Meinung des Tages: Zunehmende Gewalt in deutschen Arztpraxen - was könnten die möglichen Gründe hierfür sein?

Ärzte und medizinisches Fachpersonal erleben inzwischen immer häufiger Gewalt in ihren Praxen. Zum Schutz der Angestellten werden die Rufe nach einer Verschärfung des Strafrechts laut. Die Gründe für die Gewaltausbrüche indes sind häufig schwer nachzuvollziehen...

Deutliche Zunahme von Gewalt in Arztpraxen

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, beklagte in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung vor wenigen Tagen die massiv gestiegene Gewalt in deutschen Arztpraxen. Ihm zufolge hätten "offene Aggression und [ . ] extrem forderndes Verhalten [ . ] deutlich zugenommen". Eine Gewaltzunahme konnte demnach sowohl in verbaler (z.B. Beleidigungen) als auch physischer Hinsicht (z.B. körperliche Angriffe) verzeichnet werden.

Eine von der Ärztekammer Westfalen-Lippe in Auftrag gegebene interne Umfrage offenbarte, dass mehr als 1.000 ihrer 42.000 Mitglieder bereits mit körperlicher Gewalt im beruflichen Kontext konfrontiert gewesen seien. So berichten Krankenschwestern und Ärzte davon, dass Patienten ihnen auf dem Nachhauseweg aufgelauert hätten oder dass Autos demoliert worden seien. In vielen Fällen musste der Sicherheitsdienst im Krankenhaus hinzugezogen werden.

Gassen, der selbst als praktizierender Arzt tätig ist, berichtet in seinem Interview von einem "Patienten, der eine Tür kaputt getreten hat". Das für gewöhnlich vertrauensvolle Verhältnis zwischen Patienten und medizinischem Personal würde durch eine "kleine, leider aber größer werdende Klientel, die wirklich schwer erträglich" sei und stetig wachse, mittlerweile massiv beeinträchtigt. In den aller meisten Fällen treffe es die medizinischen Fachangestellten.

Seitdem werden die Rufe nach einer Verschärfung des Strafrechts laut..

Verschärfung des Strafrechts und Gründe für das Verhalten

Während Angestellte in Arztpraxen erst seit kürzerem mit gestiegener Aggression und Gewalt konfrontiert sind, haben Rettungskräfte wie Feuerwehrleute oder Rettungssanitäter seit vielen Jahren mit dem Problem zu kämpfen. Um der Situation Herr zu werden und das Rettungspersonal vor Angriffen Dritter zu schützen, plant das von Bundesjustizminister Marco Buschmann geführte Ministerium derzeit eine Verschärfung des Strafrechts. Die geplante Anpassung müsse mit Blick auf die aktuelle Lage dem Kassenärzte-Chef zufolge jedoch auf Arztpraxen ausgeweitet werden. Gassen fordert eine klare Verschärfung des Strafgesetzes und verweist auf den Umstand, dass sich "auch Praxen [ . ] nicht alles bieten lassen [müssen]." Die Lage in deutschen Ärztezimmern habe die Politik laut Gassen noch nicht ausreichend auf dem Schirm.

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe bemerkt, dass viele Menschen seit der Corona-Pandemie wesentlich dünnhäutiger geworden seien und eine kürzere Zündschnur hätten. Überspitzter Egoismus und fehlende Empathie führten in vielen Fällen dazu, dass Patienten wenig Geduld und Verständnis für andere Patienten oder die Ärzte aufbringen würden. Eine Ärztin verwies in einem Interview darauf, dass sich viele Patienten im Vorfeld im Internet über mögliche diagnostische Verfahren informieren würden und diese - egal, ob nötig oder nicht - einfordern. Darüber hinaus kämen viele Patienten häufig mit völlig falschen Vorstellungen in die Praxen. KBV-Chef Gassen monierte ebenso, dass es inzwischen immer öfter vorkomme, dass eine kranke Person in Begleitung von vier bis fünf Personen in der Arztpraxis oder Notaufnahme erscheine.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach zumindest schrieb auf X, dass Gewalt und Gewaltandrohungen gegen Ärzte und Pflegekräfte - auch mit Blick auf den ohnehin vorhandenen Personalmangel - stärker bestraft werden müssten und dass dieser aktiv am Gesetz zur Strafverschärfung mitwirken würde.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie erklärt Ihr Euch die gestiegene Aggressionsbereitschaft Ärzten und Rettungskräften gegenüber?
  • Sollten Praxen gewaltbereite Patienten in nicht akuten Fällen häufiger ablehnen?
  • Welche Maßnahmen sollten zum Schutz von Ärzten und medizinischem Personal ergriffen werden?
  • Sollte die Öffentlichkeit besser über die Herausforderungen und Belastungen des medizinischen Personals informiert werden?
  • Welche rechtlichen Konsequenzen / Strafen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-08/kassenaerzte-gewalt-arztpraxen-rettungskraefte-buschmann

https://www.deutschlandfunk.de/bundesregierung-will-staerkeres-vorgehen-gegen-gewalt-in-arztpraxen-pruefen-106.html

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/gewalt-in-praxen-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buschmann-haertere-strafen-uebergriffe-100.html

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Meinung des Tages: Was haltet Ihr davon, dass Tabak in England künftig verboten sein soll?

