regierung nun bestechliche Abgeordnete ins Visier...

Ein neuer Gesetzesentwurf zur Stärkung des Demokratievertrauens

Bislang konnten Personen, die ihr Abgeordnetenmandat ausgenutzt haben, um nebenbei Geschäfte zu machen, strafrechtlich nicht behelligt werden. Die Ampel-Fraktionen wollen am heutigen Dienstag über einen Gesetzesentwurf debattieren, der das ändern soll: Von nun an soll Parlamentariern, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen, eine bis zu dreijährige Haft oder eine Geldstrafe drohen. Zudem soll das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden. Dieses sieht bisher lediglich Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein spezifisches Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats - z.B. eine Rede oder ein bestimmtes Abstimmungsverhalten im Bundestag - Geld oder andere Vorteile erhalten.

SPD, Grüne und FDP reagieren mit der Gesetzesverschärfung vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter während der Corona-Pandemie. Ziel sei es, den Bürgern zu signalisieren, dass Abgeordnete ihr Amt im Sinne des Allgemeinwohls und nicht für persönliche Vorteile bekleiden. Die Grünen-Rechtspolitikerin verweist darauf, dass derartig schädliches Verhalten "das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse [sowie] [...] den Demokratieverdruss" nachhaltig beeinflussen würden.

Laut Korruptionswahrnehmungsindex 2023 der Organisation Transparency International lag Deutschland lediglich auf Platz neun. Die stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, Margarete Bause, sagte, Deutschland trete vor allem beim Thema Korruptionsbekämpfung seit Jahren auf der Stelle.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr den geplanten Gesetzesentwurf der Regierung? In welchen Bereichen sollten Amtsinhaber ebenfalls stärker geprüft / sanktioniert werden können? Welche Maßnahmen sollten seitens der Regierung ergriffen werden, um das Vertrauen in die Politik / politische Prozesse wiederherzustellen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-02/abgeordnetenbestechung-strafen-haft

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bestechung-abgeordnete-ampel-100.html

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Meinung des Tages: Sollte es einen Rechtsanspruch auf flexibles Arbeiten geben?

Spätestens seit der Pandemie hat sich die Arbeit aus dem Home-Office für viele Arbeitnehmer zum attraktiven Arbeitsmodell entwickelt. Nach Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums sollte es in Zukunft auch einen Rechtsanspruch auf mögliches Arbeiten von Zuhause aus geben...

Flexibles Arbeiten zur Eindämmung des Fachkräftemangels

Erklärtes Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums ist es, nach effizienten Maßnahmen zur sukzessiven Bekämpfung des Fachkräftemangels zu suchen. Für Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck würde sich hierfür beispielsweise der rechtliche Anspruch auf das Arbeiten von Zuhause aus als durchaus geeignetes Mittel anbieten. Vor allem für Ältere, zugewanderte Arbeitskräfte und geringfügig Beschäftigte, müssten neue Arbeitsanreize geschaffen werden. Insbesondere ältere Menschen, die oftmals zahlreiche Qualifikationen mitbringen, könnten vielen Betrieben hierdurch länger zur Verfügung stehen.

Wichtig sei es Habeck zufolge, negative Erwerbsanreize abzubauen und Änderungen bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung vorzunehmen, so dass Geringverdienende und Ältere zu mehr oder längerer Arbeit motiviert werden. Darüber hinaus sieht der aktuelle Entwurf vor, den weniger verdienenden Partnern eines Haushalts die Erwerbstätigkeit zu erleichtern; so käme der mögliche Rechtsanspruch auf Home-Office auch Eltern zugute, die ihre Kinder zeitweise betreuen müssen.

Kritische Haltung seitens der Arbeitgeberverbände

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnt ein Gesetz zum Rechtsanspruch auf Home-Office kategorisch ab. Für BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter würde ein etwaiger Rechtsanspruch "die Wirklichkeit in den Betrieben schlicht ignorieren". Mobile Arbeit sei in der Praxis selten ein Problem. Ein Rechtsanspruch allerdings würde "die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten gefährden und mehr Bürokratie verursachen".

Während einige Arbeitgeber auch nach offizieller Beendigung der staatlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz weiterhin sehr großzügige und flexible Home-Office-Regelungen beibehalten haben, gehen andere Arbeitgeber zunehmend dazu über, ihre Beschäftigten inzwischen wieder häufiger oder gar dauerhaft an den stationären Arbeitsplatz zu bestellen.

