Einspruch gegen Bußgeldverfahren - Rotlichtverstoß?

Guten Abend,

mir wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen. Kurz zum Hintergrund:

Die Ampel war gelb, das auch schon längere Zeit. Da ich aber einen Drängler hinter mir hatte, der mir schon seit geraumer Zeit für meinen Geschmack zu dicht aufgefahren war, habe ich mich dazu entschlossen, die Ampel trotzdem noch zu überfahren. - Ich wurde geblitzt. - Auf dem Blitzerfoto ist mein Auto zu sehen, das bereits mit den Hinterreifen die Haltelinie überfahren hatte, die vorgeworfene Rotlichtphase beträgt 0,92 Sekunden. (Der Faher, der zu dicht aufgefahren ist, hat im letzten Moment auf die linke Spur gewechselt und ist auf dem Foto nicht hinter mir zu sehen.)

Ich habe im Internet gelesen: " Eine Rotlichtüberwachungsanlage misst die Fahrzeugbewegung üblicherweise durch zwei in die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen. Die erste Schleife befindet sich unmittelbar hinter der Haltelinie, die zweite vor dem Beginn des durch die Ampelanlage geschützten Bereichs. Beginnt die Rotlichtphase, wird die Uhr der Ampelanlage aktiviert und wird erst dann gestoppt, sobald das Fahrzeug mit den Vorderrädern die im Straßenbelag verlegte Induktionsschleife überfährt. Für eine korrekte Zeitmessung ist es daher erforderlich, dass die Induktionsschleife am maßgeblichen Punkt, der Haltelinie, verlegt wurde. Liegt diese allerdings in Fahrtrichtung hinter der Haltelinie, führt dies dazu, dass unzutreffend längere Rotlichtzeiten gemessen werden. Die Messung ist dann nicht korrekt."

Gibt es hier jemanden, der mich an seinen Erfahrungen teilhaben lassen kann? Kann ich die Messung der Induktionsschleife in Frage stellen und Einspruch einlegen?

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Viele Grüße

Einspruch, geblitzt, rotlichtverstoß
Zahlungsaufforderung aus Frankreich, Konsequenzen?

Hallo,

am 06.10.2016 ein Schreiben aus Frankreich bekommen, mit einer Zahlungsaufforderung wegen einer Geschindigkeitsüberschreitung um weniger als 20 KMH.

Ich zitiere;

Bei einer Verkehrskontrolle Ihres Fahrzeuges wurde folgende Geschwindigkeit festgestellt: 58 KmH - Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kmh - Nach Abzug des Toleranzwerts: 53 KmH

Am 01.10.2016 um 21H46

Nun zu den Fakten.

Ja es stimmt, ich bin an diesem Tag gefahren und habe den Blitz auch bemerkt. also sehe ich die Schuld ganz klar bei mir.

Nun sehe ich es aber nicht ein wegen 3Kmh, 90 euro zu bezahlen, bzw mittlerweile 135 Euro. Wenn ich die Zahlung weiterhin verweigere werden es 375 Euro, was ich ziemlich unverschämt finde. Ich finde es bei dieser geringen überschreitung der Geschwindigkeit überhaupt eine frechheit mit solchen Summen zu drohen.

Nun Meine Frage.

In dem Schreiben steht eindeutig, dass wenn ich nach 76 Tagen, angefangen am 06.10.2016 noch nicht bezahlt habe, würde ich einen Bescheid über eine erhöhte Pauschalgeldbuße bekommen ( 375EUro).

Was geschieht nun, wenn Ich diese nun weiterhin verweigere ? Mit welchen realistischen Konsequenzen muss ich rechnen ? Wie weit darf die Summe dann noch in die Höhe gehen ? Ich meine es muss doch ein Ende geben. DIe können ja nicht hoch bis 1000 Euro oder weiter gehen, oder ?

EIne weitere Einreise nach Frankreich, hatte ich so oder so nicht mehr geplant, zumindest vorerst.

Ich bitte um eure Hilfe.

Bild zum Beitrag
Deutschland, Politik, Frankreich, Bußgeld, Rechte, bescheid, geblitzt, Strafe, Zahlung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Geblitzt