Das britische Unterhaus hat für ein Gesetz gestimmt, das kommenden Generationen den Kauf von Tabak verbieten will. Ziel sei es, junge Menschen vor den Risiken des Rauchens zu schützen. Doch wäre ein Verbot der hierfür richtige Weg?

Großbritannien sagt dem Tabakkonsum den Kampf an

Egal, ob Winston Churchill oder Kate Moss - das Rauchen war für viele (berühmte) Briten auch immer ein Stück weit eine Frage des guten Stils. Doch egal, wie sehr Medizin und Wissenschaft vor den gesundheitlichen Folgen der krebsbefördernden Glimmstängel gewarnt haben: Auf der Straße, dem Pausenhof, in der Bar, im Club oder im heimischen Wohnzimmer wurde über Jahrzehnte hinweg im Akkord geraucht. Doch damit soll zumindest in Großbritannien künftig Schluss sein; das britische Unterhaus hat mit großer Mehrheit für ein Gesetz gestimmt, auf Grundlage dessen künftigen Generationen der Kauf von Tabakprodukten verboten werden soll.

Obgleich nur noch ca. 12% der Briten regelmäßig rauchen, gelten die Folgen des regelmäßigen Tabakkonsums im Land weiterhin als Todesursache Nummer eins. Gesundheitsministerin Victoria Atkins verwies während der Debatte im Unterhaus auf die massiven gesundheitlichen Folgen sowie die Verpflichtung des Staates, künftige Generationen besser vor den Risiken des Rauchens zu schützen.

Mit insgesamt 383 zu 67 Stimmen entschied man sich inmitten des britischen Unterhauses für einen Gesetzesentwurf. Die Regierung des Premiers Rishi Sunak stieß dabei teils auf Widerstand innerhalb der eigenen Partei und erhielt hingegen Zuspruch seitens der Opposition. Wenngleich noch ein paar parlamentarische Hürden zu nehmen sind, gilt die Verabschiedung des Gesetzes als sehr wahrscheinlich.

Wie soll das Gesetz konkret aussehen?

Der Kauf von Tabak soll für Menschen, die nach dem 01. Januar 2009 auf die Welt gekommen sind, künftig illegal sein. Dafür soll das Mindestalter von derzeit 18 Jahren sukzessive erhöht werden. Ziel sei es, durch die schrittweise Erhöhung des Mindestalters jungen Menschen (15 Jahre oder jünger) keine Möglichkeit mehr zu bieten, legal an Tabakprodukte zu gelangen.

Das Rauchen selbst allerdings wird nicht verboten. Auch dürfen Erwachsene, die heute rauchen, in Zukunft weiterhin Zigaretten kaufen. In der Theorie könnte die Raucherquote der 14-30 Jährigen bis 2040 bei ca. 0% liegen. Atkins verweist darauf, dass das Gesetz tausende Leben und das - ohnehin überlastete - britische Gesundheitssystem entlasten massiv könnte.

Wäre ein solches Gesetz wirklich nachhaltig?

Auch hierzulande werden vor allem junge Menschen vor den Gefahren des Rauchens gewarnt; nichts desto trotz hat die Zahl der jungen Raucherinnen und Raucher jüngst wieder zugenommen. Aus der aktuellen "Deutschen Befragung zum Rauchverhalten" geht hervor, dass sich der Anteil der Raucher unter den 14- bis 17-Jährigen von 2021 (8,7%) auf 2022 (15,9) fast verdoppelt hat. Im Jahr 2023 ging die Zahl auf 14,9% leicht zurück.