Unsere Fragen an Euch: Würdet Ihr einen Rechtsanspruch auf Home-Office begrüßen? Wie empfindet Ihr es, von Zuhause aus zu arbeiten? Welche Vor- und Nachteile hält flexibles Arbeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit? Und wie bewertet Ihr die Bedenken der Arbeitgeberverbände?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-01/homeoffice-anspruch-robert-habeck

Ich sehe einen rechtlichen Anspruch kritisch, weil... 52%
Ich fände einen möglichen Rechtsanspruch gut, da... 39%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 9%
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Meinung des Tages: Was denkt Ihr über das mögliche Aussetzen der Schuldenbremse aufgrund des Hochwassers?

Sie ist immer wieder im Gespräch - die Schuldenbremse. Seit 2009 gilt sie in Deutschland und besagt, dass die jährliche staatliche Neuverschuldung auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beschränkt wird. Dadurch wird die Bundesregierung verpflichtet, dass Haushalte ohne neue Kredite ausgeglichen werden - dadurch sollen mittelfristig Schulden abgebaut werden. In Ausnahmesituationen kann diese allerdings ausgesetzt werden. Das jüngste Beispiel: Die Corona-Pandemie.

Umwidmung von 60 Milliarden Euro verfassungswidrig

Eigentlich wollte die Ampelregierung 60 Milliarden Euro der Corona-Hilfen, die nicht in Anspruch genommen wurden, in den Klima - und Transformationsfonds umleiten. Doch im November 2023 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine solche Umwidmung verfassungswidrig war. Die geplante Summe fehlt somit im Bundeshaushalt.

Schuldbremse könnte aufgrund des Hochwasser ausgesetzt werden

Die SPD gibt nun an, zu prüfen, ob die Dimensionen der derzeitigen Flut ausreichen, um die Schuldenbremse umgehen zu können. Der führende SPD-Haushaltpolitiker Dennis Rohde erklärte, dass zwar das gesamte Ausmaß der Flutschäden noch nicht absehbar sei, aber genau solche Situationen dazu führen, dass die Schuldbremse ausgesetzt werden kann.
Ablehnung bezüglich einer erneuten Aussetzung der Schuldenbremse für 2024 kommt von Seiten der FDP. Allerdings wurden schon in den letzten Wochen immer wieder Stimmen laut, sowohl aus diversen Parteien als auch von Wirtschaftsexperten, die sich dafür aussprachen, die Schuldenbremse allgemein zu reformieren, bzw. zumindest für 2024 auszusetzen.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von den Überlegungen der SPD? Sollte die Schuldenbremse ausgesetzt werden - falls ja, weshalb, falls nein, warum nicht? Denkt Ihr, eine Überarbeitung der Schuldenbremse sei nötig? In welche Richtung könnte diese gehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/thema/schuldenbremse
https://www.br.de/nachrichten/meldung/spd-politiker-will-schuldenbremse-wegen-hochwassers-aussetzen,30061dcf8
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-01/bundeshaushalt-2024-schuldenbremse-hochwasser-dennis-rohde

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Meinung des Tages: Bayern plant Ende der Kassenbonpflicht - wie bewertet Ihr die Idee?

Seit 2020 sind Händler mit elektrischen Kassensystemen dazu verpflichtet, ihren Kunden nach dem Einkauf einen Bon auszuhändigen. In den meisten Fällen allerdings landen diese in der Tonne. In Bayern werden nun Verbündete für ein Ende der Bonpflicht gesucht..

Ein bayerischer Vorstoß

In Bayern wird ein erneuter Versuch unternommen, die 2020 eingeführte Bonpflicht wieder abzuschaffen. Diese Forderung ist Teil einer Bundesinitiative, die in dieser Woche im bayerischen Kabinett beschlossen worden ist. Die bayerische Staatsregierung kritisierte vor allem die immensen Belastungen für Unternehmer sowie die Umwelt, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen der Pflicht stehen würden.

Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen" (oder "Kassengesetz") regelt seit 01. Januar 2020, dass jeder Käufer im Einzelhandel nach seinem Kauf einen Bon ausgehändigt bekommen muss.

Ziel der Bonpflicht sei es, die Steuerehrlichkeit zu erhöhen. Die lückenlose Dokumentation bei Händlern mit elektronischen Kassensystemen soll also dazu dienen, möglichen Steuerbetrug einzudämmen. Der Bon erfasst sowohl den Namen und die Anschrift des Ausstellers als auch Datum, Uhrzeit, die Menge der gekauften Artikel sowie die Rechnungsnummer, den Betrag und den jeweiligen Steueranteil.

