Mit 22 studieren und dann mit 25 noch Master machen?

Hallo liebe Community,

Ich habe einen Realschulabaschluss der eher mittelmäßig ist, und habe ein halbes Jahr lang die FOS besucht, jedoch habe ich leider die Probezeit nicht bestanden. Was diese beiden Punkte angeht muss ich dazu allerdings sagen, dass ich in der Zeit sehr mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte.

Nun habe ich eine Ausbildung zur Ergotherapeutin angefangen, die mir auch Spaß macht, ich habe lauter gute Noten und einen Schnitt von 1,3. Jedoch habe ich bedenken wegen meinem späteren Gehalt.

Da ich später schon gutes Geld verdienen möchte habe ich mir überlegt Psychologie ohne Abitur, sondern mit 2 Jahren Berufserfahrung nebenberuflich zu studieren.

Meine Frage ist jedoch, ob ich, wenn ich in 4 Jahren dann mit dem Studium beginne, nicht schon zu alt bin mit 21/22, Vorallem weil ich auf alle Fälle noch den Master dranhängen möchte. Immerhin wäre ich dann erst mit 27/28 fertig. Die meisten fangen ja schon mit 18 mit dem Studium an oder?

Findet ihr das zu spät?

Andererseits denke ich ist es vor allem im Bereich der Psychologie wichtig schon Erfahrungen im Umfang mit Patienten gesammelt zu haben, was ich ja dann hätte weil ich neben dem Studium als Ergo voraussichtlich in der Psychiatrie arbeiten möchte.

Nachtrag noch zur Info: Ich möchte KEINE Ausbildung zum Psychotherapeuten nach meinem Studium machen.

Mich würde eure Meinung dazu einfach mal interessieren, vielleicht auch von Leuten die selber Psychologie studieren oder etwas später als normal mit dem Studium begonnen haben. Vielen lieben Dank für eure Antworten.

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Kindergeldanspruch beim Doppelstudium - Wann fällt er weg?

Hallo ihr Lieben,

ich hätte ein paar organisatorische Frage zum Doppelstudium, sowie zum Kindergeld. Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich bin 23 Jahre alt, studiere derzeit im Vollzeitstudium (Bachelor) Wirtschaftsingenieurswesen im 4. Semester und arbeite nebenbei in Teilzeit als Werkstudentin im Wirtschaftsbereich. Zuvor habe ich schon einige Fernkurse absolviert, weiß also genau wie so ein Fernstudium abläuft.

Nun ist es so, dass ich durch eine Freundin von mir mitbekommen habe, dass sie per Fernstudium den Master im Wirtschaftsbereich parallel zur Vollzeitarbeit absolviert. Daraufhin erkundigte ich mich ein wenig und konnte feststellen, dass in Österreich vollwertige und international anerkannte Master Studiengänge angeboten werden, bei denen die Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums nicht unbedingt ein abgeschlossenes Erststudium sein muss, sondern auch Abitur + mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung + Einstiegsprüfung möglich sind.

Ich habe nun insgesamt 5 Jahre aktive Berufserfahrung und zuvor 2 Jahre Berufserfahrung als Schülerin (ab 16) gesammelt - immer in derselben Firma - insgesamt verfüge ich also über 7 Jahre Berufserfahrung. Bei der besagten FH habe ich meine Unterlagen bereits eingereicht, die Einstiegsprüfung erfolgreich absolviert und hätte jetzt die Möglichkeit parallel zu meinem aktuellen Vollzeitstudium schon mal mit dem Master zu beginnen. Wie gesagt erfülle ich ja bereits alle Voraussetzungen, habe den Platz sicher und weiß auch, dass das Studium in DE anerkannt wird.

Nun zu meinen Fragen:

1) Muss ich ein ausländisches Fernstudium bei der Kindergeldkasse anmelden? Da bei der Kindergeldkasse ja mein normales Studium schon angemeldet ist.

2) Was ist, wenn ich das Masterstudium vor dem Bachelor abschließen sollte? 

Der Master dauert nur 2 Semester, mein Bachelor dauert noch 3-4 Semester. Sprich: Wenn ich jetzt im April anfange den Master zu machen, wäre ich im April 2020 auch mit dem Master fertig, mit dem Bachelor dagegen erst im Oktober 2020 oder März 2021. Würde hierbei dann das Kindergeld wegfallen? Da ich ja dann offiziell ein abgeschlossenes Studium habe, auch wenn es schon der Master ist. Es wäre kein Problem, wenn das Kindergeld wegfallen würde, wenn ich den Master abgeschlossen habe, es geht mir rein um das Organisatorische - nicht dass ich irgendetwas zurückzahlen muss.

3) Ergänzung zur 2. Frage: 

(eher unwahrscheinlich, aber ich sollte die Frage trotzdem einbeziehen)

Was wäre, wenn ich den Master vor dem Bachelor abgeschlossen habe und mich dann entscheiden sollte, das Bachelor Studium doch nicht fortzusetzen? (Ich habe eigentlich vor es zu beenden, aber wer weiß was für Fälle eintreten) 

Würde mein Masterabschluss hier als erster Studienabschluss gelten, wodurch ich lediglich mein Prüfungszeugnis der Kindergeldkasse zusende und das Kindergeld somit eingestellt wird?

Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar!

LG, Lila

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Abitur beenden oder Gymnasium nach 12. Klasse (vor Abiturprüfungen) verlassen, um Ausbildung/ zu Wiederholen?

Momentan besuche ich die 12 Klasse (G8) eines Gymnasiums in Niedersachen, leider weniger erfolgreich. Habe bereits aufgrund längerer Krankheit wiederholen müssen und würde später gern Soziale Arbeit oder Grundschullehramt studieren wollen.

Aus diesem Grund habe ich mehrere Möglichkeiten angedacht, bin mir jedoch nicht sicher, welche ich wählen werde... eventuell habt auch Erfahrungen mit dieser Situation gesammelt und könnt mit bei der Entscheidung helfen:

1. Möglichkeit
Abitur beenden, auch wenn eventuell ein mieser Schnitt (3,X) oder gar ein Versagen erreicht wird (wiederholen ist dann leider nicht mehr möglich). Dann eine Ausbildung absolvieren und auf den (eventuellen) Studienplatz warten.

2. Möglichkeit
Würde ich das Gymnasium nach der 12. Klasse verlassen und eine Ausbildung beginnen, hätte ich doch die Fachhochschulreife und könnte dementsprechend studieren, oder? Kann dann ja trotzdem auch das Abitur an einer Fernhochschule oder an der Volkshochschule noch nachmachen, falls erwünscht.

3. Möglichkeit
Nach der 12. Klasse gehen und an einer Volkshochschule das Abitur innerhalb von 2 Jahren mit vorgegebenen Fächern nachholen. Gut: könnte bei null starten, mies: Fächer sind vorgegeben, darunter auch französisch und müsste mich darin prüfen lassen, wobei alle bei null starten würden und ich dann auch in den anderen Fächern Vorkenntnisse besitzen würde.

Ich danke euch schon einmal für Antworten!
Bitte nichts bezüglich „hör auf dein Herz“ - denn würde mir das leicht fallen, würde ich hier nicht nach einer Richtung für meine Entscheidung suchen wollen. Danke.

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