Konservative Politiker in England befürchten, dass ein Verbot das Rauchen für junge Menschen eher attraktiver machen könnte. Statt mit Verboten sollten junge Erwachsene eher mit Bildung, Aufklärung und höherer Besteuerung vom Rauchen entwöhnt werden. Neben der Gefahr eines zu vehement regulierenden "Nanny-Staats" bestünde zudem die Wahrscheinlichkeit, dass Schwarzmärkte entstehen könnten. Darüber hinaus sei gar nicht klar, wie und im welchem Umfang die Verbote von den Behörden in der Praxis durchsetzbar seien.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das britische Gesetzesvorhaben?
  • Würdet Ihr Euch ein solches Gesetz auch für Deutschland wünschen?
  • Denkt Ihr, dass ein Verbot gravierende Auswirkungen auf das Rauchverhalten junger Menschen haben könnte?
  • Wie erklärt Ihr Euch den deutlichen Anstieg von jüngeren Rauchern in den letzten Jahren?
  • Melche Maßnahmen würden sich Eurer Meinung nach anstelle eines Verbots anbieten?
  • Inwieweit sollte der Staat hinsichtlich gesundheitsgefährdender Genuss- bzw. Suchtmittel regulieren dürfen?
  • Erachtet Ihr das Gesetz als einen zu massiven Eingriff in die Freiheiten der Menschen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/grossbritannien-rauchverbot-kauf-tabak-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-geplantes-zigaretten-verbot-britisches-parlament-stimmt-gesetzentwurf-zu-100.html

https://www.zeit.de/news/2024-04/16/britisches-parlament-soll-anti-rauchen-gesetz-diskutieren

Ich finde das Gesetz gut, da... 66%
Ich finde das Gesetz nicht gut, weil... 28%
Andere Meinung und zwar... 5%
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Meinung des Tages: 10 Jahre Mindestlohn - was ist Eure Meinung zum Mindestlohn hierzulande?

Vor nunmehr zehn Jahren hat sich die damalige Große Koalition mit dem Ziel, Arbeit mehr zu würdigen, auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns verständigt. Doch hat der Mindestlohn das Arbeitsleben in der Praxis tatsächlich würdevoller gestaltet?

Mindestlohn für mehr soziale Gerechtigkeit?

Vor zehn Jahren verkündete die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles im direkten Anschluss an die vorangegangene Kabinettssitzung, dass "der Weg für den Mindestlohn [von nunan] frei" sei. Seitdem zählt der Mindestlohn hierzulande zu einem häufig kontrovers diskutierten Thema, das grundlegede Fragen zur sozialen Gerechtigkeit und wirtschaftlichen Dynamiken aufwirft.

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung bezeichnete die Einführung des Mindestlohns zum damaligen Zeitpunkt als eine der "größten Sozialreformen der Nachkriegszeit". Für die Stiftung sowie die Politik galt vor allem eines: Den wachsenden Niedriglohnsektor eindämmen, um Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen, existenzsichernde Löhne schaffen und, so der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, "die Würde eines arbeitenden Menschen" aufrecht zu erhalten. Ihm zufolge sollten Menschen, die zur Sicherung ihres Lebens einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen, "am Ende des Monats [nicht] noch zum Sozialamt betteln gehen" müssen.

Dass der Mindestlohn allerdings nicht flächendeckend gelten bzw. alle Personengruppen umfassen würde, kritisierte bereits der frühere Linken-Fraktionschef Gregor Gysi; tatsächlich sind Auszubildende, Langzeitarbeitslose sowie teilweise Praktikanten vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen.

Bei der Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Und seitdem hat sich viel getan...

Entwicklung des Mindestlohns

Für gewöhnlich schlägt die Mindestlohnkommission der Bundesregierung im Abstand von zwei Jahren vor, um wie viel der Mindestohn steigen soll. Die Kommission setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie beratenden Wissenschaftlern zusammen. Einzige Ausnahme: Im Oktober 2022 kletterte der Mindestlohn - um das gegebene Wahlkampfversprechen der neuen Ampelregierung einzulösen - via Gesetz auf 12€.

Seit 2015 hat sich der Mindestlohn in Deutschland folgendermaßen entwickelt:

  • Januar 2015: 8,50€
  • Januar 2017: 8,84€
  • Januar 2019: 9,19€
  • Januar 2020: 9,35€
  • Januar 2021: 9,50€
  • Juli 2021: 9,60€
  • Januar 2022: 9,82€
  • Juli 2022: 10,45€
  • Oktober 2022: 12,00€
  • Januar 2024: 12,41€

