Plötzlich Asylbewerberleistungen – warum?

Hallo zusammen,

kann mir Jemand folgendem Sachverhalt weiterhelfen:

Eine mir bekannte Person lebt seit 20 Jahren in Deutschland. Sie kam damals mit ihrem Ehemann, der als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen ist und sofort die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat. Gemeinsam haben sie ein Kind.Die Ehefrau ist Russin und besitzt seit ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel, den sie alle drei Jahre verlängern muss.

Die Ehefrau hat kurz nach der Pandemie ihre Arbeit verloren und musste operiert werden. Seitdem ist sie auf der suche nach Arbeit und ist aktuell beim Jobcenter. Nun hat die Ehefrau ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass sie im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 31.10.2025 keinen Anspruch mehr auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat, da sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) habe. Diese Entscheidung beruht auf § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II.

Das ist für uns sehr verwirrend, da die Ehefrau kein Flüchtling ist. Ihr Aufenthaltstitel wurde immer rechtzeitig verlängert, und sie lebt seit zwei Jahrzehnten hier.

Meine Fragen sind:

- Warum könnte die Ehefrau plötzlich unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen?

- Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen oder weiß, ob es kürzlich gesetzliche Änderungen gab, die dies erklären könnten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Geld, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Hartz IV, Sozialhilfe, Bürgergeld

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