Abschleppkosten für eine abgebrochene Umsetzung trotz anderweitiger Abschleppung?

Hallo Zusammen,

kurz und knapp, ich hab am 15.11.17 falsch geparkt und es tut mir Leid. War ein Parkplatz für Elektroautos und ich wusste nicht, ob ich da stehen darf.

Als ich zu meinem Auto kam, hat der Abschlepper mehrere Autos fotografiert und wollte das neben mir stehende Fahrzeug abschleppen. An meinem war ein Strafzettel an der Scheibe. Es war keine Polizei oder Ordnungsamt vorort und ich fuhr weg. Strafzettel kam schon und ich hab den bezahlt.

Heute 28.03.18 kam ein Gebührenbescheid über eine abgebrochene Umsetzung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs.

Amtshandlungsgebühr 82,- €

Gemeinkostenzuschlag 57,- €

Abschleppkosten 49,80 €

Zusammen 188,80 €

Da der Abschlepper keine Leerfahrt hatte und eine anderweitige Einsatzmöglichkeit für sein Abschleppfahrzeug hatte, wäre es nicht verhältnismäßig mir die Kosten in Rechnung zu stellen. Die Kosten für die Anfahrt hätten dem Verantwortlichen des benachbarten Wagens in Rechnung gestellt werden können. Dieser wurde ja abgeschleppt.

Was kann ich tun? Ich könnte erstmal in Widerspruch gehen.

Soll ich zu dem Widerspruch auch Urteile nennen, die zu meinen Gunsten entschieden hätten? z.B. Aktenzeichen 5 A 1687/12 - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013

Ist dieser Gebührenbescheid überhaupt rechtskräftig? Es sind mehr als 3 Monate seit dem Tag vergangen.

Vielen Dank im Voraus

Abschleppdienst, Gebühren, Recht, Abschleppkosten, Auto und Motorrad
Kann mir jemand helfen bei nicht rechtmäßiger Forderung vom Inkassobüro/Gläubiger?

Hallo, zu allererst, ich weiß, dass ich mir auf jeden Fall rechtliche Beratung suchen muss, was auch morgen geschehen wird. Aber vielleicht kennt sich ja hier jemand ein wenig aus.

Zu meinem Problem:

Ich habe 2011 in einer Wohnung gelebt und bei einem Stromanbieter Strom bezogen und diesen auch bezahlt. Dann bin ich 2012 aus dieser Wohnung ausgezogen, habe meinem Stromanbieter Bescheid gesagt und habe auch eine Endabrechnung erhalten. Nun ist es aber so, dass mir letztes Jahr ein Schreiben vom Inkassounternehmen zugekommen ist, dass der Grundversorger mir eine Rechnung ausgestellt hat für die Wohnung in der ich gar nicht mehr lebe, für das Jahr 2014. Beim Grundversorger habe ich aber nie Strom bezogen. Dazu kommen noch immense Inkassokosten. Um die Sache zu klären und zu beweisen, dass ich nicht mehr in dieser Wohnung lebe, schickte ich eine Meldebescheinigung. Es stand im Brief, dass das oder ein Übergabeprotokoll ausreichen würde. Nun sagt mir aber das Inkassobüro, dass der Gläubiger die Meldebescheinigung nicht akzeptiert und das Übergabeprotokoll möchte, welches ich nicht mehr besitze (nach 6 Jahren kann sowas schon mal passieren, denke ich). Ich habe versucht den Hausverwalter zu erreichen, doch dieser ist verstorben und der Neue kann mir keine Auskünfte geben. Also keinen wirklichen Ansprechpartner. Was mich auch stutzig gemacht hat, war, dass die Dame vom Inkassounternehmen mir sagte, dass sie die Forderung vom Gläubiger erst August letztes Jahr bekommen hat. Da frage ich mich warum schon davor Inkassogebühren erhoben worden sind, also vor der Hauptforderung. Darf man das?

Wie gesagt, ich such mir rechtliche Hilfe. Aber wenn jemand schon mal was ähnliches erlebt hat oder sich juristisch auskennt und mir ein wenig Helfen könnte wäre ich sehr dankbar :)

Gebühren, Recht, Inkasso, Rechtliche Lage

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