Kurz nach Einführung des Mindestlohns warnten Ökonomen vor der Gefahr massenhafter Jobverluste. 2022 kam das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung jedoch zu dem Ergebnis, dass bislang weder die Einführung des Mindestlohns noch die darauffolgenden Erhöhungen zu weitreichenden Beschäftigungsverlusten geführt hätten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was ist Eure Meinung zum Mindestlohn in Deutschland?
  • Denkt Ihr, dass der Mindestlohn aktuell zu gering / zu hoch ist?
  • Sollten Langzeitarbeitslose, Schüler und Praktikanten ebenfalls vom Mindestlohn profitieren?
  • Inwieweit beeinflusst der Mindestlohn das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland?
  • Kann der aktuelle Mindestlohn tatsächlich zur Armutsbekämpfung und Existenzsicherung beitragen?
  • Welche Höhe fändet Ihr Stand heute (April 2024) für angebracht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/mindestlohn-einfuehrung-100.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Mindestloehne/_inhalt.html

Ich finde den Mindestlohn gut, weil... 62%
Ich kritisiere den aktuellen Mindestlohn, da... 27%
Andere Meinung und zwar... 11%
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Meinung des Tages: Keine weiteren Klebeaktionen! Wie bewertet Ihr den Strategiewechsel der Letzten Generation?

Die berüchtigten Klebeaktionen der "Letzten Generation" stießen bei vielen Menschen hierzulande auf Ablehnung oder offene Feindseligkeit. Doch damit soll von nun an Schluss sein. Die Klimaaktivisten wollen in Zukunft andere Formen des Protests wählen...

Strategiewechsel für mehr Gehör - und gesellschaftliche Akzeptanz?

Mitte Januar 2022 begann die Protestbewegung im Sinne einer radikalen Klimawende damit, den öffentlichen (Berufs-)Verkehr auf deutschen Straßen lahmzulegen. Wo manche Menschen das Vorhaben der Gruppe zu Beginn häufig durchaus begrüßten, regte sich nach mehreren Wochen und Monaten des Protests seitens der Bevölkerung jedoch zunehmend Widerstand: Zu radikal und kontraproduktiv waren die Klebeaktionen auf den Straßen oder Farbbeutelattentate auf Kunstwerke in hiesigen Museen. Alleine in Berlin zählte die Polizei im vergangenen Jahr insgesamt 550 Aktionen sowie 3700 inzwischen geführte Verfahren.

Künftig möchten die Klimaschützer auf ihre bekannteste und umstrittenste Protestform, das Festkleben auf Straßen, verzichten. Ab März wird die Gruppierung zu "ungehorsamen Versammlungen im ganzen Land" aufrufen. Anstatt in Kleinstgruppen die Straßen zu blockieren, will man in Zukunft insbesondere "die Verantwortlichen für die Klimazerstörung [...] direkt konfrontieren". Laut der Letzten Generation sollen so z.B. primär "Orte der fossilen Zerstörung" wie Öl-Pipelines, Flughäfen oder Betriebsgelände von Energieversorgern aufgesucht werden. Darüber hinaus suchen die Klimaaktivisten - anstatt Normalbürger im Berufsverkehr zu stören - die direkte Konfrontation zu Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr den Strategiewechsel der Letzten Generation? Denkt Ihr, dass ein Ende der Klebeaktionen zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz führen könnte? Wie weit darf und muss Klimaprotest Eurer Meinung nach gehen? Welche Protestmaßnahmen für mehr Klimaschutz wären für Euch angebracht / gerechtfertigt?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-01/letzte-generation-klima-aktivismus-klebeaktionen

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/letzte-generation-klebeaktionen-100.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/letzte-generation-kleben-aktivisten-strassenblockaden-1.6340841

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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Befürwortest du als akademische Ghostwriterin, einen neuen Straftatbestand zu schaffen: "Wissenschaftsbetrug"?

Es gibt Bestrebungen, im Strafgesetzbuch (StGB) einen neuen Straftatbestand einzuführen: Wissenschaftsbetrug. Dafür engagiert sich unter anderem der Deutsche Hochschulverband.

Hintergrund:

  1. Aktuell gibt es in Deutschland fast drei Millionen Studierende. Sie alle müssen während ihres Studiums schriftliche Arbeiten vorlegen. Dabei bieten "akademische Ghostwriter" nicht nur kostenpflichtige Hilfe an, sondern schreiben komplett die Arbeiten, die der studierende Auftraggeber anschließend als "eigene Arbeit" abgibt.
  2. Das Verrückte ist: Strafbar macht sich nur der Studierende, nicht aber dessen Ghostwriter. Denn der Studierende versichert an Eides Statt, die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben, gibt also eine falsche eidesstattliche Versicherung ab und kann dafür mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. - Der "akademische Ghostwriter sitzt dagegen juristisch im Trockenen, denn bisher gibt es keinen Straftatbestand, der die Tätigkeit verbietet. Im Gegenteil: Im Jahr 2009 stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einer Grundsatzentscheidung fest, "akademisches Ghostwriting" sei rechtlich nicht zu beanstanden. Also blüht das Geschäft mit dem Schummeln bisher weiter.
  3. Zwar kann niemand verlässliche Angaben darüber machen, wie viele Arbeiten, die Jahr für Jahr an Universitäten und Hochschulen abgegeben werden, von Ghostwriterinnen und Ghostwritern erstellt werden. Der Deutsche Hochschulverband geht aber von einer enorm hohen Dunkelziffer aus und fordert seit mehr als zehn Jahren, akademisches Ghostwriting zu verbieten und dazu den neuen Straftatbestand "Wissenschaftsbetrug" zu schaffen.

