80-Jährige begeht nach Unfall Fahrerflucht - kann ihr der Führerschein abgenommen werden?

Hallo, ich bräuchte bitte mal ein paar Infos zum Thema Fahrerflucht. Der Hintergrund: Meine Mutter ist heute mit dem Auto in der Stadt gewesen; an einer Kreuzung ist sie etwas zu weit vorgefahren, legte den Rückwärtsgang ein - und fuhr dem Auto dahinter gegen die Stoßstange. Meine Mutter beteuert, nichts davon gemerkt zu haben. So fuhr sie weiter nach Hause, und kurze Zeit darauf stand ein Polizistentrio vor ihrer Tür und klingelte. Der Vorwurf: Fahrerflucht. Der Hintermann hatte sich nämlich ihr Kennzeichen gemerkt und die Polizei verständigt. Ich glaube die Version meiner Mutter - aber vermutlich ist das sowieso irrelevant, ob sie vorsätzlich weiterfuhr oder nicht. Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht. Sie hat nun die Befürchtung, dass ihr aufgrund des Unfalls und des Alters der Führerschein abgenommen wird. Am Fahrzeug meiner Mutter war keine Beule und kein Kratzer zu erkennen. Die letzten Jahre ist sie unfallfrei gefahren. Meine Fragen nun: Ist es unter den geschilderten Umständen gesetzlich möglich (welches Gesetz/Paragraf), dass der Führerschein dauerhaft einkassiert wird? Wenn ja, wie wahrscheinlich ist das? Mit welchem Bußgeld muss sie rechnen und wird voraussichtlich ein zeitweises Fahrverbot oder eine sonstige Strafe fällig? Wie sollte sie sich jetzt verhalten? Vorab schon mal vielen Dank für Eure Beiträge!

Unfall, Polizei, Fahrverbot, Bußgeld, Fahrerflucht, Strafe
Anzeige wegen fahrerflucht in der probezeit obwohl personalien ausgetauscht wurden

Hallo.

Ich habe vor ein paar tagen ein unfall (spiegel an spiegel) in einer engen Straße gehabt und bin noch in der probezeit.

Als das passiert ist ist sie weiter gefahren, ich hab kurz in den spiegel geschaut und sie nicht mehr gesehen. deshalb bin ich langsam weiter gefahren und auf einmal war sie hinter mir etwas vom unfallort entfernt. Dann haben wir miteinander gesprochen sind auf den nächsten Parkplatz umd haben die personalien ausgetauscht.

Haben ein paar mal telefoniert .. Sie will das ich alles allein zahle, was ich nicht einsehe. Nun will sie eine Anzeige wegen fahrerflucht schreiben obwohl sie auch weiter gefahren ist aber eben nachher hinter mir war und der Polizei erzählte sie habe nur gedreht um dann zurück zu kommen.

Eigentlich hätte sie doch auch sofort anhalten müssen und nicht erst drehen oder ? Nun meine fragen:

Kann sie mich trotz austauschen der personalien noch wegen fahrerflucht anzeigen?

Wenn ja, was hab ich bei einem schaden von 300 euro zu erwarten bei einer Anzeige in der probezeit ? Ist der Führerschein weg?

Sollte ich sie auch anzeigen ?

Sie war bei der Polizei hat sich informiert und meinte das der Polizist sagte: eindeutig fahrerflucht!

Ich war auch dort zu mir sagte er: ab dem Austausch von personalien fällt bei beiden die fahrerflucht weg.

