Fußbodenheizung nur teilweise verlegt. Handwerkerpfusch?

Hallo,

ich habe eine elektrische Fußbodenheizung verlegen lassen in meiner 60m² 2-Zi Wohnung.

Es sollte Fußbodenheizung in allen Räumen verlegt werden (Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer, Flur, Abstellkammer) mit jeweils Thermostat + Estrich (Boden wird später durch mich verlegt).

Ich habe mich mit dem Handwerker zur Schlüsselübergabe getroffen, alles besichtigt. Im Nachgang nochmal genau geprüft und folgendes festgestellt:

  • Im Bad ist der letzte Meter vor dem Fenster (siehe Bild) nicht mit Heizmatten verlegt worden (ca. 1m²) --> Auf Nachfrage war der Handwerker der Meinung, dass das normal sei, dass der letzte Bereich vor der Wand ausgespart wird
  • Der Flur ist nur ca. zu 2/3 beheizt, die Ecke zwischen Abstellraum und Schlafzimmer ist kalt (siehe Bild, Bereich ca. 3m²) --> Handwerker meint, dass das passiv durch die umliegenden Matten mit geheizt wird und es so auch Strom spart.

Ist das gängige Praxis oder werde ich hier für dumm verkauft?

Handelt es sich um einen Mangel, den ich nacharbeiten lassen kann?

Falls ja: Kommt ggf. eine Minderung der Rechnung infrage (z.B. um den Anteil der 'vergessenen' Flächen? Oder gemindert um die Kosten, die eine zweite Firma zur Mangelbeseitigung berechnen würde?)

Rechnung beläuft sich auf ca. 10.000 € und ist noch nicht bezahlt.

Bild zum Beitrag
Strom, Renovierung, Boden, Elektroheizung, Estrich, Handwerker, Mangel, Reklamation, Pfusch, Bodenheizung
Trittschall im Neubau ganz oben von unten - Ist das zulässig?

Hallo,

hatte in den letzten beiden Wohnungen starke Probleme mit Lärm (in der ersten Wohnung, 30er-Jahre-Bau: extrem lauter Trittschall; in der zweiten (noch aktuellen) Wohnung, 60er-Jahre-Bau, oberste Etage: Stimmen von unten und nebenan, Trittschall von unten und nebenan, Zimmertüren von unten zu hören).

Jetzt habe ich eine Neubauwohnung im Erstbezug (Fertigstellung: 2022) in der obersten Etage angemietet (wohne noch nicht dort). Am Samstagabend, als ich dort war, ist mir aufgefallen, dass ich sogar dort Schritte von unten gehört habe, allerdings vergleichsweise leise und sicherlich im Rahmen der DIN 4109 (die dB-Werte dürften vermutlich deutlich unter den zulässigen Grenzwerten liegen). Als Musik lief, hat man das auch kaum wahrgenommen. Allerdings weiß ich nicht, ob man das - auch wenn es dezent und in erster Linie bei Stille zu hören war - hören darf.

Die Wohnungsgesellschaft hat mir mitgeteilt, dass das Gebäude abgenommen wurde und keine Baumängel festgestellt werden konnten. Ich könnte mir vorstellen, dass es Schallbrücken geben könnte (Estrich ggf. mit Wand verbunden, ich habe auch einen Lüftungsschacht in der Wohnung, Rohre der Fußbodenheizung). Allerdings bin ich erst letztes Jahr in meine noch aktuelle Wohnung, die im Gegensatz zu der neuen Wohnung tatsächlich extrem hellhörig ist (wie Pappe, Baujahr 1960) eingezogen. Ich möchte natürlich einen "Umzugsmarathon" vermeiden (kein drittes Mal innerhalb von zwei, drei Jahren umziehen), zumal es kaum bezahlbare Neubauwohnungen gibt und das jedes Mal viel Geld kostet und nicht garantiert ist, dass ich das dann nicht wieder hätte. Ich weiß auch nicht, wie oft beim Schallschutz gepfuscht wird, auch wenn die DIN-Norm eingehalten wird (denn die ist ja, soweit ich das im Internet gelesen habe, nicht sonderlich streng hinsichtlich der dB-Werte, die bei mir ankommen dürfen). Ich bin aber kein Fachmann.

Haus, Wohnung, bauen, Handwerk, Recht, Mietrecht, Bauarbeiten, Baugewerbe, Bauphysik, Baurecht, Estrich, Gebäude, Jura, Neubau, trittschalldämmung, trittschall

Meistgelesene Beiträge zum Thema Estrich