Befürwortest du diese Forderung des Deutschen Hochschulverbandes?

Falls nicht: Was spricht dagegen?

Gesetz, ghostwriting, Strafrecht, Straftat, Studierende, Universität, akademiker, Täuschungsversuch
Meinung des Tages: Deutschlandticket soll 2025 teurer werden. Was haltet Ihr davon?

Wer zahlt was und vor allem wann? Seit Monaten wird über die Finanzierung des Deutschlandtickets gestritten. Seit der Einführung des Deutschlandtickets, das aktuell 49 Euro kostet, wurde es etwa 20 Millionen Mal verkauft und erfreut sich augenscheinlich großer Beliebtheit. Doch das könnte sich ändern – denn das Ticket soll 2025 teurer werden. 

Ärger um’s Geld

2024 soll der Preis noch stabil bleiben, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Bund sein Versprechen einhält. Dieses besagt, dass nicht genutzte Gelder aus dem Jahr 2023 ins Jahr 2024 übertragen werden. Allerdings ist das bisher noch nicht geschehen. 

Bayerns Verkehrsminister (Christian Bernreiter) kritisiert dies scharf. Seit über einem halben Jahr würden sie nun schon darauf warten, dass der Kanzler sein Versprechen einlösen würde. Um dieses einzulösen, muss das Regionalisierungsgesetz geändert werden. Dafür wiederum ist augenscheinlich für kommende Woche ein Kabinettsbeschluss angesetzt. 

Bei den Verkehrsverbünden fehlt das Geld 

Die Verkehrsverbünde haben im Jahr 2024 das Geld bisher vorgestreckt. Nun warten sie dringend auf den Ausgleich dieser Ausgaben. 

Erst kürzlich beschwerte sich der Münchner Verkehrsverbund (MVV). Laut eigenen Angaben gäbe es dort derzeit ein Finanzierungsdefizit von 300 Millionen Euro

Spekulationen um und Kritik an der voraussichtlichen Preiserhöhung

Feststeht: Das Ticket soll teurer werden. Aber eine konkrete Aussage um wie viel, diese gibt es noch nicht. Viele befürchten natürlich einen massiven Kostenanstieg und auch, dass das Ticket dadurch unattraktiver werden könnte. 

Starke Kritik kommt von den Verkehrspolitikern der Ampelkoalition. So äußert sich beispielsweise Stefan Gelbhaar (Die GRÜNEN) und schätzt die Ankündigung als „paradox“ und „merkwürdig“ ein, da der Bund den Weg für die vereinbarten Finanzmittel freimachen würde. 

Detlef Müller (SPD-Verkehrsexperte) äußerte auf X (ehem. Twitter) seine Meinung dazu: Es sei nicht zielführend, wöchentlich um die Preise zu debattieren, denn letztlich wollen die Verbraucher lediglich eine gewisse Verlässlichkeit. 

Cem Özdemir (Die GRÜNEN) spricht sich dafür aus, parteiübergreifend die Bahn zu stärken. Eine Preiserhöhung dürfe keinesfalls ein Hindernis darstellen, das womöglich dazu führen könnte, den ÖPNV nicht mehr zu nutzen. 

Dass die Bahn unattraktiver wird, befürchtet auch der Fahrgastverband Pro Bahn. 

Anders sieht es der Beauftragte der Bundesregierung für Schienenverkehr (Michael Theurer), dieser hält eine Preiserhöhung für angemessen, besonders, wenn man die allgemeine Preissteigerungen und auch die Tarifabschlüsse betrachten würde. 

Eine für ihn realistische Zahl äußerte übrigens der Verkehrsminister von Niedersachsen (Olaf Lies) – eine Erhöhung von 5 Euro schätzt er als ausreichend ein. Diese Erhöhung fände auch der Fahrgastverband Pro Bahn noch für umsetzbar – perspektivisch schätzen sie auch einen Anstieg auf 59 Euro als realistisch ein. 

