Ich finde gerade nur die Formulierung für Ausgleichstage bei Arbeit an Feiertagen, aber eine Freundin von mir arbeitet in einem ziemlich kleinen Hotel. Sie möchte zum 31.12.2019 kündigen und hat noch 6 Urlaubstage, welche sie zeitgleich beantragen möchte. (Das Hotel schließt vom 24.-26.12. über die Feiertage)
Bei einer 40 Stunden Woche ergäbe sich dann der 19.12. als letzter Arbeitstag, weil:
27.12. (Freitag) - 31.12. (Dienstag) = 5 Urlaubstage
25.12. und 26.12. sind gesetzliche Feiertage (Die das Unternehmen die Jahre davor immer als Urlaubstage abgerechnet hat, obwohl es ja Feiertage sind)
23.12. und 24.12. sind freie Tage (in der Hotellerie ja egal welche Tage)
21.12. und 22.12. sind freie Tage
20.12. der 6. Urlaubstag
Sehe ich das irgendwie falsch, dass die Abrechnung von Feiertagen als Urlaubstage nicht rechtens ist (egal ob Hotel, Gaststätte oder sonst was)? Weil sie meinte, dass die Schließtage während der Feiertage immer als Urlaubstage abgerechnet werden und deshalb eigentlich der 23.12. ihr letzter Arbeitstag wäre...
Sie verwirrt mich hart gerade