Auf Seiten der bayerischen Staatsregierung jedoch kritisiert man, dass die entsprechenden Kassensysteme eine etwaige steuerliche Erfassung und Nachprüfbarket auch ohne Bonpflicht bereits ausreichend gewährleisten würden. Das Nachsehen haben zu oft die Händler, die mit zu viel Bürokratie und Müll zu kämpfen haben...

Bedenkliche Folgen für Umwelt und Gesundheit

Vermutlich kennt Ihr das auch: Ihr besucht an Eurem Einkaufstag zwei bis drei Supermärkte und werdet nach Bezahlung nach dem Bon gefragt. In den meisten Fällen allerdings landet der ausgedruckte Bon nicht im Geldbeutel des Kunden, sondern direkt in der Tonne.

Experten schätzen, dass mit der Menge der jährlich ausgedruckten Kassenbons ca. 43 Fußballfelder bedeckt werden könnten. Kritiker bemängeln, dass man einerseits Coffee-To-Go-Becher reduzieren wolle, mit Unmengen an Kassenbons hingegen aber ein anderes Umweltproblem schaffe.

Aus Sicht des Umweltbundesamts ist aber weniger die Menge des Papiers, sondern viel mehr dessen chemische Zusammensetzung das eigentliche Problem. Obgleich Thermopapiere, die das als "besorgniserregenden Stoff" bezeichnete Bisphenol A enthalten, seit 02. Januar 2020 nicht mehr erlaubt sind, warnt das Umweltbundesamt auch vor dem inzwischen gängigeren Bisphenol S. Untersuchungen belegen die endokrine (Einfluss auf die Hormone) Wirkung im Menschen und die Umwelt sowie dessen reproduktionstoxische Eigenschaften.

Das Amt plädiert mit Blick auf die Kunden für elektronische Belegsysteme, die - ähnlich wie in vielen skandinavischen Ländern - direkt auf das Handy oder ans Mail-Postfach verschickt werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr aus Kundensicht eine Abschaffung der Bonpflicht befürworten?
  • Was spricht Eurer Meinung nach für einen ausgedruckten Bon? Was dagegen?
  • Ist der ausgedruckte Bon für Euch wichtig oder lehnt Ihr diese tendenziell ab / werft sie nach dem Einkauf weg?
  • Würdet Ihr digitale Alternativen, z.B. aufs Handy bevorzugen? Wenn ja: Welche Vor- und Nachteile hätten diese für Euch?
  • Welche digitalen Alternativen zum Kassenbon kennt / nutzt Ihr beim Einkauf bereits?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-kassenbon-abschaffung-handel-lux.XahHediHTLktHtn2kBE5Nm

https://www.umweltbundesamt.de/themen/fragen-antworten-zur-bonpflicht

https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/abschaffung-der-bonpflicht-bayern-100.html

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bon-pflicht-neues-kassengesetz-hat-folgen-fuer-die-umwelt-a-1297036.html

Bild zum Beitrag
Ich bin für eine Abschaffung der Bonpflicht, da... 68%
Ich bin gegen eine Abschaffung, weil... 18%
Andere Meinung und zwar... 14%
Gesundheit, Umwelt, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Klimaschutz, Abgabenordnung, Bürokratie, Einkauf, Einzelhandel, Kasse, Kunden, Steuerrecht, Kassenbon, Steuerbetrug, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Nach Rassismus-Parolen auf Sylt: Welche Konsequenzen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Vor wenigen Tagen sorgte ein Video, in dem Partygäste auf Sylt ausländerfeindliche Parolen singen, bundesweit für Entsetzen. Inzwischen ermittelt u.a. der Staatsschutz...

Was ist passiert?

Am vergangenen Donnerstag wurde im Internet ein Video geteilt, das bundesweit für Aufsehen gesorgt und die sozialen Netzwerke am Wochenende klar dominiert hat. Zu sehen sind junge Erwachsene, die im Promiclub "Pony" auf der Ferieninsel Sylt ausgiebig zu Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" feiern.

Ein paar der Feiernden singen die ausländerfeindliche Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Einer der Partygäste hebt zudem den rechten Arm zum Hitlergruß und formt mit seinen Fingern über dem Mund einen Hitlerbart. Bereits kurz nach Veröffentlichung im Internet schlug das Video hohe Wellen...