Doch auch hier kritisiert der Verbandschef Detlef Neuß, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, dass „Bund und Länder über einen Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro jammern“, wenn ansonsten etliche Milliarden in „umweltfeindliche Subventionen gesteckt“ würden. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Nutzt Ihr selbst das 49-Euro-Ticket?
  • Welchen Preis wärt Ihr gegebenenfalls bereit, für das Ticket zu zahlen? 
  • Ist eine Erhöhung aufgrund der Inflation angemessen oder sollte der Bund (noch stärker) eingreifen? 
  • Welche Vor- und Nachteile bietet das Reisen mit dem ÖPNV?
  • Könnt Ihr den Ärger der Verkehrsverbünde nachvollziehen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team 

Quellen: 

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/deutschlandticket-preis-102.html
https://www.heise.de/news/Deutschlandticket-wird-dieses-Jahr-nicht-teurer-aber-naechstes-Jahr-9794268.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/deutschlandticket-wird-teurer-100.html
https://x.com/MuellerChemnitz/status/1810359961421062609

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Eine Erhöhung ist für mich nicht verständlich, denn ... 59%
Ich finde eine Erhöhung verständlich, weil ... 30%
Ich habe dazu eine andere Meinung ... 11%
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Meinung des Tages: Sollten Glücksspiele in Deutschland strikter reguliert werden?

Mal eben kurz ein Los kaufen, online Pokern oder vor Ort in eine Spielhalle gehen - die Möglichkeiten des legalen Glücksspiels in Deutschland sind vielzählig. Doch auch der Schwarzmarkt, das illegale Glücksspiel, boomt. Braucht es hierzulande (noch) strengere Regulierungen?

Zahlen, Daten und Fakten

Besonders die Umsatzentwicklung der Glücksspielbranche sticht ins Auge: Waren es im Jahr 2000 26.951 Millionen Euro, so stieg die Zahl bis 2021 auf ganze 44.144 Millionen Euro an.

Die Beträge ergeben sich zusammengerechnet aus folgenden Glücksspielmöglichkeiten: Spielbanken mit Glücksspielautomaten, Spielhallen bzw. Gaststätten mit Geldspielautomaten, Sportwetten (Zahlen ab 2020), Deutscher Lotto- und Toto-Block (hierzu zählen: Zahlenlotto, Eurojackpot, Fußballtoto, Oddset, Spiel 77, Super 6, Glücksspirale, Sofort-Lotterien, Bingo, Keno, Plus 5 und Sieger-Chance), Klassenlotterie (nordwest- und süddeutsche), Fernsehlotterie (ARD Fernsehlotterie, ZDF Aktion Mensch), Sparkasse/Bank (PS-Sparen, Gewinnsparen), sowie Pferdewetten und Postcode-Lotterie.

Wie sich erkennen lässt, gibt es eine Menge an Auswahl - entsprechend ist auch die Bewertung des Suchtpotentials hoch.

Spielsucht und -gefährdung in Deutschland

4,6 Millionen Deutsche sind spielsüchtig oder stark gefährdet. Konkret sind davon 3,3 Millionen gefährdet, 1,3 Millionen sind bereits abhängig von Glücksspiel.

Besonders zugenommen haben dabei die Sportwetten, allerdings werden auch Onlineglücksspiele immer beliebter. Ein Problem, nicht nur weil die Verfügbarkeit dabei 24 Stunden, sieben Tage die Woche beträgt, sondern auch, weil besonders Jugendliche dadurch ebenso gefährdet werden.

Dies geschieht mitunter durch die sogenannten Lootbox-Angebote. Glücksspiel in Deutschland ist zwar erst ab 18 Jahren, jedoch gibt es massenweise Videospiele, die etwa schon ab null Jahren freigegeben sind und Lootboxen anbieten. Dabei handelt es sich um Überraschungspakete, die in etwa einen Euro kosten. Gewonnen werden können dabei besondere Figuren oder wichtige "Objekte", die einem helfen, im Spiel voranzukommen. 2020 betrugen die Einnahmen durch Lootboxen weltweit 15,2 Milliarden US-Dollar.

Der Suchttherapeut Christian Groß warnt vor diesen Lootboxen - viel zu gefährlich seien diese Glücksspielmomente in den Computerspielen, die ein immenses Risiko bergen, dass Kinder und Jugendliche später in eine Abhängigkeit geraten könnten.

In Belgien gelten Lootboxen seit 2018 als illegales Glücksspiel, vergangenes Jahr wurde in Wien das beliebte Spiel FIFA mit den Lootboxen das erste mal als Glücksspiel eingestuft.

