Ein Freund von mir befindet sich seit 2-3 Jahren in Privatinsolvenz, sein Einkommen liegt knapp unterhalb der Pfändungsgrenze, er zahlt (dieses Jahr noch) Unterhalt für ein Kind.
Jetzt hat seine Mutter angedeutet, dass sie ihm gerne ein möglicherweise größeres Geschenk machen würde. Sie weiß von der Insolvenz aber nichts und soll es auch nicht erfahren.
Ich habe jetzt schon im Internet recherchiert, mir ist aber nicht ganz klar, wie die Sachlage ist. Erbschaften, Lottogewinne und Geschenke als quasi vorgezogene Erbschaft zu Lebzeiten müssen zur Hälfte an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abgeführt werden, richtig? Wie verhält es sich aber mit 'normalen' Geld- oder Sachgeschenken? Gibt es da irgendwelche Grenzbeträge, was den Wert betrifft (wie beim Einkommen ja auch)? Und wie wird so ein vorgezogenes Erbschaftsgeschenk von einem normalen Geschenk durch die Mutter abgegrenzt (die ist in ihren 70ern aber noch sehr fit - ich weiß ja nicht, inwieweit das eine Rolle spielt)?
Kann da jemand für Klarheit sorgen?