Erste Reaktionen

Sowohl auf X als auch auf Tik Tok entwickelte sich der Hashtag #sylt binnen weniger Stunden zum Spitzenreiter. Viele Nutzer reagierten entsetzt und verurteilten die stumpfen, fremdenfeindlichen Parolen zutiefst. Innenministerin Nancy Faeser und weitere Politiker zeigten sich ebenso schockiert. Die Innenministern fragte sich, welches hasserfüllte Klima diese Menschen dazu ermutige, derartige Parolen zu brüllen. Die Sylter Gemeinden betonten in einer gemeinsamen Erklärung die Weltoffenheit der beliebten Ferieninsel und bezeichneten die Parolen als "abstoßend und vollkommen inakzeptabel".

Der Betreiber des Clubs distanzierte sich ebenfalls und drohte mit rechtlichen Schritten. Ferner erteilte er den Personen lebenslanges Hausverbot. Kritik, dass seitens von Security nicht eingegriffen wurde, wies er mit Blick auf die Lautstärke der Musik jedoch zurück.

Konsequenzen für die Beteiligten

Nachdem die gefilmten Personen schnell identifiziert werden konnten, wurden die Klarnamen der Beteiligten von zahlreichen Internetnutzern in den sozialen Netzwerken veröffentlich und geteilt. Darüber hinaus wurden die Arbeitgeber der Beschuldigten gezielt angeschrieben und via Bewertungsplattformen negativ bewertet. Mittlerweile sollen drei der Personen ihren Job verloren haben.

Mögliche juristische Folgen

Der jüngste Vorfall auf Sylt war nicht der erste seiner Art: Bereits seit einiger Zeit erfreut sich der berühmte Hit von Gigi D'Agostino innerhalb rechtsextremer Kreise größter Beliebtheit. Der zur "Remigrationshymne" umfunktionierte Song wurde in den vergangenen Wochen immer wieder in Discos, auf Erntedank- und Volksfesten oder Fußballstadien gesungen. Seitdem häufen sich Nachahmungsfälle auf Plattformen wie Youtube und Tik Tok.

Da die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" nicht eindeutig ist, sind die juristischen Folgen aktuell unklar. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Fall entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" alleine nicht die Menschenwürde verletzt und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Zentral für eine mögliche Verurteilung wegen Volksverhetzung sei vor allem der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde. Der bekannte Medien-Anwalt Christian Solmecke, mit dem wir in der Vergangenheit schon ein Themenspecial durchgeführt haben, rechnet vor allem damit, dass der Veröffentlicher des Videos als auch der Mann, der den Hitlergruß imitiert hat, klar juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. Im letztgenannten Fall würde der Art. 86a greifen.

Für die gesungene Parole hält er eine erhebliche Geldstrafe für alle Beteiligten zudem für recht wahrscheinlich.

Bagetellisierung der Äußerungen

Neben viel Kritik gab es im Netz allerdings auch einige Stimmen, die das Verhalten der Feiernden beschwichtigen und auf den Alkoholeinfluss zurückführen wollten. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung warnte davor, dass sich rassistische Äußerungen wie diese weiter in alle Milieus und Altersgruppen hineinfräse und von vielen bagatellisiert und salonfähig gemacht werden würden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Konsequenzen sollten für die Beteiligten folgen - ist die vermutete Geldstrafe ausreichend oder zu viel/zu wenig?
  • Findet Ihr es gerechtfertigt, dass Klarnamen veröffentlicht und die Arbeitgeber angeschrieben wurden?
  • Teilt Ihr die Sorge vor einer möglichen Bagatellisierung?
  • Was sollte gesellschaftlich getan werden, um die Salonfähigkeit solcher Äußerungen einzudämmen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach die Meinungsfreiheit?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sylt-handyvideo-rassismus-reaktionen-100.html

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nazi-Parolen-auf-Sylt-Pony-Betreiber-erhalten-Morddrohungen,sylt1666.html

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/sylt/article242405660/sylt-rechtsextremismus-nazis-skandal-party-pony-kampen-pfingsten-auslaender-raus-gigi-dagostino-nazis-2.html

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/auslaender-raus-gigi-dagostino-strafbar/

https://www.youtube.com/watch?v=cMzj5VgntuE

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/sylt-lokal-video-rassistische-parolen-100.html

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Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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