In Deutschland berufen sich die Anbieter nach wie vor auf die geltenden Gesetze - gegen welche sie laut eigenen Aussagen nicht verstoßen.

Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert fordert, dass künftig Spiele mit Lootboxen eine eindeutige Alterseinstufung haben sollen.

Aber was geschieht nach einem Gewinn?

Auch hier gibt es immer wieder Schlagzeilen - Menschen, die hohe Summen gewonnen haben und plötzlich dennoch pleite sind? Wie ist das überhaupt möglich - wie mit einem Gewinn umgegangen werden kann, dabei beraten beispielsweise sogenannte "Gewinnberater" - pünktlich zur Volljährigkeit von gutefrage hat Verena Ober, Gewinnberaterin für Großgewinne bei Lotto Bayern, gestern Eure Fragen beantwortet. Das habt Ihr verpasst? Kein Problem, ihr könnt das spannende Special jederzeit hier nachlesen.

Unsere Fragen an Euch: Habt Ihr schon einmal ein Glücksspiel gemacht? Denkt Ihr, eine strengere Regulierung wäre nötig, etwa auch um illegalem Glücksspiel entgegenzuwirken? Oder sollte es gänzlich verboten werden? Wie schätzt Ihr die Gefahr der sogenannten Lootboxen ein?

Wir freuen uns über Eure Antworten und wünschen Euch ein schönes Wochenende!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.dhs.de/suechte/gluecksspiel/zahlen-daten-fakten
https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Jahrbuch_Sucht/JBSucht2023_S089_Kapitel2-4_Korrektur2.pdf
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/spielhallen-suche-nach-ausweg-aus-der-schmuddelecke-19400771.html
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/suchtbeauftragte-will-sportwetten-staerker-regulieren-19310746.html
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/computerspiele-gluecksspiel-kinder-100.html


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Meinung des Tages: Künftig gilt bei Neuzulassungen bei Pkws eine Blackbox-Pflicht - was haltet Ihr davon?

Ab dem 07. Juli gilt die Pflicht, neu zugelassene PKW mit einem „Event Data Recorder“ auszustatten. Diese gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1. Umgangssprachlich ist das Gerät auch als „Blackbox“ bekannt. Es zeichnet wichtige Fahrzeugdaten auf, die bei der Rekonstruktion eines Unfalls helfen können.

Funktionsweise der Blackbox

Die Blackbox protokolliert wichtige Daten, dazu gehören etwa Bremsvorgänge und auch die Geschwindigkeit sowie die Motordrehzahl. Gespeichert werden die Aufzeichnungen aber nur im Falle eines Unfalls. Diese können dann von einem Unfallgutachter ausgelesen werden. Die Daten, die aufgezeichnet werden, werden wiederum nur im Fahrzeug selbst gespeichert. Das soll verhindern, dass Dritte direkten Zugriff darauf bekommen. Es bedarf dann der Zustimmung des Fahrers oder einer gerichtlichen Anordnung, sodass die Daten ausgelesen werden können. Allerdings könnten die Daten auch bei Werkstattbesuchen oder Hauptuntersuchungen ausgelesen werden.

Daten können gegen Fahrer verwendet werden

Die Blackbox speichert die „letzte Geschwindigkeitswarnung“. Es stellt sich nun aber die Frage, ob die Geräte womöglich auch falsche Informationen speichern könnten. Wenn beispielsweise vor einem Unfall die entsprechende Geschwindigkeitswarnung aufgezeichnet wurde, basieren diese meist nicht nur auf den Kameradaten, sondern auch auf dem vorhandenen Kartenmaterial. Und hier wird es kritisch: Denn, dass das Kartenmaterial nicht immer unbedingt aktuell ist, dürften viele Fahrer schon einmal selbst erlebt haben. Die Daten könnten also juristische Relevanz bekommen und müssten dann widerlegt werden. Dazu gehören unter anderem Beweismittel am Unfallort oder auch Zeugenaussagen. Es erscheint demnach derzeit laut Aussagen der Hersteller unwahrscheinlich, dass ein Fahrer aufgrund „falscher“ Daten beispielsweise seinen Führerschein verliert.

Die Vorteile der Blackbox

Viele Unfälle geschehen und dann ist der Schaden groß, aber keiner möchte die Schuld übernehmen und die Aufklärung ist schwierig. Die Blackbox liefert wertvolle Informationen für die Rekonstruktion des Vorfalls und hilft damit, die Unfallursache aufzuklären. Perspektivisch sollen dadurch auch Informationen gewonnen werden, die zur Verbesserung von Fahrzeugsicherheit und Fahrzeugtechnik beitragen sollen.