Was stimmt nun ? Mit was muss ich rechnen ? Lg

Verkehrsrecht, Fahrverbot, Probezeit
FÜHRERSCHEIN IN POLEN EINBEHALTEN

Hallo an ALLE, vorne rein weg möchte ich Euch bitten nur dann zu schreiben, wenn Ihr 100%-ig sicher seit, oder so einen Fall selbst gehabt habt, oder Rechtsanwälte seit. Am 11.08.2013 wurde ich auf dem Heimweg nach Duetschland in Polen angehalten zwecks Alkoholkontrolle. 0,29°% kamen raus.......0,18°% wären erlaubt. In Deutschland dürfte ich wieder weiterfahren, aber ich war ja nicht in Deutschland. Da ich nach deren Aussage Ausländer bin sollte ich für 24Std in den Knast um später (wenn ich vollkommen nüchtern bin) vernommen zu werden. Dazu kamm es Gott sei dank nach langen Gesprächen und Betteln nicht. Nach ca. 8 Std Aufenthalt auf dem Revier wurde ich quasi im Schnellverfahren per Telefon durch den Staatsanwalt zu einer Geldstrafe von 2000zl (über 500 €) und einem Fahrverbot von 1 Jahr innerhalb Polens verdonnert. Nach Aussage der Protokolführerin sollte ich die Geldstrafe sofort zahlen (weil ich Ausländer bin natürlich), sonst lassen sie mich nicht gehen, aber den Führerschein werden sie mir erst in ca. 3-4 Wochen zuschicken, da es noch beim Gericht etc. aufgenommen, bzw. registriert werden muss. War mir erst mal nicht so wichtig, hauptsache ich konnte da raus und mit Bekannten nach hause weiterfahren. Mittlerweile sind 3,5 Monate rum und ich habe mein Führerschein immer noch nicht. Nach mehrmaligen Anrufen beim zuständigem Gericht konnte und durfte mir keine Auskunft gegeben werden. Weiß einer einen Ausweg !? Denn so viel ich weiß kann man nur im jewiligen Land für verbrochenes bestraft werden, aber der Führerschein muss wieder ausgehändigt werden. Dass ich jetzt 1 Jahr nicht mehr in Polen fahren darf ist mir auch klar, aber in Deutschland bin ich aufs Auto angewiesen und deshalb brauche ich auch Führerschein. Weiß einer wie lange so eine Bürokratie in Polen dauert und wie es dann später in Deutschland aussieht !? Ich weiß auch dass es dieses Thema hier gab, aber im Endeffekt kam nichts raus, bzw. die "Beschädigten" haben sich auch nicht mehr hier gemeldet.

Alkohol, Ausland, Fahrverbot, Führerschein
Fahrverbot von 4 Wochen: Wer kann mir die genauen Einzelheiten nennen?

Hallo Forum,

ich bin zu schnell gefahren und werde nun mit einem Fahrverbot von 4 Wochen (plus 4 Punkte plus Bußgeld) bestraft. Wer kann mir etwas über den genauen Ablauf des Fahrverbots mitteilen? Da ich erstmalig davon betroffen bin, kann ich den Beginn des Fahrverbots bis zu vier Monate verschieben.

Wie geht das genau: Sind die vier Wochen Fahrverbot an einen Kalendermonat gekoppelt, also z.B. vom 01.12.12 bis 31.12.12 oder kann ich den Beginn frei wählen, beispielsweise vom 13.12.12 bis 12.01.13? Sind es vier Wochen Fahrverbot (= 28 Tage) oder ist es ein Monat (= bis zu 31 Tage)? Ab wann beginnt der erste und letzte Tag zu zählen? Theoretisch könnte ich ja um 23.59 Uhr den Führerschein abgeben und ihn mir nach 4 Wochen um 0.01 Uhr wieder abholen. Tatsächlich sind das dann praktisch zwei Tage weniger.

Wo gebe ich den Führerschein eigentlich ab? Ist das bei jeder Polizeidienststelle möglich oder geht das auch auf dem Postweg?

Außerdem gibt es eine Vorgabe, dass innerhalb von 12 Monaten bestimmte Verkehrsverstöße härter bestraft werden. Um was handelt es sich dabei genau? Ab wann beginnen die 12 Monate zu laufen: mit dem Tag der Anzeige wegen der erhöhten Geschwindigkeit oder mit der Rechtskraft, die ja erst nach der noch zu erfolgenden Anhörung und dem dann erlassenen Bescheid erfolgt.

Und noch eine ergänzende Frage: Habe ich etwas Wesentliches zu fragen vergessen? Gibt es noch einen "guten Tipp"? Meine Geschwindigkeitsüberschreitung lag bei rund 60 km/h auf der Autobahn und ist per Videoaufzeichnung festgehalten. Äußerungen dazu habe ich zwar nicht gemacht, aber die Sache ist schon sehr eindeutig. Punkte habe ich bisher keine. Ich brauche das Fahrzeug auch nicht zwingend beruflich, allerdings ist das Fahrverbot schon schwierig in meinen Alltag zu integrieren.

Viele Fragen und die Hoffnung auf einige gute Antworten. Dafür schon jetzt vielen Dank!

Thnne

Auto, KFZ, Verkehr, Verkehrsrecht, Fahrverbot, Strafe, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsüberschreitung

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