Muss ich die Inkassogebühren zahlen? Obwohl mein Paypal Konto ausgeglichen ist?

Hallo,mein Paypal Konto war für eine längere Zeit (2 Monate) im Minus. Ich habe es inzwischen ausgeglichen. Nun habe ich diesen Brief von KSP bekommen und frage mich ob ich die Gebühren zahlen muss, es war nicht der erste Brief von denen. Was ich vielleicht dazu sagen sollte, mein Paypal Konto war so lange im Minus, weil ich den gekauften Artikel bis jetzt noch nicht bekommen haben. Der Brief von KSP: Sehr geehrte....,in der vorbezeichneten Angelegenheit hat uns unsere Mandantin über den Eingang der Zahlung auf die zu obigem Aktenzeichen geltend gemachte Forderung informiert, welche wir auf die von Ihnen geschuldete Gesamtforderung verrechnet haben.Da wir bereits vor dem Ausgleich der Hauptforderung mit der Geltendmachung beauftragt waren, schulden Sie unter dem Gesichtspunkt des Zahlungsverzuges unserer Mandantin den bis zur Zahlung entstandenen Verzugsschaden, d. h. die Kosten unserer Inanspruchnahme, kaufmännische Mahnkosten sowie gesetzliche Verzugszinsen. Der Zinssatz beträgt nach § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr 5,00%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.Wir haben Sie daher aufzufordern, die aktuell noch offen stehende Restforderung in Höhe von EUR 32,46 bis zum10.08.2017zum Ausgleich zu bringen.Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, das Verfahren gegen Sie umgehend fortzusetzen.Um Überschneidungen zu vermeiden und damit wir den Vorgang zeitnah zum Abschluss bringen können, zahlen Sie bitte ausschließlich auf das unten genannte Konto.danke für die Antworten

Gebühren, Zahlen, Inkasso, ksp, PayPal
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung 2 Jahre nach Bestehen gültig?

Hallo,

ich hoffe jemand kann meine oben gestellte Frage beantworten. 

Ich bekomme auf die Frage, wie lange denn die theoretische Prüfung gültig sei, immer so viele unterschiedliche Antworten, weshalb ich mich jetzt hier melde und auf eine konkrete Antwort hoffe.

Also ich hab letztes Jahr am 27.06.2016 meine 1. Theoretische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B bestanden. Bisher habe ich noch nicht meine praktische Prüfung gemacht, wollte dies jedoch nächsten Monat machen. Jetzt hat mir mein Fahrlehrer gesagt, dass 1 Jahr seit Bestanden der Prüfung vergangen ist und ich nun einen neuen Antrag stellen muss (also nochmals die Antragsgebühren zahlen soll) und halt die Prüfung nochmal machen muss und dafür natürlich auch zahlen soll. (Hier nochmal eine Frage am Rande: Der Fahrlehrer erzählte mir, dass der TÜV die Kosten für die Prüfung von ca. 20 € auf stolze 60 € erhöht hat? Stimmt das denn, die Schule ist in Hamburg? Also im Internet sind immer noch die 20 € angegeben?)

 Meine Frage an euch wär jetzt, ob das so stimmt oder ob ich doch noch ein Jahr Zeit habe? Es ist halt blöd, weil ich nächsten Monat meine Prüfung machen wollte und ich plötzlich sowas zu hören bekomme. Hat sich leider alles länger gezogen als gewollt.. Habe mich z.B. auch telefonisch mit dem TÜV in Kontakt gesetzt und die Dame meinte, dass ich wie auch bei der praktischen Prüfung 2 Jahre zeit hätte? Was stimmt denn nun?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank!

Prüfung, Gebühren, Fahrschule, Praxis, Theorie, TÜV, theoretische Prüfung

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