Die Verkehrssicherheit soll dadurch insgesamt erhöht werden. Bei rund 95 Prozent aller Verkehrsunfälle, die sich in der EU abspielen, spielt menschliches Versagen laut Statistiken eine Rolle. Tausende Menschen versterben aufgrund dieser Unfälle. Mit der Einführung der Blackbox bei Neuwagen hofft die EU, dass bis 2038 25.000 Menschenleben gerettet werden könnten und 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden könnten.

Übrigens ist die Einführung dieser Technik seit Jahren immer wieder im Gespräch. Obwohl es dabei stets viele Befürworter gab, wurde auch immer wieder die Kritik laut, dass durch die Blackbox ein „Big Brother“ im Auto mitfährt.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Pflicht der Blackbox?
  • Habt Ihr Sorgen, dass die aufgezeichneten Daten in falsche Hände geraten könnten?
  • Wie hoch seht Ihr das Risiko, dass es aufgrund falscher Aufzeichnungen zu ungerechtfertigten Sanktionen kommt?
  • Haltet Ihr es für realistisch, dass die Blackbox künftig (in)direkt die Sicherheit im Verkehr verbessern wird?
  • Würdet Ihr Euch beim Fahren sicherer fühlen, wenn Ihr wüsstet, dass im Falle eines Unfalls eine relativ eindeutige Rekonstruktion stattfinden könnte?
  • Was könnte sonst noch getan werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern? Sollte es beispielsweise in gewissen Abständen Neuprüfungen geben oder verpflichtende Theoriekurse alle paar Jahre?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/technik/blackbox-fuers-auto-ab-2024-pflicht.htmlhttps://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190110STO23102/selbstfahrende-autos-in-der-eu-science-fiction-wird-realitat#:~:text=Menschliches%20Versagen%20spielt%20bei%20rund,reduzieren%20und%20die%20Verkehrssicherheit%20verbessernhttps://www.antenne.de/experten-tipps/verkehr-und-mobilitaet/neue-eu-regelung-blackbox-pflicht-in-autos-tritt-in-krafthttps://www.merkur.de/verbraucher/assistenzsysteme-verkehrssicherheit-eu-verordnung-anderung-juli-blackbox-pflicht-pkw-autofahrer-auto-zr-93172907.html#:~:text=EDR%2C%20ISA%20%26%20Co.%3A,Geschwindigkeitswarnsystem%20ISA%2C%20wie%20Focus%20berichtethttps://www.autozeitung.de/blackbox-im-auto-131388.html

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Ich finde die Blackbox-Pflicht gut, weil ... 50%
Ich bin nicht überzeugt von der Blackbox-Pflicht, denn ... 38%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 12%
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Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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Deutschland gilt als Bordell Europas aufgrund der weichen Prostitutionsgesetze. Sind Sie für eine deutliche Verschärfung der deutschen Prostitutionsgesetze?

Über 80% der Prostituierten in Deutschland kommen aus dem Ausland, vor allem aus ärmeren Ländern wie Rumänien oder Bulgarien und sie prostituieren sich aus einer Not- und Zwangslage heraus. Man kann in Deutschland für kleines Geld sexuelle Dienstleistungen bekommen, die Frauen werden häufig ausgebeutet und herabgewürdigt. Der Menschenhandel blüht.

Wie wirkt sich das auf die Einstellung von Männern gegenüber Frauen und auf ihre Beziehungsfähigkeit aus? Wäre es gesünder für alle die Prostitutionsgesetze in Deutschland deutlich zu verschärfen, oder die Nutzung von Prostitution sogar unter Strafe zu stellen nach dem Nordischen Modell?

Nordisches Modell für Prostitution

Der Begriff Nordisches Modell bezeichnet eine Form des Verbots von Prostitution und hat keinen Bezug zum Nordischen Modell im Bereich der Sozialpolitik. Es handelt sich um eine „asymmetrische Kriminalisierung“, d. h., dass die Person, welche sexuelle Dienstleistungen anbietet, dafür nicht bestraft wird.[1]

Das bekannteste Element des Nordischen Modells ist die Kriminalisierung der Kunden von Prostituierten durch das Sexkaufverbot. Die Kriminalisierung der Kunden wurde erstmals 1999 in Schweden eingeführt, weshalb lange von einem schwedischen Modell die Rede war.[2]

Das Nordische Modell wird kontrovers diskutiert. Dabei treffen unterschiedliche Akteure mitunter auch Aussagen, die hinsichtlich der Ziele, des Erfolges und der Auswirkungen des Sexkaufverbotes in direktem Widerspruch zueinander stehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nordisches_Modell_für_Prostitution

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